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Adventskalender 2010

Fotos hochladen - Rechtliches
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VacaLF



Anmeldungsdatum: 26.09.2009
Beiträge: 197
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: So Jun 23, 2019 10:03 am    Titel: Re: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

DS-Stahl hat folgendes geschrieben:

Du meinst also, man darf sich in die Fußgängerzone stellen und fremde Personen fotografieren?


Mit gewissen Einschränkungen ist das durchaus zulässig !

Siehe bspw. hier recht gut erklärt:

http://www.fotorecht-aktuell.de/das-recht-am-eigenem-bild/
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Jun 23, 2019 10:51 am    Titel: Re: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

VacaLF hat folgendes geschrieben:
DS-Stahl hat folgendes geschrieben:

Du meinst also, man darf sich in die Fußgängerzone stellen und fremde Personen fotografieren?


Mit gewissen Einschränkungen ist das durchaus zulässig !

Siehe bspw. hier recht gut erklärt:

http://www.fotorecht-aktuell.de/das-recht-am-eigenem-bild/


Aus dem Link lese ich heraus, dass es im Normalfall verboten ist.
Mit einigen Ausnahmen die auf die allerwenigsten Personen und Situationen zutreffen.

Die Ausnahmen sind:
Einwilligung, Zeitgeschichte, Beiwerk, Versammlungen und Aufzüge, höheres Interesse der Kunst.
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unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Jun 23, 2019 10:56 am    Titel: Re: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

Hallo,

DS-Stahl hat folgendes geschrieben:

Aus dem Link lese ich heraus, dass es im Normalfall verboten ist.
Mit einigen Ausnahmen die auf die allerwenigsten Personen und Situationen zutreffen.

Ganz viel davon bezieht sich aber auf das Veröffentlichen.

Für dein privates Erinnerungsalbum darst Du in der Fussgängerzone durchaus recht wild um Dich fotogtafieren. Also jetzt echt für Dich selber, nicht für Dein privates Album auf Facebook, dass Du mit Deinen 2000 Freunden teilst Wink

Unimuc
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Jun 23, 2019 11:08 am    Titel: Re: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

unimuc hat folgendes geschrieben:


Für dein privates Erinnerungsalbum darst Du in der Fussgängerzone durchaus recht wild um Dich fotogtafieren. Also jetzt echt für Dich selber, nicht für Dein privates Album auf Facebook, dass Du mit Deinen 2000 Freunden teilst Wink



Hallo Unimuc,

hast du da auch eine Quelle dafür?

DS-Stahl
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VacaLF



Anmeldungsdatum: 26.09.2009
Beiträge: 197
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: So Jun 23, 2019 4:32 pm    Titel: Re: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

unimuc hat folgendes geschrieben:

Für dein privates Erinnerungsalbum darst Du in der Fussgängerzone durchaus recht wild um Dich fotogtafieren.


Das Problem dabei ist jedoch das sich viele Leute genau dann gestört fühlen wenn man mit einem normalen Fotoapparat fotografiert.

Mit einem Handy sagen deutlich weniger Leute was - dabei ist da der Weg zu Facebook & Co deutlich einfacher Wink




unimuc hat folgendes geschrieben:
Also jetzt echt für Dich selber, nicht für Dein privates Album auf Facebook, dass Du mit Deinen 2000 Freunden teilst


Eigentlich reicht es schon wenn man das Bild bspw. dann nach dem Urlaub (ich gehe jetzt mal von der typischen Urlaubsaufnahme aus) einem Arbeitskollegen in der Mittagspause zeigst - oder am Abend beim Stammtisch rumzeigst.

Das wäre auch schon veröffentlichen Wink


DS-Stahl hat folgendes geschrieben:
hast du da auch eine Quelle dafür?


Eine genaue Quelle im Bezug auf "genau DAS ist erlaubt und genau DAS ist verboten" gibt es nicht. Das macht die Sache ja auch kompliziert.

Und viele der genannten Ausnahmen sind die Regel. Beispielsweise Veranstaltungen, Messen o.ä. - seit der DSGVO findet man da oftmals sogar einen Hinweis am Eingang (manchmal auch auf der Eintrittskarte) das man durch Teilnahme ander Veranstaltung bzw. Kauf einer Karte automatisch Film- und Fotoaufnahmen und deren Veröffentlichung zustimmt.

Oder Beiwerk - wenn jemand den Kölner Dom fotografiert wird er es nicht schaffen das keine Personen am Bild sind - da diese aber Beiwerk sind darf das Bild trotzdem auf Facebook Wink

Wer ganz sicher sein will der fotografiert nurmehr innerhalb der eigenen 4 Wände und wer absolut nicht fotografiert werden will sollte seine eigenen 4 Wände nicht verlassen.... Wink
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Jun 23, 2019 5:38 pm    Titel: Re: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

VacaLF hat folgendes geschrieben:


Das Problem dabei ist jedoch das sich viele Leute genau dann gestört fühlen wenn man mit einem normalen Fotoapparat fotografiert.

Mit einem Handy sagen deutlich weniger Leute was - dabei ist da der Weg zu Facebook & Co deutlich einfacher Wink

Eine genaue Quelle im Bezug auf "genau DAS ist erlaubt und genau DAS ist verboten" gibt es nicht. Das macht die Sache ja auch kompliziert.

Und viele der genannten Ausnahmen sind die Regel. Beispielsweise Veranstaltungen, Messen o.ä. - seit der DSGVO findet man da oftmals sogar einen Hinweis am Eingang (manchmal auch auf der Eintrittskarte) das man durch Teilnahme ander Veranstaltung bzw. Kauf einer Karte automatisch Film- und Fotoaufnahmen und deren Veröffentlichung zustimmt.

Oder Beiwerk - wenn jemand den Kölner Dom fotografiert wird er es nicht schaffen das keine Personen am Bild sind - da diese aber Beiwerk sind darf das Bild trotzdem auf Facebook Wink



Ob jemand nichts sagt oder sich nicht gestört fühlt ist rechtlich nicht relevant. Vielleicht hat er ja nicht bemerkt dass fotografiert wird, oder er hat Angst vor dir und traut sich nichts sagen.
Und das immer wieder ausweichen auf Veranstaltungen und "Beiwerk" macht es auch nicht besser.
Eine Fußgängerzone ist keine private Veranstaltung sondern öffentlicher Raum.
Und wenn eine Person erkennbar das Motiv des Bildes ist, hilft auch die "Beiwerk" Argumentation nicht weiter.
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flx



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 587
Wohnort: Süd-Niedersachsen

BeitragVerfasst am: So Jun 23, 2019 8:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@DS-Stahl

Zur erbetenen Quelle: das wären hauptsächlich §§ 22 und 23 KUG (Kunsturhebergesetz) sowie § 201a StGB.

http://www.buzer.de/s1.htm?a=22&g=KUG
http://www.buzer.de/s1.htm?a=23&g=KUG
http://www.buzer.de/s1.htm?a=201a&g=StGB

Kurz zusammengefaßt: solange man nur für sein Privatalbum (ohne Veröffentlichung oder Zurschaustellung an Dritte) in der Öffentlichkeit fotografiert, ist das in aller Regel unkritisch. Ausnahmen nur, wenn besondere Umstände der Aufnahme entwürdigend wirken lassen (z.B. Fotos von schwerverletzten Verkehrsopfern oder ähnliches). Alle Überlegungen mit "Teilnahme an Veranstaltung" und "Beiwerk" sind nur von Bedeutung, wenn es um eine Veröffentlichung geht.
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Jun 23, 2019 9:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

flx hat folgendes geschrieben:


Zur erbetenen Quelle: das wären hauptsächlich §§ 22 und 23 KUG (Kunsturhebergesetz) sowie § 201a StGB.

http://www.buzer.de/s1.htm?a=22&g=KUG
http://www.buzer.de/s1.htm?a=23&g=KUG
http://www.buzer.de/s1.htm?a=201a&g=StGB



Danke für die Mühe.
Es geht aber doch nicht ums Urheberrecht und Verbreitung und auch der § 201a liegt weit entfernt vom Thema.
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QueeAndJiggy



Anmeldungsdatum: 10.07.2014
Beiträge: 2118
Wohnort: Salzburg

BeitragVerfasst am: Mo Jun 24, 2019 7:24 am    Titel: Re: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

DS-Stahl hat folgendes geschrieben:
Ob jemand nichts sagt oder sich nicht gestört fühlt ist rechtlich nicht relevant. Vielleicht hat er ja nicht bemerkt dass fotografiert wird, oder er hat Angst vor dir und traut sich nichts sagen.

Moin,

ich begreife Deine Ängste. Helfen können in der Smartphone-Ära ein dickes Fell und Ignoranz beim allgegenwärtigen fotografiert werden. Man gerät ja auf öffentlichen Plätzen ständig ins Bild, sei es seitens des Aktiven absichtlich oder unfreiwillig. Dabei ist man genauso hilflos wie der Gesetzgeber mit seinen schwammigen Formulierungen, die im Grunde erst bei widerrechtlicher Veröffentlichung von Bildern ansetzen.

Falls Du prominent bist und genügend Kohle hast, Dich auf einen Rechtsstreit wegen Überreaktion einzulassen, umgib Dich mit Sicherheitsleuten, die unanständige Porträtisten auf dem Schirm haben. Ist jemandes Absicht durch Nähe und Winkel der Linse eindeutig, darf er sich nicht wundern, wenn ihm auf die Pelle gerückt wird, die Kamera ganz aus Versehen zu Boden fällt und ebenso zufällig unter festem Schuhwerk verbeult wird. Jenseits des großen Teiches sorgt solches Vorgehen zumindest gelegentlich für eine Moral, die in Old Europe grosso modo mehr und mehr den Bach runtergeht. Wink
_________________
When we remember we are all mad, the mysteries of life disappear and life stands explained · From Mark Twain's Notebook (1898)
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Di Jun 25, 2019 10:43 am    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber QueeAndJiggy, es geht nicht um Ängste sondern um die Rechtslage.
Im übrigen ist es ein leichtes, Fotos so zu machen, dass sie vom Opfer nicht bemerkt werden können.
Auch das ändert aber nichts an der Rechtslage.
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flx



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 587
Wohnort: Süd-Niedersachsen

BeitragVerfasst am: Di Jun 25, 2019 5:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@DS-Stahl

Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei.

Die Rechtslage ist nun einmal so, wie schon dargestellt: Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit ist mit wenigen Ausnahmen (§ 201a StGB) immer erlaubt.

Kritisch wird es erst, wenn diese Fotos in irgendeiner Form veröffentlicht werden sollen. Und da wird alles in den beiden schon genannten Paragraphen des Kunsturhebergesetzes geregelt.
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DC



Anmeldungsdatum: 04.07.2014
Beiträge: 9
Wohnort: Hildesheim / Wittmund

BeitragVerfasst am: Di Jun 25, 2019 9:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke an alle für die Infos!!!

Dann stelle ich davon keine Fotos rein.

Ich werd beim nächsten mal jemanden suchen der mich vernünftig knipst! Dann passt das! Very Happy
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DC



Anmeldungsdatum: 04.07.2014
Beiträge: 9
Wohnort: Hildesheim / Wittmund

BeitragVerfasst am: Di Jun 25, 2019 9:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke an alle für die Infos!!!

Dann stelle ich davon keine Fotos rein.

Ich werd beim nächsten mal jemanden suchen der mich vernünftig knipst! Dann passt das! Very Happy
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mi Jun 26, 2019 10:59 am    Titel: Antworten mit Zitat

flx hat folgendes geschrieben:
@DS-Stahl

Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei.

Die Rechtslage ist nun einmal so, wie schon dargestellt: Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit ist mit wenigen Ausnahmen (§ 201a StGB) immer erlaubt.



ich hätte eben gern eine Quelle, die den Normalfall regelt.

Wer diese Quelle nicht liefern kann oder möchte, braucht das auch nicht machen.

Nur mal so als Denkanstoß: In Deutschland sind Dashcams im Auto verboten, weil das anlasslose Aufzeichnen der Autokennzeichen(!) die Persönlichkeitsrechte der Insassen verletzt. Und ja, da gibt es jetzt wieder Spezialfälle, wo es dann ausnahmsweise doch erlaubt ist. Im Einzelfall entscheidet dann immer ein Gericht.

Und das gezielte massenhafte fotografieren von Personen soll erlaubt sein? So richtig mit Rechtssicherheit?
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VacaLF



Anmeldungsdatum: 26.09.2009
Beiträge: 197
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: Mi Jun 26, 2019 5:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

DS-Stahl hat folgendes geschrieben:

Nur mal so als Denkanstoß: In Deutschland sind Dashcams im Auto verboten, weil das anlasslose Aufzeichnen der Autokennzeichen(!) die Persönlichkeitsrechte der Insassen verletzt.


Zitat von der Webseite des ADAC:

ADAC-Homepage hat folgendes geschrieben:
Die Landesdatenschutzbehörden verbieten offiziell den Einsatz der Dashcams, soweit deren Verwendung nicht ausschließlich kurz anlassbezogen für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.


Wenn ich also anlassbezogen für persönliche oder familiäre Zwecke aufnehme ist das erlaubt. Anlassbezogen wäre bspw. wenn ich meine Fahrt in den Urlaub aufnehme und das für meinen persönlichen Urlaubsfilm verwende.

Wobei das Wort "anlassbezogen" bzw. "anlasslos" wachsweich ist und sich auch wiederum so oder so auslegen lässt....

Einen knallharten in Paragraphen gepressten "Beweis" in Form von "nach §XYZ des Gesetzes ABC ist das filmen und fotografieren im öffentlichen Raum verboten" kann wohl niemand von uns liefern, es ist und bleibt Auslegungssache.

Egal, wir haben hier wohl andere Auffassungen was erlaubt und was verboten ist. Das ganze ist meilenweit vom eigentlichen Forenthema entfernt, jegliche weitere Diskussion hat hier für mich daher keinen Sinn.

Hier geht es um Handschellen und das HS-Forum ist kein Foto- oder Filmforum und es ist auch kein Anwalts-Forum.... Wink

Also sollten wir damit einfach aufhören, das was alles darzustellen war wurde gesagt bzw. geschrieben, insofern ist das Thema für mich erledigt.
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