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Fotos hochladen - Rechtliches
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DC



Anmeldungsdatum: 04.07.2014
Beiträge: 9
Wohnort: Hildesheim / Wittmund

BeitragVerfasst am: Do Jun 20, 2019 9:17 pm    Titel: Fotos hochladen - Rechtliches Antworten mit Zitat

Moin!

Eh ich was falsch mach frag ich mal lieber vorher nach!

Beim „Tag der Niedersachsen“ habe ich mich vom Justizvollzugsbeamten fesseln lassen. Das könnte er. Fotografieren mit meiner Kamera leider nicht.
Ist nicht wirklich was geworden... Sad

Nach mir ließ sich ein älterer Herr komplett fesseln. Habe das für mich geknipst.

Kann ich hier davon Fotos einstellen / Link einstellen wenn ich ihn unkenntlich mache („Schwarzer Balken“ über die Augen)?

Bei anderem Foto zusätzlich die daneben stehenden Zuschauer verpixeln / unkenntlich machen?

Danke im voraus!

Gruß, Jens
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QueeAndJiggy



Anmeldungsdatum: 10.07.2014
Beiträge: 2118
Wohnort: Salzburg

BeitragVerfasst am: Fr Jun 21, 2019 7:24 am    Titel: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

DC hat folgendes geschrieben:
... Nach mir ließ sich ein älterer Herr komplett fesseln ... Kann ich hier davon Fotos einstellen ... wenn ich ihn unkenntlich mache („Schwarzer Balken“ über die Augen)?

Moin Jens,

es gilt der Grundsatz, daß jeder Mensch selbst bestimmen darf, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen. Insofern kollidiert Personenfotografie mit dem Recht am eigenen Bild des Abgebildeten, sobald selbiger wiederzuerkennen ist. Ein schwarzer Balken über den Augen dürfte wohl nicht reichen, ihn unkenntlich zu machen.

An Deiner Stelle würde ich versuchen, bei der Polizei nachzufragen, ob Bilder – von der aktuellen Veranstaltung oder auch aus früheren Jahren – vorhanden sind, bei denen Personen gefesselt wurden, die ihre Zustimmung zur Veröffentlichung ausdrücklich erteilt hatten.

LG, Q&J
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When we remember we are all mad, the mysteries of life disappear and life stands explained · From Mark Twain's Notebook (1898)
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Andy58



Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 3626
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr Jun 21, 2019 9:31 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
für Privat kannst Du die Bilder natürlich behalten. Ansonsten könnte man darüber nachdenken, von den Fotos nur Ausschnitte, auf denen die Fesselung zu sehen ist, nicht aber die Köpfe der Personen, zu verwenden. Wenn die Person "Allerweltskleidung" an hat, die nicht auf die Person schließen läßt, sollte es schon OK sein. Das Urheberrecht am Foto hat der Fotograf und wenn die Personen gar nicht mehr erkennbar ist, sollte es gut sein.

Vielleicht kommentiert auch noch jemand mit Jurastudium was dazu, um genaueres zu erfahren.
_________________
Gruß
Andy

Leiter des Instituts für kulturhistorische Forschung, Fachbereich metallische Rückhalteeinrichtungen mit angeschlossener Manufaktur Wink
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Fr Jun 21, 2019 9:50 am    Titel: Antworten mit Zitat

es kommt sicher auch darauf an ob man bei einer öffentlichen Veranstaltung zufällig oder bewusst fotografiert wurde. In diesem Falle war es bewusst. Aus dem Bauchgefühl heraus würde ich es nicht veröffentlichen!
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Geborener Hamburger, was sonst!!
Herr Doktor, ich bin pervers, ich sammel Handschellen!! Sad
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flx



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 587
Wohnort: Süd-Niedersachsen

BeitragVerfasst am: Fr Jun 21, 2019 12:28 pm    Titel: Re: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

QueeAndJiggy hat folgendes geschrieben:
...es gilt der Grundsatz, daß jeder Mensch selbst bestimmen darf, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen.

Wird zwar oft so gesagt, bedarf aber einer Präzisierung. Das erwähnte "Recht am eigenen Bild" gemäß Kunsturhebergesetz bezieht sich nur auf das "verbreiten" und "öffentlich zur Schau stellen" von entsprechenden Porträtfotos. Das bloße Anfertigen von solchen Fotos kann grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn diese später nicht veröffentlicht werden (wobei allerdings schon das Herumzeigen gegenüber anderen dazu zählt).

Ausnahmen sind wieder Fotos von Personen im höchstpersönlichen Bereich oder Situationen, wo das Fotografieren oder Filmen schon an sich verboten ist.
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VacaLF



Anmeldungsdatum: 26.09.2009
Beiträge: 197
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: Fr Jun 21, 2019 4:10 pm    Titel: Re: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

Die ganze Sache ist reichlich kompliziert - wer sich informieren möchte findet via Google genügend infomaterial zum Thema "Fotorecht" und kann sich da schlau machen.

Das Problem ist aber das es keine scharfe Grenze gibt sondern eher einen sehr breiten "Graubereich" der sehr viel Interpretationsspielraum bietet.

Man könnte jetzt bei dem o.g. Beispiel gegen eine Veröffentlichung plädieren mit dem Recht am eigenen Bild, zudem das "gefesselt" sein durch einen Justizbeamten aus dem Kontext gerissen auch gegen den Rechteinhaber/ Protagonisten verwendet werden könnte. Eine Aufnahme von ihm in "groß" kann problemlos als "nicht zulässig" eingeordnet werden.

Genausogut könnte man aber argumentieren das der Protagonist durch seine freiwillige Mitwirkung zu einer temporären Person des öffentlichen Interesses geworden ist und er somit nichts gegen eine Veröffentlichung seiner Bilder tun kann....er wollte ja diese Vorführung an sich selbst und muß daher auch damit rechnen das er gefilmt und/oder fotografiert wird....

Je nachdem wie man das sieht ist eine Veröffentlichung zulässig oder auch nicht Wink

Das Problem dabei ist - im Falle eines "Streites" muss das dann der Richter auch so sehen wie man selbst - das ist nicht immer so.

Daher lieber nicht veröffentlichen, sich rein privat an den Bildern erfreuen !
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QueeAndJiggy



Anmeldungsdatum: 10.07.2014
Beiträge: 2118
Wohnort: Salzburg

BeitragVerfasst am: Sa Jun 22, 2019 8:34 am    Titel: Re: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

flx hat folgendes geschrieben:
... Porträtfotos. Das bloße Anfertigen von solchen Fotos kann grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn diese später nicht veröffentlicht werden (wobei allerdings schon das Herumzeigen gegenüber anderen dazu zählt).

Selbstverständlich –! Leider ist der/die Fotografierte in der Smartphone-Ära besonders wehrlos. Sieht ein Kästchen auf sich gerichtet, weiß nicht, ob die/der Dahinterstehende ein Bild betrachtet oder den Kameraauslöser schnalzen läßt. Deutlich wird die Absicht schon mal bei einem Grüppchen halbwüchsiger Mädchen oder Jungs. Sobald das Kästchen herumgereicht wird und dem Opfer gackerndes Lachen zuteil wird.
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Lira



Anmeldungsdatum: 07.12.2014
Beiträge: 821
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: Sa Jun 22, 2019 9:30 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte einfach gefragt, ob man ein Bild machen würde, wie ich gefesselt war und dann das genommen, wenn ich sowas zeigen wollte, oder aber die Person ganz offen ansprechen und fragen.
Ein: "Tschuldigung? Dürfte ich evtl. Ihre Fesselungen fotografieren und in ein Sammlerforum für Handschellen posten? Es geht um die korrekte Anlegung von Beamten und wäre für die Mitglieder sehr interessant. Sie wären natürlich nicht zu erkennen" ist einfach gesagt und erspart einem viel Ärger Wink
Einfach so gemachte Bilder ohne Einverständnis der Personen würde ich nicht weitergeben. Da wäre mir schon das persönlichkeitsrecht der Personen zu hoch, solche Bilder überhaupt zu machen. Aber das ist eben nur meine Einstellung dazu, vermutlich auch daher, da ich als Hobbyfotografin vor allem in der Fetischszene unterwegs bin und dementsprechen sensibilisiert auf solche Sachen Wink (Viele hätten Probleme, wenn die Bilder, die auf meinem PC sind, im Internet wären...)
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Liebe Grüße
Lira


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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Jun 22, 2019 3:40 pm    Titel: Re: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

VacaLF hat folgendes geschrieben:


Genausogut könnte man aber argumentieren das der Protagonist durch seine freiwillige Mitwirkung zu einer temporären Person des öffentlichen Interesses geworden ist und er somit nichts gegen eine Veröffentlichung seiner Bilder tun kann....er wollte ja diese Vorführung an sich selbst und muß daher auch damit rechnen das er gefilmt und/oder fotografiert wird....



Ganz dünnes Eis. Es gab mal einen Fall wo so argumentiert wurde, und der Fall wurde meines Wissens nicht vor Gericht gebracht, sondern außergerichtlich belassen. Ein wichtiger Unterschied ist auch, dass in diesem Fall von Journalisten gefilmt und bei einem Fernsehsender veröffentlicht wurde. Beides wäre hier ja nicht gegeben.
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Jun 22, 2019 3:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Lira hat folgendes geschrieben:
ist einfach gesagt und erspart einem viel Ärger Wink


Ärger erspart es nur dann, wenn man es schriftlich hat oder mit Zeugen beweisen kann.
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unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Jun 22, 2019 9:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

So interessant die Bilder sein mögen, ist es für mich klar sowas hier nicht zu posten. Eine Privatperson die bei sowas mitmacht kann zu Recht erwarten, nachher nicht in einem "Special Interest" Forum zur Schau gestellt zu werden, Balken hin oder her.

Ein kleiner Ausschnitt von NUR den Händen in Handschellen oder so, wenn diese keine auffälligen Merkmale haben, wäre vielleicht noch akzeptabel - aber wahrscheinlich auch nicht sehr aussagekräftig.

Also entweder mal schauen, ob sich in der Regionalpresse enstprechende Billder finden, bei denen dann hoffentlich gefragt wurde, und diese verlinken... Oder die Fesselung eben mal authentisch nachstellen Rolling Eyes

Unimuc
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VacaLF



Anmeldungsdatum: 26.09.2009
Beiträge: 197
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: Sa Jun 22, 2019 9:36 pm    Titel: Re: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

DS-Stahl hat folgendes geschrieben:
VacaLF hat folgendes geschrieben:


Genausogut könnte man aber argumentieren das der Protagonist durch seine freiwillige Mitwirkung zu einer temporären Person des öffentlichen Interesses....



Ganz dünnes Eis. Es gab mal einen Fall wo so argumentiert wurde, und der Fall wurde meines Wissens nicht vor Gericht gebracht, sondern außergerichtlich belassen.


Das ist ja das Problem. Dieses Argument steht auf sehr dünnem Eis, daher ja auch oben mein Rat eine Veröffentlichung zu unterlassen.

Lieber sein lassen als später Ärger bekommen Wink

Gerade eine Veröffentlichung hier im Forum ist ja noch etwas heikler wie als wenn eine Privatperson die Bilder auf seinem Facebookaccount postet so nach dem Motto "schaut mal ich war da auf ner Veranstaltung und da hat die Justiz coole Sachen gemacht und man konnte sich mal wie ein Schwerverbrecher behandeln lassen..."


DS-Stahl hat folgendes geschrieben:


Ein wichtiger Unterschied ist auch, dass in diesem Fall von Journalisten gefilmt und bei einem Fernsehsender veröffentlicht wurde. Beides wäre hier ja nicht gegeben.


Große TV-Sender haben entsprechende Rechtsabteilungen, die können es sich leisten mit jemandem zu steiten. Daher ist das kein Wunder das man sich bei sowas außergerichtlich einigt.

Denn im Gerichtsverfahren hat meist der TV-Sender den längeren Atem bzw. einfach die Kohle das durch die Instanzen zu treiben.
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Lira



Anmeldungsdatum: 07.12.2014
Beiträge: 821
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: So Jun 23, 2019 8:59 am    Titel: Antworten mit Zitat

DS-Stahl hat folgendes geschrieben:
Lira hat folgendes geschrieben:
ist einfach gesagt und erspart einem viel Ärger Wink


Ärger erspart es nur dann, wenn man es schriftlich hat oder mit Zeugen beweisen kann.


Im Normallfall erspart man sich den auch so, weil wenn man fragte, kommen seltener Menschen auf die Idee "Nö, hab ich niemals zugestimmt" zu sagen. Es gibt dann doch noch recht viele Menschen mit Moral Wink
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Liebe Grüße
Lira


UT 2016 - 2022
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Profilbild: Schellchen gehören Enris, das Foto hat scandor gemacht Wink
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Jun 23, 2019 9:08 am    Titel: Re: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

flx hat folgendes geschrieben:
Das bloße Anfertigen von solchen Fotos kann grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn diese später nicht veröffentlicht werden


Du meinst also, man darf sich in die Fußgängerzone stellen und fremde Personen fotografieren?
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flx



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 587
Wohnort: Süd-Niedersachsen

BeitragVerfasst am: So Jun 23, 2019 10:01 am    Titel: Re: Fotos hochladen - Tag der Niedersachsen Antworten mit Zitat

DS-Stahl hat folgendes geschrieben:
Du meinst also, man darf sich in die Fußgängerzone stellen und fremde Personen fotografieren?

Ja, das ist ohne weiteres zulässig, soweit es nur um das Fotografieren selbst geht. Das Geschehen spielt sich schließlich in der Öffentlichkeit ab und nicht auf Privatgelände. Die Betroffenen befinden sich auch nicht in einer "höchstpersönlichen Situation" (§ 201a StGB), wo solche Bilder würdelos oder peinlich wirken würden. Es geht hier auch nicht um das gezielte gewerbliche Abfotografieren von Leuten.

Es ist ein Irrglaube, daß jeder in der Öffentlichkeit sozusagen seine Privatsphäre wie einen Schutzschirm um sich herumtrüge, in die niemand mit der Kamera eindringen dürfte.

Ganz anderes sieht die Situation aus, wenn jemand diese Fotos später veröffentlichen, ausstellen oder auch nur gegenüber anderen herumzeigen will.

Und was sich im Umgang miteinander nach den allgemeinen Anstandsregeln gehört und was nicht, ist wieder eine andere Sache.

Nachtrag - ziemlich ausführlich dazu: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html


Zuletzt bearbeitet von flx am So Jun 23, 2019 10:07 am, insgesamt einmal bearbeitet
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