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handschellenforum.de Das Forum rund um Handschellen
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unimuc
Anmeldungsdatum: 24.04.2004 Beiträge: 4298 Wohnort: München
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Lira
Anmeldungsdatum: 07.12.2014 Beiträge: 821 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: So Jun 25, 2017 8:18 pm Titel: |
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Sehr interessant auf jeden Fall
Zitat: | Die Handschellen hatte der Mann für Preise zwischen 36 und 130 Euro verkauft. (Themenbild) |
Auf dem Bild waren Clejuso 101er zu sehen. Wäre das kein Themenbild und er hätte DIE Handschellen zwischen 36 und 130€ verkauft, können sich nun alle neuen Besitzer freuen _________________ Liebe Grüße
Lira
UT 2016 - 2022
Mid-Winter UT 2020
Profilbild: Schellchen gehören Enris, das Foto hat scandor gemacht |
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MartinStgt
Anmeldungsdatum: 14.02.2010 Beiträge: 1168 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: So Jun 25, 2017 9:54 pm Titel: |
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Ich glaube, ich habe nichts bei dem gekauft.
Beim ersten Presseartikel fällt mal wieder ein Bild mit auch für Laien als Spielzeug erkennbaren Handschellen auf. Unten im Text steht dann das von den Preisen zwischen 36 und 130 €. Da muss sich doch jeder Uneingeweihte fragen, ob der nicht wegen Betrugs von den Schwarzkitteln angeschwärzt wird, weil er Kitsch für echt verkauft hat. Kann man da nicht ein besseres Bild nehmen, gibt's doch für ein paar Dollar (-handschellen) mehr im Netz an jeder Ecke.
Außerdem beschäftige ich mich mit dem Gedanken, wie ich mich verhalten hätte, hätte ich tatsächlich unter solchen Umständen in gutem Glauben ein interessantes und gesuchtes Stück erworben und die Behörde wollte es jetzt zurück haben mit dem nierenkranken Argument, man könne an Diebesgut kein Eigentum erwerben. Ich glaube, ich würde sagen, ich hätte es auf dem Flohmarkt verkauft oder nach anonymer Kontaktaufnahme in diesem Forum hier gegen Abholung und Barzahlung abgegeben. Evtl. ja, weil ich es als Doppler oder als Mängelexemplar erkannt habe oder aus sonst einem Grund. Das kann mir niemand widerlegen und Transaktionsdaten fehlen dann natürlich. Wenn ich guten Glauben glaubhaft machen kann, bin ich aus dem Schneider, kann meine Sachen behalten - Wohnungsdurchsuchung ist nicht bei so einer Lappalie und falls doch, sind die Teile solang beiseite geschafft - und muss nicht mal einen Geldbetrag rausrücken. _________________ Ich sammel' Handschellen. Das ist was, was nicht von der Hand zu weisen ist... |
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unimuc
Anmeldungsdatum: 24.04.2004 Beiträge: 4298 Wohnort: München
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Verfasst am: So Jun 25, 2017 10:18 pm Titel: |
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Hallo,
MartinStgt hat folgendes geschrieben: | Beim ersten Presseartikel fällt mal wieder ein Bild mit auch für Laien als Spielzeug erkennbaren Handschellen auf. |
Aber immerhin als Symbolbild gekennzeichnet... Klar fragt man sich, wer solche Bilder da auswaehlt, aber man kann wohl davon ausgehenn, dass derjenige einfach keinerlei Interesse an Handschellen hat. Noch mehr frage ich mich allerdings, wer solche Bilder in so Bilddatenbanken packt. Das gehoert verboten!
MartinStgt hat folgendes geschrieben: | Außerdem beschäftige ich mich mit dem Gedanken, wie ich mich verhalten hätte, hätte ich tatsächlich unter solchen Umständen in gutem Glauben ein interessantes und gesuchtes Stück erworben und die Behörde wollte es jetzt zurück haben mit dem nierenkranken Argument, man könne an Diebesgut kein Eigentum erwerben. Ich glaube, ich würde sagen... |
Du machst Dir Sorgen... Also:
1) steht in dem Artikel nix davon, dass sie versucht haetten die Schellen wieder zu bekommen. Er hat den "Schaden" ja ersetzt - eine Weiternutzung war wohl ohnehin nicht geplant.
2) haetten sie da auch wenig chancen, da es sich eher nicht um Diebesgut handelt. Der hatte ja wohl berechtigt Gewalt ueber die Schellen, damit ist das eher Unterschlagung, und das verhindert beim guten Glauben (der hier wohl gegeben sein duerfte) den Erwerb von Eigentum nicht
3) Haette man sonst ja nen Schadenersatzanspruch gegen den JVA Beamten... Das ist doch was viel lustigeres als eine deutsche Standardschelle
Spannend waere es einzig wenn es sich um Clejuso 10X mit Sonderschliessung gehandelt haette - das haette sich dann aber evtl. auch im Prozess und den Artikeln niedergeschlagen...
Also wahrscheinlich Clejuso No. 8 und irgendwelche oeden Standardschellen...
Waer dennoch interessant wenn irgendwer da was gekauft oder zumindest die Angebote gesehen haette...
Unimuc |
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dancingcane
Anmeldungsdatum: 11.05.2007 Beiträge: 3450 Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs
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Verfasst am: Mo Jun 26, 2017 7:36 am Titel: |
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Die mit dem Kettchen sind ja süß, die für 130 Euro wären dumm, die 101er für 36 Euro ein Schnapper. Bei der Bundespolizei sollen Ausgesonderte unbrauchbar gemacht werden, welche Verschwendung von Steuergeld! _________________ Geborener Hamburger, was sonst!!
Herr Doktor, ich bin pervers, ich sammel Handschellen!!
UT 11-18+19+23
1. Knastbus UT 2015 |
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QueeAndJiggy
Anmeldungsdatum: 10.07.2014 Beiträge: 2118 Wohnort: Salzburg
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Verfasst am: Mo Jun 26, 2017 6:51 pm Titel: |
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Laien fragen sich, inwieweit die Funktionalität der Schellen gestört sein muß, um ausgemustert zu werden. Ist das in einer Art Fehlerkatalog zusammengefaßt? Und wie kommt es zu gravierenden Dysfunktionen? Viele Handschellenproduzenten versprechen "Lifetime Warranty".
Die Presse verschweigt, ob der Verkäufer auf vorliegende Defekte hingewiesen hatte. Z. B. würde eine DP wohl auch mit kaputter Verriegelung versteigert. Aber eine minderen Preis erzielen. Eventuell könnte Ebay dem Mann noch eins reinwürgen. Sollte ein Schnäppchenjäger "singen".
dancingcane hat folgendes geschrieben: | Bei der Bundespolizei sollen Ausgesonderte unbrauchbar gemacht werden ... |
Ist das wirklich so? Vernünftige Lösung! Damit auch Schwarzmarkt 1-A-Ware anbietet. _________________ When we remember we are all mad, the mysteries of life disappear and life stands explained · From Mark Twain's Notebook (1898) |
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flx
Anmeldungsdatum: 14.03.2005 Beiträge: 587 Wohnort: Süd-Niedersachsen
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Verfasst am: Mo Jun 26, 2017 7:32 pm Titel: |
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QueeAndJiggy hat folgendes geschrieben: | Viele Handschellenproduzenten versprechen "Lifetime Warranty". |
Ich habe nie verstanden, was "lebenslange Garantie" (oder "lifetime warranty") eigentlich bedeuten soll, denn es wird schließlich keine angenommene Lebensdauer für das Gerät genannt. Strenggenommen ist die Garantie in dem Moment beendet, in dem ein Gerät kaputt geht, denn das ist das Ende der nutzbaren Lebensdauer. |
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QueeAndJiggy
Anmeldungsdatum: 10.07.2014 Beiträge: 2118 Wohnort: Salzburg
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Verfasst am: Mo Jun 26, 2017 9:25 pm Titel: |
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flx hat folgendes geschrieben: | Ich habe nie verstanden, was "lebenslange Garantie" (oder "lifetime warranty") eigentlich bedeuten soll, denn es wird schließlich keine angenommene Lebensdauer für das Gerät genannt. Strenggenommen ist die Garantie in dem Moment beendet, in dem ein Gerät kaputt geht, denn das ist das Ende der nutzbaren Lebensdauer. |
So verrückt es klingt: lifetime warranty eines Produktes könnte offenbar nach Dafürhalten mancher Firmen tatsächlich mit der Lebensdauer dessen ersten Besitzers bzw. Benutzers zu tun haben.
Wikipedia definiert den Begriff so: A lifetime warranty is usually a warranty against defects in materials and workmanship that has no time limit to make a claim, rather than a warranty that the product will perform for the lifetime of the buyer.[6] The actual time that product can be expected to perform is normally determined by the custom for products of its kind used the way the buyer uses it.
Ich verstehe das bezüglich des zugrunde liegenden Falles in der Weise, daß die Bundespolizei statt der Vernichtung defekter Handschellen dem Hersteller vorschlagen könnte, selbige nachzubessern, zu reparieren oder durch einwandfreies neues Material zu ersetzen. Immer vorausgesetzt, die Schäden am Produkt seien durch normalen, zweckgerichteten Gebrauch entstanden, und lifetime warranty sei vom Hersteller für das betreffende Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs ausdrücklich angeboten worden. Ob deutsche Fabrikanten von Handschellen, mir fallen dazu drei ein, sich darauf früher eingelassen haben oder es jetzt tun, entzieht sich meiner Kenntnis.
[6] siehe Link _________________ When we remember we are all mad, the mysteries of life disappear and life stands explained · From Mark Twain's Notebook (1898) |
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MartinStgt
Anmeldungsdatum: 14.02.2010 Beiträge: 1168 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: Mo Jun 26, 2017 10:11 pm Titel: |
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unimuc hat folgendes geschrieben: | Du machst Dir Sorgen... Also: |
Eh...?! Wieso dann das Gewese von Blau und Schwarz um diese Angelegenheit? Ob das jetzt Diebstahl oder Unterschlagung heißt, und ob die noch verwendet werden sollen oder nicht ist doch unerheblich. Er hat sie wohl unautorisiert in seinen Besitz gebracht und zu Geld gemacht. Das ist doch wie mit der Pflegerin, die sich von übrig gebliebenen Lebensmitteln, die für die Schweinetonne vorgesehen sind, verköstigt und entlassen wird.
flx hat folgendes geschrieben: | was "lebenslange Garantie" (oder "lifetime warranty") eigentlich bedeuten soll |
Tja, wie erwähnt kann sich das auf den Benutzer beziehen. Also auf den, der drin steckt. Vielleicht beschränkt sich diese Art von Garantie ja vorzugsweise auf solche Handschellen, die bei als be-G-bar eingestuften Personen zum Einsatz kommen!
Zitat: | Todesstrafe verhängt |
Hoffentlich wird dann nicht auch der Kandidat selber verhängt, denn stell dir vor, die Fallhöhe ist zwei Meter und die Lose vom Strick ist drei Meter plus Körperlänge, der arme Kerle schlägt ja auf dem Boden auf und bricht sich womöglich das Genick! _________________ Ich sammel' Handschellen. Das ist was, was nicht von der Hand zu weisen ist... |
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QueeAndJiggy
Anmeldungsdatum: 10.07.2014 Beiträge: 2118 Wohnort: Salzburg
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Verfasst am: Di Jun 27, 2017 8:10 am Titel: |
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flx hat folgendes geschrieben: | was "lebenslange Garantie" (oder "lifetime warranty") eigentlich bedeuten soll |
MartinStgt hat folgendes geschrieben: | Tja, wie erwähnt kann sich das auf den Benutzer beziehen. Also auf den, der drin steckt ... |
Buyer = user? Eine kühne Interpretation, Fabrikanten wohl eher abhold. In der Fessel-Steinzeit, als Anbeter des einengenden Sports vor Vergnügen bibbernd Ketten und Schlösser in Do-it-yourself-Abteilungen von Woolworth und Walmart erstanden, hatte die Liga der Handschellenproduzenten absatztechnisch gewiß nur an Polizei und Militär gedacht.
Jemand läßt sich an Handschellen, die Gelenke gut gepolstert, aufhängen, die Füße zwei Meter über dem Boden. Hängevorrichtung, Kette und Gelenke halten das Körpergewicht von 80 kg lässig aus. Ein Swivel nicht. Der bricht aus dem Gehäuse. Sturz läuft glimpflich ab: Verstauchter Knöchel, eine Woche Krankenstand und Verdienstausfall eines Selbständigen. Kann der Schaden unter Berufung auf lifetime warranty geltend gemacht werden? _________________ When we remember we are all mad, the mysteries of life disappear and life stands explained · From Mark Twain's Notebook (1898) |
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MartinStgt
Anmeldungsdatum: 14.02.2010 Beiträge: 1168 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: Di Jun 27, 2017 10:30 am Titel: |
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Ich habe doch unfreiwilliger Benutzer gemeint. _________________ Ich sammel' Handschellen. Das ist was, was nicht von der Hand zu weisen ist... |
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QueeAndJiggy
Anmeldungsdatum: 10.07.2014 Beiträge: 2118 Wohnort: Salzburg
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Verfasst am: Di Jun 27, 2017 1:24 pm Titel: lifetime warranty |
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MartinStgt hat folgendes geschrieben: | Ich habe doch unfreiwilliger Benutzer gemeint. |
Aha... Nun ja... Selbst die Gesetzgebung der USA bietet keine Option an, zu lifetime Verurteilte nicht nur hinter Gitter, sondern obendrein in Handschellen zu stecken. _________________ When we remember we are all mad, the mysteries of life disappear and life stands explained · From Mark Twain's Notebook (1898) |
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jail
Anmeldungsdatum: 01.09.2012 Beiträge: 988 Wohnort: nahe Helmstedt
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Verfasst am: Mi Jun 28, 2017 2:49 am Titel: Clejuso 101 |
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Lira hat folgendes geschrieben: | Sehr interessant auf jeden Fall
Zitat: | Die Handschellen hatte der Mann für Preise zwischen 36 und 130 Euro verkauft. (Themenbild) |
Auf dem Bild waren Clejuso 101er zu sehen. Wäre das kein Themenbild und er hätte DIE Handschellen zwischen 36 und 130€ verkauft, können sich nun alle neuen Besitzer freuen |
Ich meine gar, das Symbolbild ist hervorragend ausgewählt;
denn mir ist, als kennte ich jemanden, der genau von diesem Menschen eine Schelle erworben hat.
Da war kurz danach die Meldung in der Presse, daß jemand aus dem Justizvollzugsdienst ...
... und jetzt hat es eben das Urteil dazu gegeben.
Ich habe die Schelle selbst getragen worden. Sie ist schließungstechnisch mit den sonst von Clejuso veräußerten nicht identisch. |
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Enris
Anmeldungsdatum: 31.08.2004 Beiträge: 6413 Wohnort: SWP
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Verfasst am: Mi Jun 28, 2017 7:04 am Titel: |
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Hallo auch,
Lira hat folgendes geschrieben: | Auf dem Bild waren Clejuso 101er zu sehen. Wäre das kein Themenbild und er hätte DIE Handschellen zwischen 36 und 130€ verkauft, können sich nun alle neuen Besitzer freuen |
Naja, um es mit der Signatur eines guten Freundes hier zu sagen: Du zahlst den Preis, den ich nicht zahlen würde .
Und nein, ich habe meine 101 und 103 nicht vom beschriebenen Anbieter.
Schönen Gruß
Enris _________________ 2023 |
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MartinStgt
Anmeldungsdatum: 14.02.2010 Beiträge: 1168 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: Mi Jun 28, 2017 3:17 pm Titel: |
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MartinStgt hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Todesstrafe verhängt |
Blablabla |
Ich habe festgestellt, dass dieser Abschnitt meines Beitrages mehrere Tippfehler enthält und wollte ihn korrigieren. Nach Betätigen des entsprechenden Feldes kommt folgender zynischer Hinweis:
"Du kannst nur deine eigenen Beiträge bearbeiten."
Daher hier. Eigentlich wollte ich das schreiben:
"Hoffentlich wird dann nicht auch der Kandidat selber verhängt, denn:
Ist zu lang der hanfne Strick,
schlägt man auf und bricht's Genick!"
_________________ Ich sammel' Handschellen. Das ist was, was nicht von der Hand zu weisen ist... |
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