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handschellenforum.de Das Forum rund um Handschellen
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Lira
Anmeldungsdatum: 07.12.2014 Beiträge: 821 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: Sa Nov 07, 2015 12:06 pm Titel: |
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Enris hat folgendes geschrieben: |
@Lira: Dir besonderen Dank für deine Aufmerksamkeit bezüglich der Problematik, dass Goth1 noch keine Rechtsgeschäfte abschließen darf (hier: Kauf, ist ja "schwebend unwirksam", nichwahr..., kein JSchG-Gedöns, sondern BGB-Gedöns).
Enris |
Da muss ich dich berichtigen laut dem Taschengeldparagraphen wäre dieses Rechtsgeschäft wirksam. Ich lieg noch im Bett und bin deshalb zu faul im BGB das hier rum liegt rein zu sehen, aber es müsste Paragraph 113 sein. Also auf jeden Fall irgendwo zwischen 111 und 116.
die Grenze wo dieser Paragraph nicht mehr greift ist im übrigen vom Fall abhängig, wird aber meist so bei 200€ gesetzt (ich musste das mal für die Schule können )
Lg Lira _________________ Liebe Grüße
Lira
UT 2016 - 2022
Mid-Winter UT 2020
Profilbild: Schellchen gehören Enris, das Foto hat scandor gemacht |
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QueeAndJiggy
Anmeldungsdatum: 10.07.2014 Beiträge: 2118 Wohnort: Salzburg
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Verfasst am: Sa Nov 07, 2015 3:21 pm Titel: Gefangenengurt |
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Enris hat folgendes geschrieben: | Die Frage ist also, ob du "so etwas" möchtest, also ob es auch andere Gefangenengurte gibt, die den gleichen Zweck erfüllen. Oder ob du handwerklich begabt bist und der nächste Baumarkt für dich erreichbar ist. Sowas kannst du dir auch selbst bauen. |
@ Goth1
Mein letzter Kommentar zum Thema war nicht komplett. Jetzt aber: Herzlich willkommen im Forum! Wie Lira möchte ich darauf hinweisen, daß SMJG auf Fragen Minderjähriger gezielt eingehen kann.
@ Liebe Leute! Eigene Erfahrungen sind, juristisch betrachtet, ein neutralerer Boden als konkrete Ratschläge.
Mein erster Gefangenengurt bestand aus einer schönen vernickelten Kette, Meterware, gekauft in einem Eisenwarenladen. Durch sich selbst gezogen, wurde sie als Schlinge um die Taille gelegt. Das andere Ende lief vom Bauchnabel abwärts durch den Schritt auf den Rücken und wurde dort mit einem Zylinderschloss fixiert. Die Länge war so gewählt, daß noch etwa 20 cm lose auf dem Rücken herunterhingen – für die Handschellen, befestigt mit einem zweiten Schloß. Natürlich kann man die Cuffs auch irgendwo in der Taille durchziehen. Dann hängt es aber vom Modell und der eigenen Gelenkigkeit ab, ob man sie ohne fremde Hilfe wieder aufkriegt. _________________ When we remember we are all mad, the mysteries of life disappear and life stands explained · From Mark Twain's Notebook (1898) |
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QueeAndJiggy
Anmeldungsdatum: 10.07.2014 Beiträge: 2118 Wohnort: Salzburg
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Verfasst am: Sa Nov 07, 2015 3:33 pm Titel: |
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Lira hat folgendes geschrieben: | Da muss ich ... berichtigen ... laut dem Taschengeldparagraphen wäre dieses Rechtsgeschäft wirksam ... |
Vorsicht! § 110 BGB (DE), § 170 ABGB (AT), hier der berühmte Wurstsemmelparagraph, gilt nur für Barverkäufe. In AT muß außerdem ein "alterstypisches Geschäft" vorliegen. Inwieweit das für DE gilt, weiß ich nicht.
Sich vorher mit den Eltern abzustimmen, wäre in jedem Fall die bessere Basis. _________________ When we remember we are all mad, the mysteries of life disappear and life stands explained · From Mark Twain's Notebook (1898) |
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Enris
Anmeldungsdatum: 31.08.2004 Beiträge: 6413 Wohnort: SWP
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Verfasst am: Sa Nov 07, 2015 4:35 pm Titel: |
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Hallo auch,
Lira hat folgendes geschrieben: | Da muss ich dich berichtigen |
Müssen musst du nicht, setz dich nicht selbst unter Druck, außer dir steht danach .
Da Jura hier m.E. nur nachrangiges Thema ist, habe ich dir eine PN geschrieben.
@QueeAndJiggy:
Genau. Tatsächlich ist das in DE nicht so viel anders. Es geht in der Lesart des § 110 BGB vorrangig um die Vereinfachung von Geschäften mit U18 in Verbindung mit der Verantwortung der Eltern. Wenn die Eltern mit einer Ware beim Verkäufer auftauchen und behaupten, "dafür hat das Kind sein Taschengeld nicht bekommen" ist das Rechtsgeschäft hinfällig.
Natürlich wäre es schwer handhabbar, bei zwischen unter Sieben- und unter Achtzehnjährigen zu unterscheiden, was sie nun kaufen dürfen und was nicht. Der 110er soll genau das vereinfachen. Solche "ist ja klar"-Geschäfte, wie eine Wurstsemmel werden dadurch erst ermöglicht. Wobei weiterhin andere Geschäfte wertunabhängig nur mit konkreter Zustimmung der Eltern möglich sind (z.B. was Folgekosten verursacht, etwa Handyverträge, Zeitschriftenabos usw.).
Wie sieht es aber mit einem (in Deutschland legalem) 0,5-Joule-Maschinengewehr für 200 Euro aus? Originalgewicht, Originaloptik, also einer so genannte Anscheinswaffe (waffengesetzliche Bestimmungen diesbezüglich können auch von Jugendlichen eingehalten werden)? Oder wie steht's mit Schlachtermessern, Wasserpfeifen, Fetischmode? Das Erziehungsrecht in Deutschland sagt letztlich "Eltern zuerst" (was auch manchmal den oft späten, zu späten Eingriff der Jugendbehörden bei Kindesmisshandlung/-missbrauch erläutert - kein Gesetz ist perfekt - und: Kein Gesetz steht allein im Raum; der juristisch beliebteste Begriff dürfe "i.V.m." (in Verbindung mit) sein ).
Letztlich geht es darum, wofür die Eltern das Taschengeld geben, also in ihrem Sinne ist. Da es nicht der Realität entspricht, dass Eltern mit dem Taschengeld eine Positiv- und/oder Negativliste mitgeben, bleiben halt einige wenige Rechtsgeschäfte im freien Raum ("schwebend unwirksam").
Interessanter als jedes Gesetz sind die Kommentare und/oder Urteile dazu. Ach ja, der 110er im BGB nennt keine Euro- oder Wertgrenze.
Schönen Gruß
Enris _________________ 2023 |
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