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Anmeldungsdatum: 14.03.2005 Beiträge: 587 Wohnort: Süd-Niedersachsen
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Verfasst am: So Jun 24, 2007 9:43 am Titel: |
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Hallo,
Papier ist bekanntlich geduldig, vor allem in der Werbung.
Ein Sicherheitsdienst (oder auf neudeutsch: "Security") hat keinerlei besonderen Rechte, sondern nur die, die auch einer Privatperson zustehen. Beispielsweise die Ausübung des Hausrechts bei Einlaßkontrollen, wie sie auch dem Hauseigentümer oder Veranstalter selbst zustehen würden. Ebenso das vorübergehende Festhalten einer auf frischer Tat ergriffenen Person, wenn die Polizei nicht sofort erreichbar ist.
Für die Wahl der Mittel gelten die allgemeinen Regelungen, insbesondere was Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit betrifft. Für Folgen unsachgemäßen Gebrauchs oder gar Gesundheitsschäden wird der Anwender haften müssen.
Gruß |
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