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Daumenschellen Security Handschellen Sicherheitsdienst

 
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3451
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: So Jun 24, 2007 9:24 am    Titel: Daumenschellen Security Handschellen Sicherheitsdienst Antworten mit Zitat

http://cgi.ebay.de/Daumenschellen-Security-Handschellen-Sicherheitsdienst_W0QQitemZ250135672408QQihZ015QQcategoryZ40794QQrdZ1QQcmdZViewItem (KEINE WERBUNG!!)

Moin, mal eben eine ganz doofe Frage. Der Verkäufer beruft sich da auf SICHERHEITSDIENST.
Dürfen die wirklich mit allem festhalten was zur Verfügung steht oder schreibt der deutsche Gesetzgeber in irgendeiner Form die Verhältnismäßigkeit der Mittel vor.

Ich habe die Teile auch, auch mit dem netten Standardschlüssel.

Nur weiß doch jeder das durch den Einsatz ernsthafte Quetschungen der Daumen entstehen können. Als Verbindung HS und FS ist das Teil echt prima. Nur für die blanke Anwendung halte ich das Teil für Bedenklich.
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flx



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 587
Wohnort: Süd-Niedersachsen

BeitragVerfasst am: So Jun 24, 2007 9:43 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Papier ist bekanntlich geduldig, vor allem in der Werbung.

Ein Sicherheitsdienst (oder auf neudeutsch: "Security") hat keinerlei besonderen Rechte, sondern nur die, die auch einer Privatperson zustehen. Beispielsweise die Ausübung des Hausrechts bei Einlaßkontrollen, wie sie auch dem Hauseigentümer oder Veranstalter selbst zustehen würden. Ebenso das vorübergehende Festhalten einer auf frischer Tat ergriffenen Person, wenn die Polizei nicht sofort erreichbar ist.

Für die Wahl der Mittel gelten die allgemeinen Regelungen, insbesondere was Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit betrifft. Für Folgen unsachgemäßen Gebrauchs oder gar Gesundheitsschäden wird der Anwender haften müssen.

Gruß
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