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ebay-Betrugsmasche
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freak



Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 241
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: So Jun 10, 2007 8:41 am    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtschreibfehler sind bei Ebay offenbar die Regel.
Bsp.: Meine Frau suchte ein Kapuzenshirt, sie hat nix gefunden. Meine Antwort: such doch mal nach Kaputzenshirt.

freak
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flx



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 587
Wohnort: Süd-Niedersachsen

BeitragVerfasst am: So Jun 10, 2007 5:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Anbieten auf ebay.de sind "Startpreis" und "für den Kauf nötiger Mindestpreis" grundsätzlich identisch, wenn man mal von bestimmten Kategorien absieht.

Eine Alternative könnte sein, die Artikel woanders einzustellen, etwa bei ebay.com oder ebay.co.uk, wo ein versteckter "reserve price" immer erlaubt ist. Das Problem kann dann allerdings sein, daß dieses Angebot von Deutschland aus nicht automatisch in der standardmäßigen Suchliste ist, solange man nicht ausdrücklich nach "in Deutschland verfügbare Artikel" sucht.

Aber mal ganz ehrlich zusammengefaßt: irgendwie versucht doch jeder, ein bißchen zu seinem Vorteil zu "tricksen". Der Verkäufer durch das Ansetzen eines aus psychologischen und gebührentechnischen Gründen sehr niedrigen Startpreises oder durch einen versteckten "reserve price" (sofern zulässig), der Käufer durch spezielle "Bietestrategien" - sei es durch das Bieten in letzter Sekunde oder durch das geschilderte "Abschirmen" von Geboten.
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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: So Jun 10, 2007 6:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

flx hat folgendes geschrieben:
Aber mal ganz ehrlich zusammengefaßt: irgendwie versucht doch jeder, ein bißchen zu seinem Vorteil zu "tricksen".

Möglich, aber es widerspricht meinem Menschenbild. Und ich würde es nicht als "Trick" bezeichnen, wenn man ökonomisch handelt. Wenn die Kanne meiner Kaffeemaschine kaputt ist, kann ich eine neue im Geschäft kaufen. Die kostet 3/4 dessen, was die Kaffeemaschine kostet. Da es bei einer sonst intakten Maschine ökologischer Schwachfug wäre, eine komplett neue Maschine zu kaufen, suche ich nach einer günstigen Kanne. Wo ist der "Trick" dabei, die bei eBay mit etwas Glück für 1 Euro zzgl. 3,90 Versand* zu bekommen? Ein Kaufvertrag entsteht aus zwei übereinstimmenden freien Willenserklärungen.

Ist es ein "Trick", beim Metzger ein Pfund Schnitzel für 3,40 zu kaufen, oder muss ich mein Schwein selbst züchten, mästen, schlachten und metzeln? Vielleicht übertrieben, aber Arbeitsteilung und Handel bzw. ökonomisches (=wirtschaftliches) Handeln sehe ich noch nicht als Trick.

Ein Verhalten wie "hauptsache geil, äh, günstig" lassen wir mal außen vor.

Außerdem gibt es Sachen, bei denen eine Einschätzung nicht möglich ist. Also bietet man's ab 1 Euro an und schaut, was dabei herauskommt. Wenn's wiedereingestellt und immer noch nicht verkauft wurde, wirft man's halt weg. Schade drum. So sehe ich das und das habe ich als eBay-Verkäufer oft gemacht.

Viel Vergnügen
Enris

__________
* Beachte: Das ist rein das Porto für ein DHL-Päckchen oder ein Hermes-Paket. Nicht mehr. Ist das auch ein "Trick", eine Vorgaukelei ehrlicher scheinen zu wollen, als man ist? Wink
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flx



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 587
Wohnort: Süd-Niedersachsen

BeitragVerfasst am: So Jun 10, 2007 6:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo enris,

beim 1-Euro-Startgebot liegt der "Trick" beim Verkäufer, nicht beim Kaufinteressenten - das meinte ich. Der Verkäufer versucht, Kaufinteressenten durch deren Spekulieren auf ein mögliches "Schnäppchen" anzulocken, muß dann aber auch konsequenterweise in Kauf nehmen, daß so etwas auch mal schiefgehen kann, wenn - aus welchem Grund auch immer - wenig Interesse da ist.

Es ist überhaupt nichts dagegen zu sagen, ökonomisch vernünftig zu handeln und solche Angebote auch wahrzunehmen. Genauso wird es sicher auch Waren geben, die man sowieso nicht mehr brauchen kann und halt nimmt, was man dafür überhaupt noch kriegen kann (wobei die Frage ist, wieviel einem der eigene Arbeitsaufwand mit Auktionserstellung, Versand usw. wert ist).

Schönen Gruß.
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unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Jun 10, 2007 6:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

flx hat folgendes geschrieben:
der Käufer durch spezielle "Bietestrategien" - sei es durch das Bieten in letzter Sekunde oder durch das geschilderte "Abschirmen" von Geboten.

Nur dass das "Abschirmen" eben kein "Trick" (Diskussion siehe Enris, aber ich sehe Trick jetzt nicht negativ behaftet) wie das bieten in letzter Sekunde ist (das ist ja nur ein Mittel um die ganzen Idioten, die sich sonst hochsteigern liegen zu lassen, psychologie), sondern knallharter Betrug.

Denn: man zieht ja das Gebot zurueck mit der Behauptung, man haette sich vertippt, und das ist eben einfach nicht der Fall. Muesste man uebrigens mal genauer pruefen, rein rechtlich koennte es sein, dass so jemand zum Ersatz nachweisbaren Schadens des Verkaeufers verpflichtet ist - das Problem wird wohl eher sein, dass der Rueckziehbieter ein eher nicht greifbares Konto nutzen wird. Bisher zumindestens, nach dem TV Bericht wird es jetzt sicher auch jede Menge Stuemper geben die versuchen diese Masche mit einem normalen Zweitaccount durchzufuehren...

Was das 1 EUR Mindestgebot angeht: klar, das ist ein Risiko. Aber wenn dann durch so einen Abschirmungstrick was passiert ist man immernoch Betrugsopfer und nicht einfach nur dumm. Ausserdem setzt man auch ein Mindestgebot ja eher bei "damit kann ich notfalls leben" als "das ist der Preis den ich erzielen will" an - sonst kann man direkt Sofortkauf machen.

Unimuc
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flx



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 587
Wohnort: Süd-Niedersachsen

BeitragVerfasst am: Mo Jun 11, 2007 2:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

unimuc hat folgendes geschrieben:
Nur dass das "Abschirmen" eben kein "Trick" (Diskussion siehe Enris, aber ich sehe Trick jetzt nicht negativ behaftet) wie das bieten in letzter Sekunde ist (das ist ja nur ein Mittel um die ganzen Idioten, die sich sonst hochsteigern liegen zu lassen, psychologie), sondern knallharter Betrug.

Denn: man zieht ja das Gebot zurueck mit der Behauptung, man haette sich vertippt, und das ist eben einfach nicht der Fall. Muesste man uebrigens mal genauer pruefen, rein rechtlich koennte es sein, dass so jemand zum Ersatz nachweisbaren Schadens des Verkaeufers verpflichtet ist - das Problem wird wohl eher sein, dass der Rueckziehbieter ein eher nicht greifbares Konto nutzen wird. Bisher zumindestens, nach dem TV Bericht wird es jetzt sicher auch jede Menge Stuemper geben die versuchen diese Masche mit einem normalen Zweitaccount durchzufuehren...


Hallo,

moralisch ist so etwas natürlich nicht ganz "sauber", und strenggenommen ist der Bieter mit dem bewußt abgegebenen Scheingebot auch nicht zu einer Rücknahme seines Gebotes berechtigt - das darf er laut ebay-Bedingungen ja nur aus gutem Grund, zB einem Eingabefehler (Anfechtung einer Willenserklärung wegen Irrtums).

Ob das ganze nicht nur "moralischer Betrug", sondern Betrug im Sinne des Strafrechts ist, halte ich aber für keineswegs sicher. Ich habe mal ein bißchen gestöbert, und wie man hier etwa sieht - http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=17106 - gibt es bei zwei Juristen mindestens drei verschiedene Meinungen dazu. Wink

Ich weiß auch nicht, ob es dazu mittlerweile irgendwelche Urteile gibt.

Vor allem ist aber die Frage, wie man so einen Betrug, wenn er faktisch vorliegt, auch "jenseits eines vernünftigen Zweifels" beweisen will. Der Scheinbieter wird sich stets auf einen Irrtum bzw. Eingabefehler seinerseits berufen, den er - leider, leider - erst übersehen hat und der ihm dann gerade noch rechtzeitig kurz vor Ende der Auktion plötzlich aufgefallen ist. Widerlegung fast unmöglich, denn das ist wenigstens theoretisch denkbar.

Schönen Gruß.
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EdelStahl



Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 245
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Jun 11, 2007 8:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

flx hat folgendes geschrieben:

Vor allem ist aber die Frage, wie man so einen Betrug, wenn er faktisch vorliegt, auch "jenseits eines vernünftigen Zweifels" beweisen will. Der Scheinbieter wird sich stets auf einen Irrtum bzw. Eingabefehler seinerseits berufen, den er - leider, leider - erst übersehen hat und der ihm dann gerade noch rechtzeitig kurz vor Ende der Auktion plötzlich aufgefallen ist. Widerlegung fast unmöglich, denn das ist wenigstens theoretisch denkbar.


tja, die Beweisführung ist eben schwierig.

Aber was bleibt dem Verkäufer?

- er verkauft die Ware zähneknirschend unter Wert, weil er einen Betrug nicht nachweisen kann (und ihm sein Anwalt das Gleiche rät)
- er verkauft die Ware nicht und bekommt dafür eine "negative Bemerkung" oder Ärger mit ebay (ggf. Ausschluss)
- er investiert Zeit und ggf. Geld (Detektiv etc.), um den Beweis des Betruges zu erbringen

Nicht viele und vorallem nicht tolle Optionen ;-( Vorallem, wenn der Verlust sich "nur" im 2- bis 3-stelligen Bereich bewegt.

ICH werde als Fazit des Ganzen bei meinen Auktionen im Angebotstext Gebotsrücknahmen insofern ausschliessen, dass dann ein Verkauf nicht stattfindet.

(etwa so: "durch die Möglichkeit der sog. "Gebotsabschirmung" wird das Angebot zurückgezogen, wenn im Verlauf - und insbesondere kurz vor Ende - der Auktion Gebotsrücknahmen getätigt werden. Ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden ist in diesem Fall nichtig. Der Artikel wird dann erneut eingestellt")

Gruß

EdelStahl
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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Di Jun 12, 2007 6:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

flx hat folgendes geschrieben:
wie man hier etwa sieht (...) gibt es bei zwei Juristen mindestens drei verschiedene Meinungen dazu. Wink

Shocked
Gute Aussichten ... Confused

EdelStahl hat folgendes geschrieben:
Aber was bleibt dem Verkäufer?

Wenn er nicht verkauft, hat er das Problem, dass der Käufer ihn auf Herausgabe der Ware verklagt. Chancen für Gegenwehr? Siehe oben ...

Sehr gut und brauchbar halte ich die Idee, bei Gebotsrücknahmen das Angebot als solches zurückzuziehen. Auch wenn die Auktion endet, ist aufgrund der Beschreibung eine klare Willenserklärung erkennbar, so dass eine Herausgabe nicht eingeklagt werden kann. (Es gab mal einen Fall mit einer Märklineisenbahn mit dem klaren Vermerk, dass es nicht zum Verkauf kommen soll, sondern nur der Wert anhand von Geboten festgestellt werden soll. Der Höchstbieter - ein Weiterverkäufer - klagte auf Schadensersatz, da er die Sammlung nun zu 3.000 EUR mehr kaufen müsste. Klage wurde wegen eindeutiger Willenserklärung, auch wenn die gegen die eBay-AGB verstößt abgewiesen.)

Ich würde den Hinweis auf den Geländewagen nicht vergessen Wink.

Andere Chancen?
Schauen wir uns das mal wertneutral an, d.h. wir können die gleichen Waffen wählen Twisted Evil.

Voraussetzung: Beobachte deine hochwertigen Auktionen. Meinst du ein Abschirmmanöver zu sehen (nehmen wir mal das Beispiel mit der Waschmaschine NP 800,- EUR Gebot Böser Bube 1 (B1) 900,-, B2 905,-.

Variante 1: Hast du keinen "guten Freund" (Zugang zu einem Account einer anderen natürlichen Person Shame on you), der dann 901,- bietet?

Zieht B2 zurück, bleibst du nur auf der Verkaufsprovision sitzen.
Zieht allerdings B1 zurück (beim reinen Abschirmen gleicher Effekt), muss B2 901 + Erhöhungschritt zahlen.

Variante2: Ich hatte sowieso immer den Vorbehalt in der Beschreibung, Gebote zu streichen. Weiß man, wofür's gut ist Rolling Eyes?
Beim Verdacht eines Abschirmmanövers streicht man eines der beiden Gebote.

Nur so ein paar Gedanken. Ich denke mal darüber nach, welche Festpreise ich für meine Bücher, CDs und Spielzeugautos ansetzen könnte Neutral.

Viel Vergnügen
Enris
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EdelStahl



Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 245
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Di Jun 12, 2007 7:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Enris hat folgendes geschrieben:


Variante2: Ich hatte sowieso immer den Vorbehalt in der Beschreibung, Gebote zu streichen. Weiß man, wofür's gut ist Rolling Eyes?
Beim Verdacht eines Abschirmmanövers streicht man eines der beiden Gebote.
Nur so ein paar Gedanken. Ich denke mal darüber nach, welche Festpreise ich für meine Bücher, CDs und Spielzeugautos ansetzen könnte Neutral.


Eben - Gedanken... Man sollte daran denken, dass es "neue" Methoden gibt und eine eindeutige Erklärung (nix gibt´s wenn Angebote zurückgezogen werden) ist da schon mal hilfeich, wenn man sich gegen "Trickser" wehren will.


Gruß

Erich
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Hermi



Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 52
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Do Jun 14, 2007 5:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Hierüber bin ich gerade bei T-Online gestoßen:

"eBay verschafft Betrügern weiße Weste

Leichtes Spiel für eBay-Betrüger: Das Internet-Auktionshaus hat bei schwarzen Schafen die negativen Bewertungen gelöscht. So gelang es den Abzockern im November 2006, weitere Käufer hinters Licht zu führen. Das Unternehmen begründet den Vorgang mit einer bedauerlichen Fehleinschätzung des eigenen Sicherheitsteams. Private Verbraucherrechtler, die den Fall aufgedeckt hatten, sehen den Fall jedoch anders: eBay habe seine Kunden "ins offene Messer" laufen lassen. (14.6.2007)

In einem Fall war ein zuvor wegen falschen Auktionen gesperrter Nutzer wieder freigeschaltet und seine negativen Bewertungen gelöscht worden. Eine Woche lang habe der nun wieder unverdächtig erscheinende Betrüger weitere Käufer getäuscht, so Markus Schwinn von der Privatinitiative "Falle-Internet.de" gegenüber der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Auch in einem anderen Fall konnte ein Anbieter erfolgreich das eBay-Sicherheitsteam täuschen. Beide Betrüger hatten sich zuvor das eBay-Zertifikat "Geprüftes Mitglied" erschlichen, bei dem die Identität eines Händlers durch Überprüfung des Personalausweises festgestellt wird. Sowohl dieses Zertifikat als auch die Bewertungen durch andere Nutzer sind für eBay-Käufer wichtige Kriterien für die Vertrauenswürdigkeit der Auktionsanbieter."

Ist nachzulesen auf:

http://www2.oncomputer.t-online.de/c/11/31/23/64/11312364,si=0.html

Gruß,

Hermi
_________________
Im Alter bereut man vor allem die Sünden, die man nicht begangen hat.
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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Do Jun 14, 2007 6:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

zwar ein anderes Problem...

Aha, und dann macht eBay ein Gedöhns darum, dass Bewertungen niemals nicht wieder gelöscht werden können ...

Aber die anderen Geschichten sind interessant. Offenbar tun die doch mal was. Naja, Fehler passieren.

Viel Vergnügen
Enris
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EdelStahl



Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 245
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr Jun 15, 2007 7:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Enris hat folgendes geschrieben:

Aha, und dann macht eBay ein Gedöhns darum, dass Bewertungen niemals nicht wieder gelöscht werden können ...


Bewertungen alleine sind noch kein Indiz für einen guten oder schelchten Käufer/Verkäufer. Gut, wenn gehäuft negative Bewertungen anfallen, dann schon, aber umgekehrt sind eine Menge postitiver Bewertungen keine Garantie für die Zuverlässigkeit der ebay-User.

Schon seit Langem bekannt sind Betrüger, die haufenweise Kleinkram verkaufen und diese Geschäfte auch bestens abwickeln. Plötzlich vertickt der Handyschalen-Verkäufer hochwertige Kameras, Laptops etc. - und die gibt es nicht, er streicht auf Grund seiner vielen (ggf. 100%) positiven (Handyschalen)Auktionen die Kohle für die hochwertigen und teuren Geräte ein und verschwindet.

Und ja, das ist wirklich nicht schwer. Ebay prüft offensichtlich nicht, ob es die vom User angegebene Adresse gibt bzw. ob der User dort auch gemeldet ist. Ein Bankkonto haben auch schon viele Leute eröffnet, ohne ihre echten Personalien anzugeben (ich sag da nur "Post-Ident" - gestresste Postangestellte "garantieren" für die Echtheit eines Ausweisdokumentes, die (Online-)Bank eröffnet ein Konto...) und EMail-Adressen bekommt man ebenfalls locker ohne nur einen Hauch von tatsächlichem Namen, Adresse usw. anzugeben.

Aber ebay ist nicht grundsätzlich "böse". Auch bei Kleinanzeigen, Flohmarkt, Autohändler ("du kaufen billig!") etc. kann man auf die Nase fallen. ebay&Co sind da nur die modernere Form von Betrugsmöglichkeiten.

Gruß

EdelStahl
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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Sa Jun 16, 2007 8:03 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

EdelStahl hat folgendes geschrieben:
Schon seit Langem bekannt sind Betrüger, die haufenweise Kleinkram verkaufen und diese Geschäfte auch bestens abwickeln. Plötzlich vertickt der Handyschalen-Verkäufer hochwertige Kameras, Laptops etc. - und die gibt es nicht, er streicht auf Grund seiner vielen (ggf. 100%) positiven (Handyschalen)Auktionen die Kohle für die hochwertigen und teuren Geräte ein und verschwindet.

Ja, aber genau darum geht es doch in dem von Hermi verlinkten Artikel Wink.

Und offenbar hat eBay die Betrüger nach Beschwerden und negativen Beschwerden zunächst gesperrt, dann aber wieder freigeschaltet und (!) die negativen Bewertungen gelöscht. Für mich ist das fahrlässige Beihilfe zum Betrug, aber ich bin kein Jurist Confused.

Ich halte die Bewertungen trotzdem für ein gute Mittel, einen Verkäufer einzuschätzen. Ein Powerseller mit > 10.000 Bewertungen mit allenfalls 0,1 Prozent negativen Bewertungen kann einen natürlich immer noch über den Tisch ziehen. Ist das aber wahrscheinlich? Zumindest erwarte ich es nicht.

Hätte ich aber grundsätzliche Zweifel, hätte ich gar kein eBay-Konto mehr. Ich würde überhaupt gar nichts mehr kaufen, ohne dass ein Jurist meines Vertrauens dabei ist, der von einem Detektiv meines Vertrauens gecheckt wurde. Problematisch daran ist nur, dass ich weder Jurist noch Detektiv finde, weil ich kein Vertrauen habe. (Ich könnte noch die egozentrische Perspektive dieser Einstellung beleuchten, aber das führt noch weiter vom Thema weg.)

Gut. Das eigentliche Thema waren ja diese Abschirmgebote. Die Masche scheint es aber schon länger zu geben. Mir als Verkäufer ist das noch nicht passiert, ich hatte nur ein einziges Mal einen Gebotsrückzieher und das Tage vor Auktionsende. Und der Bieter hat sich auch umgehend gemeldet und die Angelegenheit nachvollziehbar begründet. Und damit es in Zukunft für mich keinen Schaden bedeutet, werde ich entsprechende Formulierungen in die Artikelbeschreibung aufnehmen müssen.

Viel Vergnügen
Enris
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