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Adventskalender 2010

ebay-Betrugsmasche
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EdelStahl



Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 245
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr Jun 08, 2007 6:05 pm    Titel: ebay-Betrugsmasche Antworten mit Zitat

Hallo,

gestern lief auf Kabel 1 ein Bericht über eine noch relativ neue Betrugsmasche bei ebay-Auktionen. Ich muss zugeben, die kannte ich auch noch nicht.

Da das Ganze nun via TV bekanntgemacht wurde, besteht die Möglichkeit, dass sich sehr schnell Nachahmer finden werden und das könnte somit auch Verkäufer von zumindest wertvolleren Handschellen&Co. treffen.

Die Masche nennt sich "Gebotsabschirmung" und ist bei ebay mit "Hausmitteln" locker durchzuführen. Und das geht so:

Ein Verkäufer bietet Moabit-Handschellen an und möchte dafür den Markpreis von rund 250EUR erzielen. Er beginnt die Auktion "wie immer" mit 1 EUR. Erfahrungsgemäss steigen erst in den letzten Minuten und Sekunden der Auktionen die Preise massiv. Nehmen wir an, die "Moabit" stehen 60 Minuten vor Ende bei 100EUR.

Nun kommt Betrüger1 (B1) ins Spiel. Er bietet nun einen überhöhten Preis. Betrüger2 (B2), (i.d.R. die gleiche Person mit einem anderen Account), bietet kurz darauf einen irrsinnig hohen Betrag z.B. 2500EUR) und bleibt damit bis Sekunden vor Ende der Auktion auf alle Fälle der Höchstbietende.

Jetzt kommt der "Gag". Ebay erlaubt es, auch in letzter Sekunde noch Angebote zurückzuziehen. Genau das tut B2 nun auch und zieht sein extrem hohes Gebot zurück. Als Grund gibt er an "vertippt" oder dergl. Plötzlich rauscht auch das Angebot von B1 nach unten, denn er ist ja bei 100EUR "eingestiegen" [**EDIT streichen**und andere Angebote werden - weil bis dahin ja automatisch "überboten" - von ebay nicht berücksichtigt - [**EDIT /streichen**]. Zeit für andere Bieter, da noch mitzuspielen bleibt nicht mehr, B1 erhält den Zuschlag für günstige 100EUR, der Verkäufer ist der Dumme.

IMHO gibt es derzeit nur wenige Möglichkeiten, sich als Verkäufer davor zu schützen:

- man schliesst im Angebot Bieter mit wenigen Bewertungen oder New-User grundsätzlich aus. (das wären potentielle B1 oder B2-Leute, die sich wegen der Masche ja öfters neue Accounts zulegen müssen)
- man erklärt im Angebotstext den Handel als unwirksam, wenn (insbes. kurz vor Ende) Gebotsrücknahmen durchgeführt werden.

Ein ebay-Sprecher zeigte sich übrigens im TV-Bericht unbeeindruckt. ebay will Gebotsrücknahmen "in letzter Sekunde" beibehalten.

Gruß

EdelStahl


Zuletzt bearbeitet von EdelStahl am Sa Jun 09, 2007 6:22 am, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Fr Jun 08, 2007 6:53 pm    Titel: Re: ebay-Betrugsmasche Antworten mit Zitat

Hallo auch,

EdelStahl hat folgendes geschrieben:
Jetzt kommt der "Gag". Ebay erlaubt es, auch in letzter Sekunde noch Angebote zurückzuziehen. Genau das tut B2 nun auch und zieht sein extrem hohes Gebot zurück. Als Grund gibt er an "vertippt" oder dergl. Plötzlich rauscht auch das Angebot von B1 nach unten, denn er ist ja bei 100EUR "eingestiegen" und andere Angebote werden - weil bis dahin ja automatisch "überboten" - von ebay nicht berücksichtigt. Zeit für andere Bieter, da noch mitzuspielen bleibt nicht mehr, B1 erhält den Zuschlag für günstige 100EUR, der Verkäufer ist der Dumme.

Gut. Nach über tausend gut gelaufenen Auktionen sage ich mal, so einfach geht das nicht. Die anderen Gebote werden sehr wohl berücksichtigt.

Bei den eBay-Tipps in Zeitschriften und Fernsehen halte ich es mit einem meiner Lieblingssprüche:
Höre jeden Rat. Befolge keinen. Auch diesen nicht.

Oft merkt man nach drei Zeilen oder zwei Sendeminuten, dass da jemand keinen blassen Schimmer von der Materie hat. OK, meinem Vorurteil gemäß sind das optimale Voraussetzungen für erfolgreiche Journalisten Twisted Evil. Aber es ist nicht hilfreich Confused.

eBay läuft anders, und daher kann der Sprecher gelassen bleiben.

Ein Beispiel ...
Das sind die Bösen:
B1 = 100 Euro (T -60) Zeit bis Auktionsende
B2= 2500 Euro (T -59)
Höchstgebot 101 Euro (höchstes nicht erfolgreiches Gebot + Bietschritt)

Das sind die Guten:
A1 = 150 Euro (T -50)
Höchstgebot 151 Euro (uups, B1 ist ja schon weg ...)

A2 = 254,77 Euro (T -5)
Höchstgebot 255,77 Euro

B2 zieht sein Gebot bei T -0,nochwas zurück. A2 erhält den Zuschlag mit seinem Höchstgebot von 254,77 Euro.

Dieses Verfahren bekommst du als Verkäufer mit, wenn du noch einen zweiten gleichwertigen Artikel hast, den du über eBay legal als Zweitangebot zum Sofortkauf zu seinem Höchstgebot anbieten kannst.

Korrigiert mich, wenn ich mich irre.

Viel Vergnügen
Enris
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EdelStahl



Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 245
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr Jun 08, 2007 8:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

vielleicht hätte ich es exakter formulieren sollen - B1 bietet natürlich auch schon "zuviel", d.h. ein Mitbieten lohnt sich für andere Bieter garnicht mehr. B2 setzt einen drauf und steht ganz oben (und zieht B1 zum Maximalpreis, d.h kein anderer Bieter will dann noch mitspielen).

B2 zieht zurück, B1 fällt runter auf den Preis, der gerade mal den Bietschritt über dem letzten echten Bieter war (also 101EUR).

So klappt´s jedenfalls, heute selbst bei einem Angebot einer Bekannten (in Absprache!) ausprobiert.

Gruß

EdelStahl
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flx



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 587
Wohnort: Süd-Niedersachsen

BeitragVerfasst am: Fr Jun 08, 2007 8:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Da frage ich mich vor allem eines: wieso hat der Verkäufer überhaupt einen Startpreis von 1 Euro angesetzt und nicht einen halbwegs realistischen Wert? Um ein paar Cents an Angebotsgebühr zu sparen?

Der Startpreis ist vor allem ein Mindestgebot, das von einem Kaufinteressenten abgegeben werden muß und den Verkäufer vor unerwartet niedrigen Erlösen wirkungsvoll schützt.

Wer bei Sammlerartikeln, für die ohnehin nicht so ein starkes Interesse besteht, mit 1-Euro-Startpreisen operiert, tut dies auf eigenes Risiko, auch ohne alle Manipulationsversuche anderer.
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Andy58



Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 3626
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr Jun 08, 2007 9:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Angebote mit höheren Startpreisen gehen aber seltsamerweise oft gar nicht weg. Ich habe das bei einigen Angeboten von Atame beobachtet und selber bei meinen Reher "Deitsche Polizei" davon profitiert: ich bekam die für den Startpreis, weil kein anderer geboten hatte und ich erst im letzten Moment geboten hatte.

Bei Artikeln mit 0 Geboten und einem hohen Preis scheinen wohl viele nicht bieten zu wollen. Warum auch immer...
_________________
Gruß
Andy

Leiter des Instituts für kulturhistorische Forschung, Fachbereich metallische Rückhalteeinrichtungen mit angeschlossener Manufaktur Wink
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EdelStahl



Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 245
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Jun 09, 2007 6:39 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

flx hat folgendes geschrieben:
Da frage ich mich vor allem eines: wieso hat der Verkäufer überhaupt einen Startpreis von 1 Euro angesetzt und nicht einen halbwegs realistischen Wert? Um ein paar Cents an Angebotsgebühr zu sparen?


bei 1EUR Starpreis beträgt die Angebotsgebühr 0,25EUR, wenn man - um beim Beispiel mit den "Moabit" zu bleiben - 200EUR ansetzt, beträgt die Angebotsgebühr schon 3,20EUR.

Zitat:

Wer bei Sammlerartikeln, für die ohnehin nicht so ein starkes Interesse besteht, mit 1-Euro-Startpreisen operiert, tut dies auf eigenes Risiko, auch ohne alle Manipulationsversuche anderer.


Allerdings zeigt auch die Erfahrung, dass bei einem hohen Starpreis weniger Bieter mitmachen, ggf. die Auktion garnicht beachtet wird. Viele Bieter schauen nämlich auch auf die Zahl der Gebote, um interessante Artikel "herauszufiltern". Zudem steigen die Preise bei einer "heftigen" Versteigerung fast immer erst in den letzten Minuten und Sekunden, aber zum Teil auch nur deshalb, weil schon viele Bieter "ganz unten" eingestiegen sind und nun ständig Mails bekommen "sie wurden überboten" und damit deren Interesse am Artikel wachgehalten wird. Udn so Mancher hat "in der letzten Sekunde" schon mehr Geld ausgegeben, als er eigentlich ausgeben wollte, manchmal sogar mehr, als ein gleicher Artikel 2 Angeobte weiter unten zum "Sofort kaufen" erhältlich gewesen wäre.


Somit bringt es - aussser hohen Angebotsgebühren - eben nicht viel, wenn man als Startpreis den Preis ansetzt, den man wirklich mindestens haben möchte.

Gruß

EdelStahl
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unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Jun 09, 2007 7:19 am    Titel: Re: ebay-Betrugsmasche Antworten mit Zitat

Hi,

Enris hat folgendes geschrieben:
eBay läuft anders, und daher kann der Sprecher gelassen bleiben.

Nein, die Methode funktioniert durchaus, denke da habe ich schon vor ca. nem Jahr Diskussionen zu mitbekommen.

Der Trick besteht darin NICHT als erster zu bieten, und dann ZWEI zu hohe Gebote zu plazieren. Warenwert 500 EUR, BOESE bietet mit zwei Accounts 700 und 2000. Jetzt kann keiner mehr Gebote unter 700 absetzen, und wenn er das 2000er zurueckzieht (kann auch 20.000 sein - das sieht ja keiner) weiss er, dass er auf das letzte Hoechstgebot vor seinem 700er zurueckfaellt.

Das skandaloese ist halt, dass eBay offenbar (mal wieder) kein besonderes Interesse hat dagegen vorzugehen. Reichen wuerde ja schon sowas wie "1h vor Auktionsende kann man nicht mehr zuruecktreten" - ebay sagt ja ohnehin man muesse nicht "Snipern" - wer es dennoch will darf sich dann eben nicht vertippen bzw. muss dann eben ganz normal vor Gericht zu seinem Recht kommen.

Zitat:
Dieses Verfahren bekommst du als Verkäufer mit

Ja, mitbekommen tust Du es, denn Du siehst 30 min vor Ende ja schon dass Du den risesnreibach machen wirst, und bist dann ploetzlich enttaeuscht wenn es von 800 EUR auf 130 EUR runterfaellt... Und, ich habe die Verkaufs-AGBs nie genau studiert weil ich noch nie etwas verkauft habe (Sammler, nicht Haendler... Rolling Eyes ), aber ich schaetze dass Du als Verkaeufer nach so einem Rueckzieher eben trotzdem an Deinen Verkauf gebunden bist. Auch wenn am Ende effektiv keiner mehr wirklich bieten konnte.

Unimuc
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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Sa Jun 09, 2007 10:11 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

EdelStahl hat folgendes geschrieben:
B1 bietet natürlich auch schon "zuviel", d.h. ein Mitbieten lohnt sich für andere Bieter garnicht mehr. B2 setzt einen drauf und steht ganz oben (und zieht B1 zum Maximalpreis, d.h kein anderer Bieter will dann noch mitspielen).

Dann geht es, unimuc beschreibt das gleiche Spiel.

Tja, das ist wirklich übel ...

Aber wie war das: Reicht es in der Beschreibung darauf hinzuweisen, dass Gebote auf jeden Fall bindend sind und ein Rückzug mit dem Verkäufer abgesprochen werden müsste?

flx hat folgendes geschrieben:
Da frage ich mich vor allem eines: wieso hat der Verkäufer überhaupt einen Startpreis von 1 Euro angesetzt und nicht einen halbwegs realistischen Wert? Um ein paar Cents an Angebotsgebühr zu sparen?

Ja und nein. Wie gesagt ist der psychologische Effekt einer 1-Euro-Auktion erheblich. Sicher kennst du auch Leute, die etwas "bei eBay für einen Euro" gekauft haben. Tatsächlich war das Höchstgebot 17,85 zzgl. Versandkosten Confused.

Andererseits möchte der Verkäufer einen höchst möglichen Gewinn machen. Die paar Euro bei der Angebotsgebühr scheinen schon dazu zu zählen (es gibt, vermute ich, deshalb so viele 1,99-Auktionen: gleiche Angebotsgebühr wie bei 1 Euro, aber ein höherer Gewinn bei nur einem Gebot ist wahrscheinlich. Da "echte" 1-Euro-Auktionen jedoch attraktiver sind, bleibt man eher auf einem 1,99-Angebot sitzen, während der 1-Euro-Anbieter zu 2,50 verkauft. Hat man oft in der Kategorie Bücher oder DVD).

Ich selbst habe übrigens die nervigen "sie wurden überboten"-Mails längst abgestellt.

flx hat folgendes geschrieben:
Wer bei Sammlerartikeln, für die ohnehin nicht so ein starkes Interesse besteht, mit 1-Euro-Startpreisen operiert, tut dies auf eigenes Risiko, auch ohne alle Manipulationsversuche anderer.

Ähem, "Sammlerartikel" und "nicht so starkes Interesse" schließen sich einander aus Wink.

Sagen wir's mal so: Bei einer Horst-Moabit ab 150 Euro würdest du wohl nicht mitbieten. Die üblichen verdächtigen Sammler schon. Ab 1 Euro würdest du schon eher mitbieten, auch wenn du im Hinterkopf hast, dass das Stück je nach Zustand leicht 500 Euro bringen kann.

Angebot und Nachfrage sind nicht unabhängig voneinander, sondern vom vermittelndem Preis abhängig. Ich habe keine Nachfrage nach einer Horst für 500 Euro, aber eine Nachfrage dafür zu 150 Euro.

Edelstahl hat folgendes geschrieben:
Udn so Mancher hat "in der letzten Sekunde" schon mehr Geld ausgegeben, als er eigentlich ausgeben wollte, manchmal sogar mehr, als ein gleicher Artikel 2 Angeobte weiter unten zum "Sofort kaufen" erhältlich gewesen wäre.

Ja, das ist wirklich oft zu beobachten.

unimuc hat folgendes geschrieben:
enris hat folgendes geschrieben:
Dieses Verfahren bekommst du als Verkäufer mit

Ja, mitbekommen tust Du es, denn Du siehst 30 min vor Ende ja schon dass Du den risesnreibach machen wirst, und bist dann ploetzlich enttaeuscht wenn es von 800 EUR auf 130 EUR runterfaellt...

Ich meinte tatsächlich das Bietverfahren, nicht den Verlauf, also wie die Gebotshöhe prinzipiell zustande gekommen ist.

Aber du hast ganz recht: Händereibend und sekündlich aktualisierend folgt man seiner eigenen Auktion. Wenn der Preis verfällt, kann man nur noch auf ein paar Sniper hoffen. Aber: Bei den meisten Auktionen sehe ich gar nicht hin, bei alten Büchern und CDs lohnt sich das nicht. Und ich bin ein Freund von Sofort-Kauf-Optionen, als Käufer und Verkäufer Wink.

So gesehen ist die eBay-Stellungnahme natürlich heftig. Ich kann als Verkäufer mein Angebot nicht mehr ändern, wenn ein Gebot abgegeben wurde bzw. 12 Stunden vor Ablauf der Auktion. Jedoch kann ich es bis zur letzten Sekunde zurückziehen (inkl. Verlust der Einstellgebühren plus Zusatzoptionen). Oder sogar Gebote streichen Twisted Evil.

So gesehen habe beide Seiten die Möglichkeit, ihr Angebot (Willenserklärung) zurückzuziehen, so dass es nicht zum Vertrag kommt.

Also, nochmal meine Frage: Ist es legitim, Gebotsrückzieher ausdrücklich in der Beschreibung zu untersagen? Der Irrtum müsste dann nachträglich, ggf. gerichtlich, festgestellt werden.

Viel Vergnügen
Enris
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EdelStahl



Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 245
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Jun 09, 2007 10:42 am    Titel: Re: ebay-Betrugsmasche Antworten mit Zitat

Servus,

unimuc hat folgendes geschrieben:

Das skandaloese ist halt, dass eBay offenbar (mal wieder) kein besonderes Interesse hat dagegen vorzugehen. Reichen wuerde ja schon sowas wie "1h vor Auktionsende kann man nicht mehr zuruecktreten" -


Ebay stellt sich auf den Standpunkt, dass Gebotsrücknahmen "bis zur letzten Sekunde" möglich sein müssen - immerhin kann man sich ja tatsächlich in der hektischen Schlussphase mal grob vertippen.

Diese Ansicht stimmt eben auch und schützt die User, die sich eben wirklich vertippt haben (z.B. 2500 statt 250)

Der beste Schutz für Verkäufer ist - wie ich schon geschrieben habe - im Angebotstext ausdrücklich zu erwähnen, dass bei Gebotsrücknahmen das Verkaufsangebot zurückgenomen wird. Das dürfte dann rechtlich auch durchsetzbar sein, denn mit einem Gebot erklärt sich der Bieter mit den in der Beschreibung etc. enthaltenen Bedingungen einverstanden.

Ansonsten ist der Betrüger erstmal im Recht, denn er hat mit dem Verkäufer einen zunächst gültigen Kaufvertrag geschlossen. Der betrügerische Käufer könnte sogar Schadensersatz vom Verkäufer verlangen, wenn er einen anderen, gleichen Artikel nicht gekauft hat, weil er sich des Kaufabschlusses mit unserem Verkäufer sicher war. Ihm zu beweisen, dass dieser Kaufvertrag durch Betrug erlangt worden ist, dürfte nicht immer einfach sein.

Selbst wenn das Ganze nicht vor Gericht geht, dem Verkäufer bleibt immerhin dann eine negative Bewertung wie "verkauft nicht, weil zuwenig geboten wurde" etc. und er kann diese Bewertung noch nicht einmal von ebay löschen lassen, denn sie "stimmt" ja sogar. Und welcher Verkäufer hat schon gerne negative Bewertungen in seinem Profil stehen? Der betrügerische Käufer kann bei ebay allerdings gegen eine evtl. erhaltene negative Bemerkung vorgehen, er "wollte ja kaufen und bezahlen"

Gruß

EdelStahl
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EdelStahl



Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 245
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Jun 09, 2007 11:21 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Enris hat folgendes geschrieben:

Also, nochmal meine Frage: Ist es legitim, Gebotsrückzieher ausdrücklich in der Beschreibung zu untersagen? Der Irrtum müsste dann nachträglich, ggf. gerichtlich, festgestellt werden.


du als Verkäufer bestimmst, zu welchen Bedingungen du einen Artikel verkaufst (vergl. "AGB" bei gewerbl. Verkäufen). Und solange es nicht um rassistische, oder sittenwidrige Bedingungen geht, muss sich ein Käufer daran halten. Mit seinem Gebot akzeptiert der Käufer deine Bedingungen.

Gruß

EdelStahl
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flx



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 587
Wohnort: Süd-Niedersachsen

BeitragVerfasst am: Sa Jun 09, 2007 2:02 pm    Titel: Re: ebay-Betrugsmasche Antworten mit Zitat

EdelStahl hat folgendes geschrieben:
Der beste Schutz für Verkäufer ist - wie ich schon geschrieben habe - im Angebotstext ausdrücklich zu erwähnen, dass bei Gebotsrücknahmen das Verkaufsangebot zurückgenomen wird. Das dürfte dann rechtlich auch durchsetzbar sein, denn mit einem Gebot erklärt sich der Bieter mit den in der Beschreibung etc. enthaltenen Bedingungen einverstanden.


Hallo,

ich habe meine Zweifel, ob das so möglich ist. Mit dem Anbieten unterwirft sich nämlich auch der Verkäufer den Auktionsbedingungen von eBay - einschließlich der Vorschriften zur Gebotsrücknahme, was immer man dazu denken mag. Nicht nur der Kaufinteressent, sondern auch der Veranstalter der Auktion müßte sich meiner unmaßgeblichen Meinung nach mit so einer Änderung der Ablaufbedingungen einverstanden erklären, und Firma eBay wird dies sicher nicht tun. Genauso kann man nicht durch individuelle Formulierungen im Text den Versteigerungspreis ändern, etwa "der Kaufpreis beträgt das Doppelte des erzielten Versteigerungspreises" oder "Kaufpreis ist Versteigerungspreis plus 19 % MwSt" (solange es keine Auktion unter Gewerblichen ist). Auch pauschale Vertragsstrafen wie "bei Nichtabnahme wird ein Schadensersatz von 30 % des Verkaufspreises fällig" sind so nicht durchsetzbar.

Diese Manipulation von Geboten ist sicher nicht die feine Art. Ob das - sagen wir mal so - "Benutzen von Tricks und Ausnutzen von Ungereimtheiten in den Versteigerungsbedingungen" juristisch als "Betrug" zu werten ist, daran hätte ich erhebliche Zweifel (wohlgemerkt ohne Jurist zu sein). Unschöne Tricksereien und Betrug ist eben zweierlei, auch im normalen Geschäftsleben.


@Enris

Das ist sicherlich richtig, daß aus psychologischen Gründen ein niedriger Startpreis attraktiver ist. Aber: wer mit einem Mindestgebot von 1 Euro startet, erklärt damit letzten Endes "ich bin bereit, den Artikel für einen Preis von € 1,00 zu verkaufen, falls keiner mehr bietet" und nichts anderes. Was rauskommt, ist das Risiko desjenigen, der das Angebot so gestaltet.

Relativ risikolos ist das nur bei Artikeln, bei denen wirklich eine hohe Liquidität besteht, also ständig eine große Zahl von Angeboten und Kaufinteresse, so daß sich ein echter Marktpreis frei bilden kann - meinetwegen Arbeitsspeicher für PCs. Das meinte ich mit meiner Bemerkung.

Insgesamt sind solche Tricksereien sicher nicht die feine Art (würde ich selbst auch nie machen), aber letztlich nur durch die Festlegung eines realistischen Mindestpreises zu verhindern. So ist es ja auch in jeder klassischen Präsenzauktion.

Schönes Wochenende allerseits!
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stiefels



Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 170
Wohnort: Ba-Wü (Nähe HN)

BeitragVerfasst am: Sa Jun 09, 2007 3:40 pm    Titel: Re: ebay-Betrugsmasche Antworten mit Zitat

EdelStahl hat folgendes geschrieben:
Der betrügerische Käufer könnte sogar Schadensersatz vom Verkäufer verlangen, wenn er einen anderen, gleichen Artikel nicht gekauft hat, weil er sich des Kaufabschlusses mit unserem Verkäufer sicher war. Ihm zu beweisen, dass dieser Kaufvertrag durch Betrug erlangt worden ist, dürfte nicht immer einfach sein.


Hallo Edelstahl
doch das ist einfach: Wenn der Käufer so argumentiert, macht er sich des Betruges verdächtig, weil er ja bis 1 Sekunde vor Schluss nur zweithöchster Bieter war. Nur ein Betrüger hat das "Insiderwissen", dass der Höchstbietende sein Angebot zurückzieht.

Gruß, stiefels
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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Sa Jun 09, 2007 6:51 pm    Titel: Re: ebay-Betrugsmasche Antworten mit Zitat

Hallo auch,

flx hat folgendes geschrieben:
wer mit einem Mindestgebot von 1 Euro startet, erklärt damit letzten Endes "ich bin bereit, den Artikel für einen Preis von € 1,00 zu verkaufen, falls keiner mehr bietet" und nichts anderes. Was rauskommt, ist das Risiko desjenigen, der das Angebot so gestaltet.

Da stimme ich dir voll und ganz zu. Wenn sich nur einer findet, dann freut der sich wenigstens Smile.

flx hat folgendes geschrieben:
Relativ risikolos ist das nur bei Artikeln, bei denen wirklich eine hohe Liquidität besteht, also ständig eine große Zahl von Angeboten und Kaufinteresse, so daß sich ein echter Marktpreis frei bilden kann - meinetwegen Arbeitsspeicher für PCs. Das meinte ich mit meiner Bemerkung.

Schon klar. Und ich verstehe auch, wieso du die Sammlerartikel erwähnt hast, da exisitiert im Grund kein echter Marktpreis. Die Anzahl der Angebote ist zu gering. Eine Stotz kann für 400 und tags drauf für 150 den Besitzer wechseln; es ist schwer, einen tatsächlichen Wert zu ermitteln.

flx hat folgendes geschrieben:
Insgesamt sind solche Tricksereien sicher nicht die feine Art (würde ich selbst auch nie machen), aber letztlich nur durch die Festlegung eines realistischen Mindestpreises zu verhindern.

Hm, so etwas wie ein "reserve price" oder wie das heißt? Ich weiß nicht, der Mindestpreis lässt sich nicht einschätzen, das ist eines. Und ich habe schon solche Auktionen erlebt, wo keiner mitbietet. Wie kann ich dann auf den Mindestpreis kommen?

Oder meinst du Startpreis?

stiefels hat folgendes geschrieben:
Nur ein Betrüger hat das "Insiderwissen", dass der Höchstbietende sein Angebot zurückzieht.

Beachtliches Argument.

Trotzdem bleibt der Verkäufer der Dumme: Er hat die negative Bewertung, die er natürlich kommentieren kann. Und der Betrüger legt ein neues Konto an ...

Viel Vergnügen
Enris
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EdelStahl



Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 245
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Jun 09, 2007 10:40 pm    Titel: Re: ebay-Betrugsmasche Antworten mit Zitat

Hi,

Enris hat folgendes geschrieben:

Hm, so etwas wie ein "reserve price" oder wie das heißt? Ich weiß nicht, der Mindestpreis lässt sich nicht einschätzen, das ist eines. Und ich habe schon solche Auktionen erlebt, wo keiner mitbietet. Wie kann ich dann auf den Mindestpreis kommen?


Einen "Mindestpreis" gibt es bei bei Fahrzeuge, Business&Industrie sowie Antiquitäten&Kunst und Uhren&Schmuck. Dort kann der Verkäufer bei einem Startpreis von 1EUR einen Mindestpreis festlegen, zu dem der Artikel mindestens verkauft werden muss. Die Gebühren dafür sind allerdings happig - zwischen 2 und 100(!!) EUR. (die Gebühren werden bei erfolgreichem Verkauf allerdings erstattet)

Die als Beispiel von mir genannten "Moabit" müsstest du dann im Bereich Antiquitäten&Kunst einstellen, wenn du sicher sein willst, dass du sie nicht unter dem von dir angesehenen Wert verkaufst. Eine Sicherheit, dass die "Moabit" für mehr als 150EUR (=dein Mindestpreis) weggehen, kostet dich dann 3EUR, wenn niemand diese 150EUR bieten will (aber besser, als wenn sie für 100EUR "per Trick" verkauft werden)

Dumm nur, dass ebay die Mindestpreis-Option nur bei den wenigen o.g. Kategorieen anbietet. Handschellen würde man wohl eher unter Sammeln&Seltenes suchen... (nicht Jeder sucht mit Stichwörtern, vorallem Anfänger wühlen sich noch brav durch die Kategorieen und auch mancher "Profi" findet dort Schnäppchen, weil Stichwörter falsch gewählt wurden oder schlicht falsch geschrieben(*) wurden ("Polizeifessel" oder "Handshellen")

(*) dazu hatte ich mal einen Link zu einer SW, die bei Eingabe eines Stichwortes bewusst Schreibfehler berechnete und gleich bei ebay danach suchte..... (es wurde automatisch bei "Handschellen" dann nach Hanschellen, Handshellen, Handschelen usw. gesucht)



Gruß

EdelStahl
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freak



Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 241
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: So Jun 10, 2007 8:39 am    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtschreibfehler sind bei Ebay offenbar die Regel.
Bsp.: Meine Frau suchte ein Kapuzenshirt, sie hat nix gefunden. Meine Antwort: such doch mal nach Kaputzenshirt.

freak
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