handschellenforum.de Foren-Übersicht handschellenforum.de
Das Forum rund um Handschellen
 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 
Adventskalender 2010

Nur Ärger mit ebay -.-
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    handschellenforum.de Foren-Übersicht -> Bezugsquellen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jeff



Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 68
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: Sa Mai 19, 2007 2:02 pm    Titel: Nur Ärger mit ebay -.- Antworten mit Zitat

Hallo Leute ^^ Ich verdanke einen ziemlich großen Teil meiner Sammlung dem Internetauktionshaus ebay. So weit so gut, die meisten Verkäufer sind ok und es gab auch, zumindest bei Handschellen, nie Probs. Aber vor kurzem erstand ich recht billig, so um die 13-14 Euro folgende Handschellen: http://www.ascent-equipment.com/handschellen-fussfessel/asp-handschellen-mit-kettenausfuehrung--2105.html Laut der Abbildung sahen die auch so aus und heute sind sie angekommen. Mich traf fast der Schlag als ich den Umschlag öffnete, da waren die verhassten made in Taiwan Klapperteile drin! Evil or Very Mad Und dieser blöde Verkäufer hatte in der Artikelbeschreibung was von "orginal aus USA, Normalpreis 89 Euro" behauptet! Sad Ich bin echt fertig, habe dem schon ne gesalzene Beschwerde geschrieben und hoffe das der sich meldet -.- Seid ihr auch schon solchen Betrügern auf den Leim gegangen, wenn ja was habt ihr dagegen unternommen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flx



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 587
Wohnort: Süd-Niedersachsen

BeitragVerfasst am: Sa Mai 19, 2007 4:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal langsam und abwarten. Es kann sich um einen unehrlichen Verkäufer handeln, genauso ist es aber auch möglich, daß einfach etwas verwechselt wurde oder sonst etwas schiefgelaufen ist.

Mit "gesalzenen" Beschwerden kommt man nicht unbedingt schneller ans Ziel als mit einer höflich gehaltenen Erinnerung, daß da wohl etwas nicht stimmen kann - ganz gleich, was man persönlich vermutet. "Nachsalzen" kann man immer noch, wenn sich nichts tut.

Mir ist das einmal beim Kauf über Ebay passiert. Abbildung war falsch, geliefert wurde so ein Blechteil. Ergebnis meiner Beschwerde war, daß mir der (gewerbliche) Verkäufer das Geld erstattet und auf eine Rücksendung verzichtet hat.

Nebenbei noch: mit der öffentlichen Bezeichnung eines Verkäufers als "Betrüger" würde ich äußerst vorsichtig sein. So etwas darf man erst dann äußern, wenn jemand wegen Betruges verurteilt worden ist. Ansonsten kann man selbst schnell allerhand Ärger bekommen (Verleumdung, Geschäftsschädigung und was weiß ich noch alles).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Mai 20, 2007 3:53 am    Titel: Re: Nur Ärger mit ebay -.- Antworten mit Zitat

Hi,

Jeff hat folgendes geschrieben:
Laut der Abbildung sahen die auch so aus und heute sind sie angekommen.

Solche Auktionen habe ich auch schon gesehen, und es ist massiv aufgefallen, dass der in der Beschreibung
- keinen Produktnamen nennt
- ein offenbar aus dem Netz genommenes Bild verwendet
was den Verdacht, dass man keine ASPs bekommt, ganz klar bestaetigt. Wobei er als ich es sah denke ich von 59 EUR Neupreis sprach.

Welche Taiwanteile sind denn drin? Die "normalen" Taiwanhandschellen, die einen US-Standardschluessel verwenden, oder die Blechdinger mit dem Bluemchenschluessel? Rolling Eyes

Bei den normalen Taiwandingern: naja, fuer 14 EUR kein Schnaeppchen, aber keine Katastrophe falls der Umtausch nicht gelingt, 14 EUR sind die durchaus wert. Falls die Blechteile: Megafrechheit. Vor allem wird man auch in den USA fuer die Blechteile keinen Laden finden wo die 59 oder gar 89 kosten, egal ob EUR oder Dollar. Auf der Boundcon gab es die von 4 EUR bis 22 EUR. Wobei die 22 EUR schon extremer Frechpreis waren, die 4 EUR "fair" (fuer die Vervollstaendigung der Kollektion um ein abschreckendes Beispiel), ueblich waren um die 10-15 Rolling Eyes

Mein Tip: freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass der gelieferte Artikel sicher nicht der Beschreibung "US-Polizeihandschellen mit Neupreis um 89 EUR" entspricht, und er sich da wohl getaeuscht hat, evtl. mit dem Hinweis dass Du ja verstaendnis dafuer hast, dass nicht jeder die Kopien aus Taiwan sofort erkennt, und hoffst dass sich das unkompliziert regeln laesst. Umtausch anbieten (wenn Du's aggressiv moechtest mit dem Hinweis, dass es Dir angenehm waere wegen sowas nicht die Gerichte bemuehen zu muessen Twisted Evil, damit kann man aber auch gut erstmal eine Mail abwarten), wobei er natuerlich und vorab Porto und Kosten erstatten muss (schliesslich bist beim Bezahlen schon Du in Vorleistung gegangen, jetzt ist er dran).

Unimuc
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
EdelStahl



Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 245
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Mai 20, 2007 9:11 am    Titel: Re: Nur Ärger mit ebay -.- Antworten mit Zitat

Hallo,

Jeff hat folgendes geschrieben:

Und dieser blöde Verkäufer hatte in der Artikelbeschreibung was von "orginal aus USA, Normalpreis 89 Euro" behauptet!


Poste doch mal die Artikelnummer - wenn die Auktion noch nicht zu alt ist, dann können "wir" ja mal sehen, ob der Verkäufer Mist beschrieben hat und/oder ob er "bekannt" ist.

Ich habe auch einmal (allerdings von einem privaten Verkäufer) eine lt. Bild und Beschreibung ("Profi...") Ralkem-Fesselkombi gekauft und es kam absolut billiges Sex-Spielzeug. Wurde dann mit einer EMail geklärt, ich bekam mein Geld zurück. In meinem Fall wusste der Verkäufer wohl wirklich nicht, welche Unterschiede es gibt und dass Handschellen&Co. auch was Sammler sind.


Bei der ersten Mail an einen Verkäufer sollte man davon ausgehen, dass es sich um ein Versehen handelt. Auch Händler können sich beim Verpacken der Ware mal irren oder versehentlich ein falsches Bild/Text eingestellt haben.

Kommt dann keine entspr. Antwort, darf man ruhig "schärfer" werden. Aber nicht beleidigend oder dergl. und auch nicht mit mit falschen Aussagen ("mein Bruder ist Anwalt" oder "mein Onkel ist Staatsanwalt" etc.) angeben. Auch sollte das Schreiben in einwandfreiem deutsch abgefasst sein, "Hauptschulniveau mit unterem Pisa-Level" ist da wenig hilfreich.


Wird der Fall dann immer noch nicht gelöst, bietet sich die volle Bandbreite der rechtlichen Möglichkeiten an. Darüber kann dann ein Anwalt (was sich bei 14EUR Streitwert wohl kaum lohnt) oder Verbraucherschutzorganisationen etc. beraten. Dazu unbedingt die Angebotsseite(n) ausdrucken, um sie so zu fixen - die Angebote bleiben nach Auktionsende nicht "ewig" sichtbar.

Ebay selbst ist da eher "zurückhaltend", vorallem wenn es sich um einen sog. "Power-Seller" handelt, der viel Geld in Ebay´s Kassen spült.


Gruß

EdelStahl
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: So Mai 20, 2007 4:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

Jeff hat folgendes geschrieben:
Aber vor kurzem erstand ich recht billig, so um die 13-14 Euro folgende Handschellen (...)
Seid ihr auch schon solchen Betrügern auf den Leim gegangen, wenn ja was habt ihr dagegen unternommen?


eBay-Blitzkurs:
Trau, schau wem.

Problemregel:
Ursachen eines eBay-Problems entstehen meist vor der Auktion, nicht danach (dann erkennt man es erst).

Ich versuche, mich so auszudrücken, dass es nicht zu sehr wie Schelte rüberkommt:
Du siehts eine Auktion, glaubst eine ASP billig zu ergattern, weil der Verkäufer offenbar nicht weiß, was er da verkauft, richtig?

Ist ok, tun wir alle irgendwie Wink. Wir sagen dem Verkäufer nicht, "du verkaufst da etwas, das 30 Euro wert wäre, wenn du es richtig beschreibst". Oder doch? Also: eBay ist nicht offen und ehrlich.

Theoretisch hätte man ja auch hier im Forum nachfragen können - aber dann wären andere ebenfalls auf die Auktion gekommen (steigende Preise, kein Schnäppchen mehr ...) Embarassed.

Aber: Der Verkäufer hat jetzt dich abgezockt, statt du ihn Shocked! Gemeinheit Laughing!


Am Beispiel gezeigt:
Ich erinnere mich an diese Auktionen. Abgebildet war eine ASP, diese war aber nicht als solche beschrieben. Das erregte meinen ersten Verdacht. Also habe ich mich informiert: Der Verkäufer hatte schon negative Bewertungen und neutrale Bewertungen z.B. wg. Portoabzocke. Er ist als privater Verkäufer gemeldet und verkaufte reihenweise "neuwertige" Handys. Die eingestellten Bilder haben nicht die eBay-Standardgröße, sondern sind eindeutig kleiner, also irgendwo kopiert. Und, und, und ...

Leut', da muss es klingeln Exclamation Denn da stimmt etwas nicht. Bei solchen Verkäufern steht quasi in Großbuchstaben: ICH ZOCKE DICH AB

Bei der minimalst vorstellbaren Unsicherheit sollte man dem Verkäufer eine entsprechende Frage stellen. Und es gibt nur eine vorstellbare Reaktion, falls die Antwort nicht 100%ig befriedigend ist: Finger weg!

Außer man riskiert einen glatten Fehlkauf, aber darüber regt man sich ja nicht auf, weil man selber gezockt und dann Pech hatte. Aber wenn man sich vom reinen Schnäppchengedanken leiten lässt, übersieht man leicht solche Hinweise, dass der Verkäufer nicht ganz sauber ist.

Viel Vergnügen
Enris

PS: Meine Frage an den Verkäufer lautete, ob die Handschellen tatsächlich teilweise schwarz und aus Metall wie abgebildet sind. Die Antwort war, dass sie silbrig und ganz aus Metall sind. Also: Eindeutig keine ASP.

PPS: In den nächsten Handschellenauktionen verwendete er andere Bilder Twisted Evil.

PPPS (keine Schelte ohne Hilfe): Der Verkäufer hat keinerlei Gewährleistungsausschluss in seinen Auktionen. Somit stehen dir normalerweise Rückgaberechte oder Umtausch und wasweißich zu.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Jeff



Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 68
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: So Mai 20, 2007 10:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ok also zunächst mal, frech war ich natürlich nicht, habe dem nur meine Wut und Entäuschung klar gemacht ^^ Die Artikelnummer lautete: (260116787398) Und auf meine Beschwerde kam folgende Reaktion:

Hallo Tanjaleo
wir haben die handschellen auch so bekommen und haben die auch sehr teuer gekauft wie in der beschreibung stand silberne handschellen mit 2schlüssel mfg wenn sie dem nächst von uns was kaufen gebt es bei uns was geschenk ich bitte sie um verständnis sie bekommen von uns eine sehr sehr sehr positeve bewertung wir bitten sehr um verständnis mfg

Ist doch ne Frechheit, oder?? Als ob ich bei dem noch was kaufen würde, *grummel* Habe jetzt wieder geantwortet das ich die Dinger zurück schicken und mein Geld wiederhaben will, so gehts ja nicht Evil or Very Mad

@enris: Ja ich weiß, bin ein bißchen auch selbst schuld daran weil ich mich auf die Abbildung verließ Sad Aber ist es nicht arglistige Täuschung wenn man ne falsche Abbildung bringt?? Das ist ja wie wenn ich das Bild eines Dobbermanns reinstelle aber nen Pudel anbiete (doofer Vergleich ich weiß) Rolling Eyes Aber ich habe echt geglaubt das ich billiger ein paar ASP erstehe, die Dinger kosten bei Marlons ja 50 Euro!

Aber ich habe durch diese blöde Sache jetzt gelernt das ich bei ebay stets mißtrauisch bleiben muß, lieber ein Angebot saussen lassen als sich hinterher zu ärgern! Übrigens sagen Bewertungen nicht immer was über den Verkäufer aus ^^ Kenne ja schon einige Anbieter die mich in Sachen Handschellen nie getäuscht haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Mai 21, 2007 12:37 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

also handelt es sich wohl um diese Tainwan-Schellen mit 4-fach-Gelenk im Hiatts Stil (nicht peerless Stil mit Doppelkette)? Rolling Eyes

Ich wuerde dem auf diese ("wir haben die teuer gekauft") Antwort etwas schreiben wie "da haben Sie dann wohl etwas zu viel bezahlt, da es sich nicht um das amerikanische Original, sondern eine Kopie aus Taiwan handelt. Keinesfalls entspricht dieses Modell der Artikelbeschreibung "Handschelle aus USA, Neupreis um 89 EUR", da bereits das Original einen geringeren Neupreis hat."

WICHTIG: wenn Du Dich wie Enris empfiehlt auf Dein Rueckgaberecht aus Versandkauf berufst, dann musst DU die Ruecksendekosten zahlen (weil zu geringer Artikelwert) und bekommst das Porto zu Dir auch nicht erstattet - DA wuerde ich die Schellen lieber behalten, denn sonst hast Du 10 EUR Versand gezahlt und garnichts davon! Es ist wie gesagt ein akzeptabler Preis fuer dieses Modell (wenn es das ist wie ich vermute) - von daher wuerde ich da nicht zu viel Energie reinstecken ausser es geht Dir um's Prinzip. Ansonsten ist das sehr wenig Lehrgeld was Du da bezahlt hast und hast sogar Handschellen dafuer Rolling Eyes

Wenn Du ALLES (Porto und Rueckporto) ersetzt haben willst ist es besser Dich darauf zu berufen, dass eben eine Fehllieferung vorliegt. Entweder sie liefern Ersatz (Handschellen die aus den USA kommen mit einem Neupreis um 89 EUR Rolling Eyes) oder nehmen sie eben zurueck Rolling Eyes

Auf das BILD wuerde ich mich jedenfalls nicht zu stark berufen, da koennen die sagen das war halt nur Illustration - in der Beschreibung steht ja kein Wort davon dass das Bild genau das Modell zeigt. Relevant ist dass die Beschreibung nicht zum Produkt passt.

Unimuc
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
EdelStahl



Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 245
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Mai 21, 2007 2:05 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

tja... eine der typischen ebay-Fälle, in denen Bild und Beschreibung ("Breitscharnier...") nicht zusammenpasst. Solche Verkäufer sind schon mal grundsätzlich nicht vertrauenswürdig.

Ich würde da §123 BGB ("arglistige Täuschung") und - strafrechtlich relevant - auch §263 StGB ("Betrug") in Betracht ziehen. (siehe auch http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1130861.html )

Zerpflücken wir doch mal "rechtlich" den Angebotstext.

Zunächst das Bild: Es zeigt unzweifelhaft ASP´s, die - wie wir alle wissen - so um die 30-50EUR (neu) verkauft werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der genannte "Neupreis" von 89EUR realsitisch ist - selbst wenn man beim teuersten Händler der Welt einkauft.

Somit erster Fall von Täuschung: Die Nennung eines viel zu hohen "Neupreises".

"Sehr gute Handschellen aus USA" - ja, das stimmt mit dem Bild überein. ASP´s kann man allgemein als sehr gute Handschellen bezeichnen.


Dann der Knaller:

---------------------------------
Breitscharnier Handschelle

Hochwertige Breitscharnier-Ausführung, die wenig Handlungsspielraum zulässt. Hochwertige vernickelte Qualität.
Farbe: Silber
Sehr gute Verarbeitung.
Handschellen fürs Handgelenk
Diese Art findet Verwendung auch bei Polizei und Sicherheitsdiensten. Bestens geeignet zur Festsetzung von Straftätern. Sehr sicher durch "Double Lock" einem Doppelverschluss
---------------------------------

Diese Beschreibung passt in keiner Weise zu dem Bild der ASP´s, denn die haben kein "Breitscharnier" und "silber" sind sie auch nur ein bischen (ca. 30%). Der Text kommt mir bekannt vor - vermutlich wurde er 1:1 aus einer anderen Auktion kopiert.

Jetzt wird es im Realfall (=Rechtsstreit - aber das muss der Verkäufer ja nicht wissen) wohl schwierig. Die überwiegende (s.o. - macht optisch die Hälfte und inhaltlich weit mehr als die Hälfte der "ASP Beschreibung" aus) Beschreibung trifft wohl auf die Handschellen zu, die du erhalten hast.

Bleibt für die o.g. §§ nur noch das falsche (und vermutlich "geklaute") Bild und der überhöht genannte "Neupreis". Letztere ist schon wieder "dünn", denn der Verkäufer könnte ja tatsächlich selbst diese Handschellen zu dem genannten Preis bezogen haben (hat man ihn halt auch beschissen)


So. Nun sind wir genauso schlau wie vorher Wink

Nun, du hast Taiwan-Zeug für einen Taiwan-Preis von knapp unter 10EUR erstanden. So gesehen nix Besonderes. Aber trotzdem - so geht´s nicht. Also:

Sehr geehrter Herr XYZ (Verkäufer),

bezugnehmend auf ihre Mail vom ..... teile ich Ihnen mit, dass ich vom Kauf des Artikels 12345678 vom ..... zurücktrete und Ihr Angebot eines "Rabattes" bei einem nicht beabsichtigtem Kauf weiterer Waren Ihres Sortiments nicht akzeptiere.
Sie haben beim Angebot des Artikels ein nicht mit dem Artikel übereinstimmendes Foto von hochwertigen Markenhandschellen des Herstellers "ASP" hinterlegt, das offensichtlich die Kauflust wecken sollte. Gemäss üblicher Rechtssprechung [keine Ahnung, wie die Artikel/Fälle/Urteile lauten und ob es welche gibt - hört sich aber gut an] ist durch eine plakative optische Darstellung eines Artikels/Ware, die deren tatsächlichen Zustand nicht entspricht, eine arglistige Täuschung gem. §123 BGB und ein Kaufvertrag ist in Verbindung mit §142 BGB somit nichtig. Strafrechtlich relevant ist das als vollendeter bzw. versuchter Betrug nach §263 StGB zu werten. [klingt wichtig]

Ich gehe [bauchpinsel] derzeit noch davon aus, dass es sich bei der Einstellung des Bildes von hochwertigen Handschellen und der Nennung des hohen "Neupreises" um ein Versehen Ihrerseits handelt und bin um eine einvernehmliche und unbürokratische Lösung bemüht. Ich werde aber [gewisse Drohung] im Zweifelsfall vor weiteren Schritten [wie die auch immer aussehen] nicht zurückschrecken.

Um eine Anzeige und hohe Kosten einer daraus resultierenden Gerichtsverhandlung [wird mangels öff. Interesse oder Geringfügigkeit eh meistens eingestellt bzw. das Kostenrisiko liegt auf beiden Seiten] zu vermeiden, fordere [bestimmend!] ich Sie auf, den oben erwähnten Artikel zurückzunehmen und somit den Kauf rückgängig zu machen. Ihr Einverständnis und die Rücküberweisung von [Kaufbetrag+Versandkosten] auf mein Konto 123456 BLZ 987654 Hausbank X-Stadt bis zum 1.1.07 [ca. 1-2 Wochen Frist - Frist ist rechtlich und rethorisch wichtig!] vorausgesetzt, werde ich den Artikel umgehend an Sie unfrei zurückschicken. Sie erhalten dann auch von mir eine positive Bemerkung bei Ebay im Wortlaut von "Probleme einvernehmlich zu beiderseitigen Zufriedenheit gelöst"

Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, werde ich über meine anwaltliche Vertretung am 2.1.07 [ein Werktag nach Ablauf der o.g. Frist] entsprechende rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Hochachtungsvoll [=A-Loch-Grussformel]

Hans Mustermann


So, klingt doch schon mal ganz gut und der 08/15-Ebay-Minibetrüger wird den Schwanz einziehen. Da kennt sich jemand mit Paragrafen aus, evtl. kommen da hohe Kosten, eine Anzeige etc. - nein danke. Der Profi-Betrüger wird nur lächeln und sich (im konkreten Fall) auf die dann doch (optisch, inhaltlich) korrekte Beschreibung berufen und glaubhaft darlegen wollen/können, dass das falsche Bild nur ein Versehen war und er keineswegs Betrugsabsichten hatte. Der "Profibetrüger" weis auch, dass kaum jemand wegen 10EUR zum Anwalt rennt...

Vermutlich ist es wirklich einfacher und stressfreier, angesichts des geringen Schadensbetages das Ganze unter "dumm gelaufen, aber was dazugelernt" abzuhaken. Die oben skizzierte Mail würde ich in dieser oder ähnlicher Form jedenfalls dennoch abschicken. Kostet ja nix.

Ach ja - ich habe mit so "geschwollenen" Texten und rechtlichem Halbwissen schon so manches Problem (auch gegenüber Anwälten!) gelöst Wink

Gruß

EdelStahl
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
EdelStahl



Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 245
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Mai 21, 2007 2:17 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

unimuc hat folgendes geschrieben:
Hi,

Auf das BILD wuerde ich mich jedenfalls nicht zu stark berufen, da koennen die sagen das war halt nur Illustration


Nene - das Bild muss in diesem Fall als "Symbolfoto", "Bild ähnlich" etc. kenntlich gemacht werden.

Gruß

EdelStahl
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Mai 21, 2007 4:45 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

EdelStahl hat folgendes geschrieben:
Nene - das Bild muss in diesem Fall als "Symbolfoto", "Bild ähnlich" etc. kenntlich gemacht werden.

Naja, "muss" - das ist halt alles schwammige Rechtslage die einem wenig bringt wenn man sich nicht prozessieren will. Er koennte sagen weil im Text "silbern" steht und das Bild schwarze zeigt, muesste klar sein, dass das Bild nur symbolischen Charakter hat - hat er ja im Prinzip auch schon geschrieben. Aber der Text sagt es handelt sich um USA-Schellen die im Handel um die 89 EUR kosten - und das ist einfach zweifelsfrei falsch und daher wuerde ich mich darauf berufen... Und dann eben je nach Streitlust weitermachen oder es dabei belassen, falls er nicht darauf eingeht. Evtl. auch ueberlegen ob Du Lust hast wegen sowas ne negative Bewertung in's Profil zu bekommen, nachdem Du aber wohl nicht verkaufst kann Dir das wohl grob egal sein... Ausserdem sollte man sich von sowas natuerlich eigentlich nicht davon abhalten lassen einen unserioesen Verkaeufer in seine Schranken zu verweisen - andererseits wuerde ich mich wegen dieser Sache eben auch nicht zu sehr aufregen - ist nicht gesund Rolling Eyes

Was auch immer Du tust - viel Erfolg dabei. Und mach nen Photo von den Teilen ehe Du sie zurueckschickst damit wir wenigstens wissen ueber was wir hier diskutiert haben Wink

Unimuc
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Mo Mai 21, 2007 6:16 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

Jeff hat folgendes geschrieben:
Aber ist es nicht arglistige Täuschung wenn man ne falsche Abbildung bringt?? Das ist ja wie wenn ich das Bild eines Dobbermanns reinstelle aber nen Pudel anbiete (doofer Vergleich ich weiß) Rolling Eyes

Es ist tatsächlich nicht korrekt, kein Original- oder wenigstens modellgleiches Produktfoto einzustellen. Das Problem ist, dass man die "Arglist" beweisen muss. Der gibt sich als privater Verkäufer aus und wird mit Ahnungslosigkeit argumentieren (alle Handschellen sehen gleich aus).

Aber dein Vergleich ist gar nicht mal so schlecht: Auch wenn da ein Dobermannbild wäre, in der Beschreibung aber stünde "Hund kleinerer Größe mit einfarbigem gelockten Fell", wäre ich mir ziemlich sicher, dass da kein Dobermann verkauft wird Wink.

Jeff hat folgendes geschrieben:
Aber ich habe echt geglaubt das ich billiger ein paar ASP erstehe, die Dinger kosten bei Marlons ja 50 Euro!

Ich vermute, du hast dich von dem vermeintlichen Schnäppchen täuschen lassen. Das passiert, vielleicht hat es der Verkäufer sogar darauf angelegt. Aber das ist halt schwer zu beweisen.

Jeff hat folgendes geschrieben:
Übrigens sagen Bewertungen nicht immer was über den Verkäufer aus

Das stimmt natürlich. Aber zum Verkaufszeitpunkt hatte der betreffende Verkäufer noch keine 50 positiven und außerdem bereits negative und neutrale Bewertungen. Und Bewertungen sind ja gerade das Praktische an eBay Wink.

Ich lese Bewertungen sehr aufmerksam: Der Verkäufer hatte für 8,95 Versandkosten Handys unversichert im Papierumschlag verschickt. Das ist nicht korrekt (der Käufer kann eine sichere Verpackung erwarten und zu dem Preis auch einen versicherten Versand).

Mir sagt das: Der hat keinen Plan von gutem Service, der will nur kassieren.

unimuc hat folgendes geschrieben:
Aber der Text sagt es handelt sich um USA-Schellen die im Handel um die 89 EUR kosten - und das ist einfach zweifelsfrei falsch und daher wuerde ich mich darauf berufen...

Bei einer ganz anderen Auktion mit ähnlicher Beschreibung hatte ich gefragt, wo die angebotenen Handschellen bitteschön so viel kosten sollen. Die Antwort war, das sei der Preis gewesen, den der Verkäufer dafür im Sexshop hätte bezahlen müssen Confused.

Auch das kann man als Hinweis sehen, dass der Anbieter keinen Plan hat oder haben möchte.

EdelStahl hat folgendes geschrieben:
tja... eine der typischen ebay-Fälle, in denen Bild und Beschreibung ("Breitscharnier...") nicht zusammenpasst. Solche Verkäufer sind schon mal grundsätzlich nicht vertrauenswürdig

Ganz genau. Das Gesamtbild sollte stimmig sein.

Viel Vergnügen
Enris
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
EdelStahl



Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 245
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Mai 21, 2007 6:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Enris hat folgendes geschrieben:

Es ist tatsächlich nicht korrekt, kein Original- oder wenigstens modellgleiches Produktfoto einzustellen. Das Problem ist, dass man die "Arglist" beweisen muss. Der gibt sich als privater Verkäufer aus und wird mit Ahnungslosigkeit argumentieren (alle Handschellen sehen gleich aus).



Die sehen eben nicht gleich aus - das muss auch der dümmste "Privatverkäufer" erkennen, wenn er silberne Scharnierhandschellen verkauft und ein Bild von schwarzen ASP´s mit Kette einstellt. Bei einem Bild von z.B. S&W M300 oder Peerles 301 o.k. - die sehen wirklich für Laien "gleich aus" wie die Taiwan-Billigkopie.

"Arglistig" ist das in meinen Augen schon, wenn man als Eye-Catcher ein völlig von der Ware abweichendes Bild verwendet (das zudem vermutlich irgendwo geklaut ist)


Zitat:

zum Verkaufszeitpunkt hatte der betreffende Verkäufer noch keine 50 positiven und außerdem bereits negative und neutrale Bewertungen. Und Bewertungen sind ja gerade das Praktische an eBay



Naja, "praktisch" ist was Anderes. Bei sowenig Platz bleibt keineGelegenheit, die (Un-)Zufriedenheit sinnvoll zu schildern. Und positiv/neutral/negativ ist auch eine arg grobe Einteilung. Besser wäre ein System, das sich an den Stufen der Schulnoten orientiert. (z.B. ++, +, 0, -, --)


Zitat:

Mir sagt das: Der hat keinen Plan von gutem Service, der will nur kassieren.


Tja, so ist das eben. Leider lohnt sich bei einem so geringen Schaden kein grosser Aufwand. Darum eben ein paar "gut formulierte" Mails und wenn nix dabei rauskommt - Pech gehabt.

Die Alternative, dem Typen die Fresse zu polieren und/oder ihn mit seinen Taiwan-Handschellen ans nächste Geländer zu fesseln ist ja auch nicht gerade toll Wink

btw. - Story:
Ab und zu doch toll. Vor ein paar Jahren hat mich auch mal ein Verkäufer gelinkt. Ging auch um falsch beschriebene Ware und einen Betrag unter 50EUR. Da es mir nach einigen Mails zu blöd wurde, hab ich ihn dann an einem schnen Sonntag besucht. Gut, knapp 300km einfach mit meinem damaligen Auto kostete schon mehr, als die Ware wert war, aber der Spass war´s mir wert. Erst mal in der biederen Reihenhaussiedlung "versehentlich" die 275-er Reifen des "kleinen" Geländewagens im Rosenbeet geparkt (immerhin war der Rammbühgel noch ca. 2cm vor einem schönen und vorallem riesigem Blumentopf stehengeblieben) und dann "ich möchte Herrn XY sprechen!" Der kam dann auch aufgeschreckt angewetzt und wollte schon losbrüllen (war tatsächlich SEIN Rosenbeet). Aber mit "ich bin ..... und es geht um die Sache mit Ebay" wurde er plötzlich still. Die Nachbarn schauten auch schon ganz neugierig aus den Fenstern. Fazit: Geld zurück + "Aufwandsentschädigung". Hat zwar insgesamt meine Spritkosten nicht gedeckt, aber lustig war´s Wink (und riskant auch, denn Sachbeschädigung (Rosenbeet), evtl. hätte man beim Gespräch eine Bedrohung erkennen können usw.)

Ich kann da ein ziemliches A-Loch werden, wenn´s mir ums Prinzip geht.....

Ich war auch neulich kurz davor, einen geschäftlichen Termin in D-Dorf zu einem kleinen Abstecher "privater Art" zu nutzen, der Verkäufer ("Power-Seller" - also ein Händler) war aber dann doch noch vorher kooperativ und alles war gut (nachdem ich ihm seine Verkaufsangebote, Webseite usw. mal mit "gesundem Halbwissen" und halbwegs dazu passender Gerichtsurteile "zerlegt" hatte) .

Gruß

EdelStahl
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Mo Mai 21, 2007 6:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

EdelStahl hat folgendes geschrieben:
btw. - Story:

Bin grad am Überlegen, wegen meiner Natursteinmauer - wie bekomme ich gewisse Bieter gesperrt Laughing.

EdelStahl hat folgendes geschrieben:
Ich kann da ein ziemliches A-Loch werden, wenn´s mir ums Prinzip geht.....

Kann ich irgendwie verstehen, da es Leute gibt, die nix anderes verstehen.

Ich habe mal einem verklickert, dass ich ihn auf Zahlung verklage, weil er sich in der Kontonummer vertan hat und nach seiner Ansicht gezahlt hat Confused. Das Gejammere war mitleidserregend Crying or Very sad, er sei ja mal Schöffe gewesen und kenne sich im "Strafrecht" aus. Nach Begriffen wie "nix Strafrecht", "Zivil- und Schuldrecht", "Mahnwesen" bekam ich mein Geld (Zweitbieter wollte nicht mehr kaufen und beim Drittbieter lohnte das Gebot nicht mehr).

Aber in den meisten Fällen läuft's für mich bei eBay passabel. Da habe ich mit onlineshops Schlimmeres erlebt (bin wieder dabei, eine Zahlungfrist wg. einer nicht erstatten Gutschrift zu setzen Evil or Very Mad).

Viel Vergnügen
Enris
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3451
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Mo Mai 21, 2007 9:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Interessantes Thema.
Man sollte echt auspassen was man ersteigert.

Wäre ich doch glatt gestern auf dieses Angebot reingefallen. Gut-fotografieren ist halt nicht alles.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=011&sspagename=STRK%3AMEWA%3AIT&viewitem=&item=320113830446&rd=1&rd=1[/url]

Es ging da um Handschellen mit Ledertasche und Schlüssel

Der 2te Blick tat sein übriges. Das Täschchen war nicht schlecht, die Handschellen aber der Brüller.

Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing

Obwohl, solche habe ich auch in der Sammlung, als abschreckendes Beispiel.

Genauso gerne wird auf das Porto verwiesen was man zu zahlen hat.

So sollte ich in meinem Fall man eben 8,00 EURO für ein paar Cejuso 8 zahlen da ich sie mit versicherten Versand ersteigert wurden.
Nur die deutsche Gesetzgebung sagt da etwas anderes:

http://testberichte.ebay.de/Selbstabholung-ist-immer-moeglich-Gerichtsurteil_W0QQugidZ10000000002814919

http://testberichte.ebay.de/Abholung-darf-nicht-verweigert-werden_W0QQugidZ10000000002591257

Da ich zum Erfüllungsort (so heißt das wirklich Wink ) nur 30 km hatte erschien es mir angemessen den Artikel selbst abzuholen.

Die Dame war der Meinung das es nicht ging da sie blabla in Deutschland unterwegs war blabla.

Ende vom Lied, sie schickte mir aufgrund meiner Hartneckigkeit die Teile unversichert zu. Leider weiß ich nicht wie man die Frachtzentren der DPAG identifizieren kann. Glaube nicht das sie die Dinger mit sich rumfühhrte, tztztz.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Do Mai 24, 2007 5:52 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

der Verkäufer hat wieder Handschellen eingestellt, diesmal aber offensichtlich mit einem Originalbild:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=260121611844

Alles Blechteile.

Viel Vergnügen
Enris
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    handschellenforum.de Foren-Übersicht -> Bezugsquellen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Datenschutzerklaerung und Impressum
Powered by phpBB 2 © 2001, 2002 phpBB Group