Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Russado
Anmeldungsdatum: 11.12.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Hamburg
|
|
Nach oben |
|
|
b-shop
Anmeldungsdatum: 03.08.2008 Beiträge: 53 Wohnort: 1120Wien
|
Verfasst am: Mi Aug 25, 2010 3:33 pm Titel: |
|
|
Und welche Panik habt Ihr vor dem Verkauf ins benachbarte Ausland? Es sind ausschließlich Kunden in Deutschland berechtigt, Gebote abzugeben! Weiters wäre ein kleiner Hinweis, wie sich die Versandkosten berechnen, angebracht.
Aber wie man sieht, finden die Sachen auch so ihre Abnehmer... |
|
Nach oben |
|
|
dancingcane
Anmeldungsdatum: 11.05.2007 Beiträge: 3451 Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs
|
Verfasst am: Mi Aug 25, 2010 6:57 pm Titel: |
|
|
@ b-shop Das ist eben das Gute an Deutschland. Da kann man verkaufen an wen man will.
Wie oft mußte ich schon mit ansehen das in USA begehrte Artikel für einen Spottpreis nur im eigenen Lande den Besitzer wechselte.
Nimm es mit Fassung auf.
Ist aber auch ein Jammer wenn die Aasgeier viele Artikel selbst schon unter dem Preis anderer Versände davonschleppen. Des einen Not, des anderen Brot! _________________ Geborener Hamburger, was sonst!!
Herr Doktor, ich bin pervers, ich sammel Handschellen!!
UT 11-18+19+23
1. Knastbus UT 2015 |
|
Nach oben |
|
|
ichbins
Anmeldungsdatum: 07.08.2007 Beiträge: 52
|
Verfasst am: Mi Sep 08, 2010 6:21 pm Titel: |
|
|
dancingcane hat folgendes geschrieben: |
Ist aber auch ein Jammer wenn die Aasgeier viele Artikel selbst schon unter dem Preis anderer Versände davonschleppen. Des einen Not, des anderen Brot! |
...vielleicht fehlts auch an der notwendigen Professionalität ?
ebay hat ein Verfahren gegen mich eingeleitet, weil der Artikel als nicht bezahlt gemeldet wurde. WAS SOLL DER SCHEIß ? Habe die Kohle überwiesen und den Artikel längst erhalten. Das gibt dicken roten Minuspunkt bei den Bewertungen und Post vom Anwalt, wenn ebay irgendwas mit dem Account anstellt.
|
|
Nach oben |
|
|
mike.muc
Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 1929 Wohnort: München
|
Verfasst am: Do Sep 09, 2010 12:57 pm Titel: |
|
|
ichbins hat folgendes geschrieben: | ebay hat ein Verfahren gegen mich eingeleitet, weil der Artikel als nicht bezahlt gemeldet wurde. WAS SOLL DER SCHEIß ? Habe die Kohle überwiesen und den Artikel längst erhalten. Das gibt dicken roten Minuspunkt bei den Bewertungen und Post vom Anwalt, wenn ebay irgendwas mit dem Account anstellt. |
Da wird sich Ebay aber mächtig fürchten.
Nee, im Ernst: Vielleicht ist beim Überweisen was schiefgegangen (falsche Kontonummer oder Bankleitzahl).
Würde ich erst prüfen bevor ich die grosse Keule raushole.
Hat sich der Verkäufer denn bei Dir gemeldet? Oder hat der direkt den "Nicht bezahlt"-Mechanismus von Ebay in Gang gesetzt.
Abgesehen davon: Meine Erfahrung ist, dass das Reklamationssystem von Ebay eh für die Katz' ist. Unstimmigkeiten muss man direkt mit dem Vertragspartner regeln. _________________ Probier' umtudenken! |
|
Nach oben |
|
|
dancingcane
Anmeldungsdatum: 11.05.2007 Beiträge: 3451 Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs
|
Verfasst am: Do Sep 09, 2010 6:39 pm Titel: |
|
|
Also, wenn es um die besagten Auktionen geht...... ich habe keine Probleme gehabt. Nun habe ich aber auch cash bezahlt, weil um die Ecke.
Meist fragt Ebay erst einmal nach, hatte auch so ein Ding. Hatte aber kein Prob damit. Ein Nachfragen beim Verkäufer... und das Ding hatte sich geklärt. _________________ Geborener Hamburger, was sonst!!
Herr Doktor, ich bin pervers, ich sammel Handschellen!!
UT 11-18+19+23
1. Knastbus UT 2015 |
|
Nach oben |
|
|
ichbins
Anmeldungsdatum: 07.08.2007 Beiträge: 52
|
Verfasst am: Do Sep 09, 2010 7:06 pm Titel: |
|
|
mike.muc hat folgendes geschrieben: |
Da wird sich Ebay aber mächtig fürchten.
Nee, im Ernst: Vielleicht ist beim Überweisen was schiefgegangen (falsche Kontonummer oder Bankleitzahl).
Würde ich erst prüfen bevor ich die grosse Keule raushole.
Hat sich der Verkäufer denn bei Dir gemeldet? Oder hat der direkt den "Nicht bezahlt"-Mechanismus von Ebay in Gang gesetzt.
Abgesehen davon: Meine Erfahrung ist, dass das Reklamationssystem von Ebay eh für die Katz' ist. Unstimmigkeiten muss man direkt mit dem Vertragspartner regeln. |
Originalzitat aus der ebay-Mail (incl. Schreibfehler): "Ein Verkäufer hat einen nicht bezahlten Artikels gemeldet und dies wurde in Ihrem Mitgliedskonto vermerkt." Warum sollte sich da ebay fürchten, darum geht's doch gar nicht.
Die Verkäuferin hat sich nicht gemeldet und wie aus der ebay-Mail zu schließen ist gleich den Mechanismus in Gang gesetzt. Dabei hat sie das Geld erhalten und die Ware schon lange geschickt, wie meinem ersten Post zu entnehmen ist. Mittlerweile hat sie dies auch gegenüber ebay klar gestellt. Ich versteh trotzdem nicht, was das soll.
Nebenbei: Das ebay-Reklamationssystem und auch die Rücknahme von Bewertungen funktionieren i.d.R. nur, wenn man einen ebay-Mitarbeiter kennt oder viel Umsatz bringt (warum gibt es wohl Verkäufer mit tausenden von Bewertungen und 100 % zufriedenen Kunden ?) oder einen Handelspartner auf Widerruf bestimmter Äußerungen verklagt bei falschen Tatsachenbehauptungen. Letzteres war hier wohl eindeutig der Fall.
Falls von ebay nicht noch was nachkommt, ist die Geschichte erledigt.
Schade, dass dabei untergegangen ist, dass es super Ware ist. |
|
Nach oben |
|
|
Russado
Anmeldungsdatum: 11.12.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: Do Sep 09, 2010 8:04 pm Titel: ..viel Wind um nichts... |
|
|
Bei aller Liebe..es ist lediglich bei fast 80 Artikeln ein kleiner Fehler passiert, dass man dachte, ein Artikel wäre noch nicht bezahlt. Dies hat exakt 3 Minuten gedauert um es zu korrigieren. Warum man daraus eine grosse Welle versucht loszutreten, verstehe ich nicht, da aus einer Meldung an ebay auf Hinweis einer nicht bezahlten Ware absolut nichts nachteiliges entstehen kann..schon garnicht, wenn man bestätigt wird, dass die Bezahlung erfolgt ist.
Der Ruf nach einem Anwalt ist da doch irgendwie fehl am Platze....
LG Russado |
|
Nach oben |
|
|
Enris
Anmeldungsdatum: 31.08.2004 Beiträge: 6413 Wohnort: SWP
|
Verfasst am: Sa Sep 11, 2010 6:23 am Titel: Re: ..viel Wind um nichts... |
|
|
Hallo auch,
Russado hat folgendes geschrieben: | da aus einer Meldung an ebay auf Hinweis einer nicht bezahlten Ware absolut nichts nachteiliges entstehen kann..schon garnicht, wenn man bestätigt wird, dass die Bezahlung erfolgt ist. |
Jepp, diese Richtung. (Nachteil entsteht z.B. dass man als Verkäufer Bieter ausschließen kann*, die wegen nicht bezahlter Artikel "verwarnt" wurden). So lange man richtig reagiert, sollte da nichts passieren.
Bei eBay gibt's ganz anderen Unsinn ...
Schönen Gruß
Enris
* Für die Ganzklugen: ja, es gehört noch mehr dazu, ich weiß. _________________ 2023 |
|
Nach oben |
|
|
|