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Atame
Anmeldungsdatum: 24.04.2004 Beiträge: 2067 Wohnort: München
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Verfasst am: So Feb 09, 2020 10:59 pm Titel: Brexit - was nun? |
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Hallo Allesamt,
der Brexit ist ja nun tatsächlich durchgeführt... so halbwegs... aber angeblich soll sich ja bis Jahresende nicht viel ändern.
Nur wie sieht das mit fesselnden Dingen aus, für die bisher strikte "EU only" Bedingungen galten?
Z.B. riskiert man ja eine Anzeige, wenn man Daumenschellen von außerhalb in die EU importiert, oder Fußschellen aus der EU raus exportiert.
Ist diesbezüglich GB nun noch der EU gleichzusetzen, oder bereits ein Drittland?
Viele Grüße,
Atame _________________ der e-Buch-Tipp: http://www.amazon.de/gp/product/B00XK1AIA8 |
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Bjoern
Anmeldungsdatum: 25.08.2005 Beiträge: 108 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: Mo Feb 10, 2020 12:18 am Titel: Brexit - was nun? |
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Hallo,
hier die aktuelle Verlautbarung des Zolls zum Thema:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/brexit_node.html
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ändert sich bis zum 31.12.2020 nichts. Danach gilt GB als EU-Drittland, es sei denn, es wird vorher noch ein Freihandelsabkommen vereinbart (was mich persönlich erstaunen würde...)
Grüße nach München
Björn _________________ Seid lieb zu den Normalos - es hätte auch uns treffen können... |
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DS-Stahl
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1076 Wohnort: München
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Verfasst am: Mo Feb 10, 2020 4:13 pm Titel: |
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zollrechtlich ändert sich für die Übergangzeit zunächst nichts,
wie auch in dem Link beschrieben.
Strafrechtlich habe von einer Übergangzeit noch nichts gelesen.
Das kann daran liegen, dass es tatsächlich keine gibt, oder nicht darüber berichtet wurde oder ich es nicht gelesen habe.
Ich wäre in jedem Fall vorsichtig. Das betrifft nicht nur bestimmte Metallwaren, sondern z.B. auch Elfenbein und andere geschützte Tiere bzw. Teile davon. |
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Atame
Anmeldungsdatum: 24.04.2004 Beiträge: 2067 Wohnort: München
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Verfasst am: Mi Feb 12, 2020 8:11 pm Titel: |
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Die Frage ist halt wirklich: ist das ein Zollthema oder nicht?
Mit sowas kann man ja sehr schnell Ärger bekommen, wie auch schon mal ein User beim Kauf von Handschellen mit Wandanker aus Russland.
Viele Grüße,
Atame _________________ der e-Buch-Tipp: http://www.amazon.de/gp/product/B00XK1AIA8 |
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DS-Stahl
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1076 Wohnort: München
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Verfasst am: Mi Feb 12, 2020 8:56 pm Titel: |
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Atame hat folgendes geschrieben: | Die Frage ist halt wirklich: ist das ein Zollthema oder nicht?
Mit sowas kann man ja sehr schnell Ärger bekommen, wie auch schon mal ein User beim Kauf von Handschellen mit Wandanker aus Russland.
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Wenn die entsprechende Bestimmung im Zollgesetz geregelt ist, ist es ein Zollthema.
In allen anderen Fällen nicht, d.h. da ist GB bereits jetzt ein Drittland ohne Übergangsfrist.
PS: Ich bin kein Jurist, wenn es ernst wird würde ich aber einen fragen. |
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