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Adventskalender 2010

Umgang mit bedenklichen Symbolen

 
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Kettenglied



Anmeldungsdatum: 28.09.2015
Beiträge: 160
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Di Jul 23, 2019 10:50 pm    Titel: Hakenkreuz in verlinkter HP Antworten mit Zitat

ich kann nur davon abraten diesen link weiter aufrecht zu verhalten, denn das könnte ärger geben, weil darauf verfassungsfeindliche verbotene symbole (hakenkreuz)dargestellt werden und das darauf verlinken vermutlich genauso strafbewehrt ist (so jedenfalls mein Kenntnisstand). Hier verlinke ich mal auf eine Infobroschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=2ahUKEwjb7KD4hczjAhXJ0KQKHb2ZC_YQFjABegQIAxAB&url=https%3A%2F%2Fwww.verfassungsschutz.de%2Fdownload%2Fbroschuere-2015-04-rechtsextremismus-symbole-zeichen-und-verbotene-organisationen.pdf&usg=AOvVaw0BMUKYWpUzdCZ4TFljDqNn

jail hat vermutlich meinen hinweis, den ich ihm als pn heute geschickt habe noch nicht gelesen und beim schnellen drüberblicken auf der hp auch die hakenkreuze übersehen. Sicherlich kann man es hier nicht als asiatisches religiöses symbol werten, wo es ja auch verwendung findet.

Egal ob strafbar oder nicht strafbar würde ich eine solche Seite mit Hakenkreuzen nicht verlinken.
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jail



Anmeldungsdatum: 01.09.2012
Beiträge: 988
Wohnort: nahe Helmstedt

BeitragVerfasst am: Di Jul 23, 2019 11:50 pm    Titel: Re: Hakenkreuz in verlinkter HP Antworten mit Zitat

Kettenglied hat folgendes geschrieben:
ich kann nur davon abraten diesen link weiter aufrecht zu verhalten, denn das könnte ärger geben, weil darauf verfassungsfeindliche verbotene symbole (hakenkreuz)dargestellt werden und das darauf verlinken vermutlich genauso strafbewehrt ist (so jedenfalls mein Kenntnisstand). Hier verlinke ich mal auf eine Infobroschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=2ahUKEwjb7KD4hczjAhXJ0KQKHb2ZC_YQFjABegQIAxAB&url=https%3A%2F%2Fwww.verfassungsschutz.de%2Fdownload%2Fbroschuere-2015-04-rechtsextremismus-symbole-zeichen-und-verbotene-organisationen.pdf&usg=AOvVaw0BMUKYWpUzdCZ4TFljDqNn

jail hat vermutlich meinen hinweis, den ich ihm als pn heute geschickt habe noch nicht gelesen und beim schnellen drüberblicken auf der hp auch die hakenkreuze übersehen. Sicherlich kann man es hier nicht als asiatisches religiöses symbol werten, wo es ja auch verwendung findet.

Egal ob strafbar oder nicht strafbar würde ich eine solche Seite mit Hakenkreuzen nicht verlinken.


Danke für den Hinweis.

Tatsächlich ist mir das Hakenkreuz nicht aufgefallen, sonst hätte ich es nicht verlinkt.
Auch liegt es mir fern irgendwelches radikale Gedankengut zu verbreiten.
Ich kann den Beitrag aber leider nicht mehr verändern.

Hier sind ggfs die admins gefordert.
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Mi Jul 24, 2019 3:24 am    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

es gibt ja viele Dinge die ich für bedenklich halte. Ich glaube um den Libk wird zuviel Trara gemacht. Um daraus eine böse Seite zu machen fehlen mir da ein paar Dinge. Reichsadler, Eichenlaub, Deutsche Uniformen.
Alles nicht da, also belasst es dabei.

Gruß

DC 😉
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scandor



Anmeldungsdatum: 28.04.2004
Beiträge: 765
Wohnort: Zwischen Stuttgart und Pforzheim

BeitragVerfasst am: Mi Jul 24, 2019 6:04 am    Titel: Symbolik Antworten mit Zitat

Offenbar handelt es sich bei der Lokalität um ein Lettisches Militärgefängnis, das Übernachtungen etc. in einem historischen Kontext anbietet, um Knast für jedermann zugänglich und erlebbar zu machen. Rechtes Gedankengut wird dort ausdrücklich nicht propagiert. Volksverhetzung und damit die außerordentliche Gefährlichkeit der Symbolik liegt ja nur dann vor, wenn dieser historische Zusammenhang verharmlost, bestritten oder negiert wird.

Insofern sollten sich die diesbezüglichen Sorgen eher in Grenzen halten...

Nun jedoch sollten wir zum Thema der ausländischen Knastevents zurückkehren Rolling Eyes
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J.-R.

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Zuletzt bearbeitet von scandor am Mi Jul 24, 2019 9:32 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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QueeAndJiggy



Anmeldungsdatum: 10.07.2014
Beiträge: 2118
Wohnort: Salzburg

BeitragVerfasst am: Mi Jul 24, 2019 6:49 am    Titel: Re: Hakenkreuz in verlinkter HP Antworten mit Zitat

jail hat folgendes geschrieben:
Tatsächlich ist mir das H... nicht aufgefallen, sonst hätte ich es nicht verlinkt. Auch liegt es mir fern irgendwelches radikale Gedankengut zu verbreiten. Ich kann den Beitrag aber leider nicht mehr verändern. Hier sind ggfs die admins gefordert.

Moin jail,

wer Dich kennt, weiß, daß Du mit solchen Ideen absolut nichts am Hut hast. In der Sache würde ich aber die admins nicht ggfs., sondern per PN bitten, die Schere anzusetzen.

Beim Verlinken auf externe Seiten kann man nicht vorsichtig genug sein. Oft tauchen dort weiterführende Links auf. Man hat ja weder Zeit noch Lust, alles genau auf Unbedenklichkeit zu untersuchen. In diesen Fällen ist ein mehr oder weniger vager Hinweis auf externe Inhalte besser als ein – von wem auch immer – angreifbarer Link. Wink
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QueeAndJiggy



Anmeldungsdatum: 10.07.2014
Beiträge: 2118
Wohnort: Salzburg

BeitragVerfasst am: Mi Jul 24, 2019 2:35 pm    Titel: Re: Iowa Antworten mit Zitat

jail hat folgendes geschrieben:
... im Ernst: Sollte ich für das Delikt eines Links ... zu einem Bußgeld verdonnert werden ... würde ich ... Ersatzfreiheitsstrafe wählen ...

Oh, als Betreiber einer Website ist es mir durchaus ernst, möglicherweise fahrlässiges Verlinken zu unterlassen. Abzockern sollte man da keine Angriffsfläche bieten.

Falls Du in eine solche Deliktfalle tapptest, fürchte ich, Du hättest nicht die Wahl gemütlicher Tage im Knast. § 43 StGB bestimmt: An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Uneinbringlich bei Dir? Bei einem Handschellensammler? Wahrscheinlich würde bereits eine DDR-1 die verhängte Geldstrafe vom Wert her toppen. Das Ausruhen im Knast könntest Du wohl erst als Wiederholungstäter erreichen. Laughing
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Andy58



Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 3626
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mi Jul 24, 2019 9:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
man sollte diese Diskussion mal vom eigentlichen Thema (wo gibt es außer in Deutschland noch Knastevents?) abtrennen und am besten in ein "privates" Forum verschieben, in dem nur noch registrierte Besucher lesen können.

Ich habe übrigens länger auf der Seite suchen müssen, bis ich das "Hakenkreuz" gefunden habe. Im Gegensatz zum Original weicht die Form ab, es ist außen geschweift wie ein Karozeichen, außerdem ist es nicht wie das Original um 45° gedreht. Das ganze Symbol enthält übrigens auch noch Hammer und Sichel und einen Stiefelabdruck und das alles zusammen bildet ein neues Logo. Das ganze Projekt wirkt eher wie ein Museum, nicht wie eine Naziseite. Ich sehe da eher keine großen Probleme, da keine Naziverherrlichung zu finden ist. Im Deutschen Museum habe ich auch schon Volksempfänger gesehen, die sogar das richtige Hakenkreuz im Gehäuse hatten, als geschichtliches Artefakt in einem Museum ist das offensichtlich auch kein Problem.
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Gruß
Andy

Leiter des Instituts für kulturhistorische Forschung, Fachbereich metallische Rückhalteeinrichtungen mit angeschlossener Manufaktur Wink
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scandor



Anmeldungsdatum: 28.04.2004
Beiträge: 765
Wohnort: Zwischen Stuttgart und Pforzheim

BeitragVerfasst am: Mi Jul 24, 2019 10:05 pm    Titel: StGB Antworten mit Zitat

@Kettenglied und @jail:

es wird Zeit, dass wir aus dieser Diskussion mal ein wenig das Gas rausnehmen und nachsehen, ob tatsächlich ein Straftatbestand erfüllt ist, der einer Verfolgung würdig ist.

In dem Infomaterial, welches uns das Kettenglied freundlicherweise mittels Link zur Verfügung gestellt hat, ist auch der Praragraf 86 StGB enthalten, der eine strafbare Handlung ausmacht, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Siehe:

Paragraf 86 StGB hat folgendes geschrieben:
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig er-
klärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unan-
fechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen
Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich ge-
gen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken
der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar fest-
gestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen
Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des
räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke
einer in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Verei-
nigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind,
Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organi-
sation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland
herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern
öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jah-
ren oder mit Geldstrafe bestraft.


Es gibt jedoch Ausnahmen:

Paragraf 86 StGB hat folgendes geschrieben:
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Hand-
lung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswid-
riger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung
oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgesche-
hens oder der Geschichte
oder ähnlichen Zwecken dient.


Diese Ausnahme ist hier offensichtlich ganz klar gegeben, vor allem, da die gelinkte Seite sich keinerlei propagandistischer Zwecke im Sinne nationalsozialistischer Gesinnung hingibt, sondern vielmehr mittels eines eindeutigen Logos auf die Nutzung des Gebäudes als Nationalsozialistisches bzw. Sowjetisches Militärgefängnis verweist.

Somit ist sie strafrechtlich völlig unbedenklich...
_________________
J.-R.

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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2019 7:58 am    Titel: Antworten mit Zitat

und nun noch der Klassiker:

§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) 1Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 2Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

Nun ist das auch abgehandelt.

Zurück zur Tagesordnung!!
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unimuc



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Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2019 9:18 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe den Link entfernt... Zum einen weil Jail mich darauf hinwies. Und auch wenn meine rechtliche Einschätzung ist, dass es aufgrund des historischen Kontextes rechtlich OK ist, man das nicht im Zweifel erst vor Gericht erstreiten müssen will...

Es gibt Situationen da lohnt es sich, Risiken für die "Meinungsfreiheit" einzugehen, aber das hier gehört m.E. nicht dazu...

Wer sich wirklich für den Knast interessiert, wird ihn sich wohl ergoogelt bekommen...

LG,
Unimuc
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scandor



Anmeldungsdatum: 28.04.2004
Beiträge: 765
Wohnort: Zwischen Stuttgart und Pforzheim

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2019 9:32 am    Titel: Antworten mit Zitat

@unimuc:

vielen Dank fürs Verschieben!
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J.-R.

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