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Fotos hochladen - Rechtliches
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mi Jun 26, 2019 7:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

VacaLF hat folgendes geschrieben:
das HS-Forum ist kein Foto- oder Filmforum und es ist auch kein Anwalts-Forum.... Wink



Und genau aus diesem Grund finde ich es fahrlässig, Behauptungen in die Welt zu stellen, die für den arglosen (Mit-)Leser ein teurer Bumerang werden können.

Ich hoffe aber, dass nun jeder Mitleser hinreichend Entscheidungsgrundlage dafür hat ob er den hier aufgestellten Behauptungen blind vertraut oder
sich im Bedarfsfall bei einer sicheren Quelle sachkundig macht.
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unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Jun 29, 2019 2:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

DS-Stahl hat folgendes geschrieben:
VacaLF hat folgendes geschrieben:
das HS-Forum ist kein Foto- oder Filmforum und es ist auch kein Anwalts-Forum.... Wink


Und genau aus diesem Grund finde ich es fahrlässig, Behauptungen in die Welt zu stellen, die für den arglosen (Mit-)Leser ein teurer Bumerang werden können.


Also ich gebe zu, ich hätte dazu schreiben sollen "meines Wissens". Allerdings: was soll es sonst sein? Ich würde Behauptungen übrigens in einem Anwaltsforum da viel kritischer sehen, denn da könnte der Verdacht, es sei wirklich wasserdich, viel eher entstehen.

Ansonsten ist es naturgemäss sehr schwer einen Paragraphen zu zeigen, der erklärt, was erlaubt ist. Denn das StGB verbietet nunmal primär..

Z.B. verbietet es eben einiges im:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

und der sagt auch, wann die reinen Aufnahmen verboten sind. Natürlich kann man nicht einfach sagen "wenn es da nicht steht, kann es auch sonst nirgends stehen", aber irgendwo da in der Gegend müsste sich schon was finden, wenn normale Fotos auch unter Strafe stehen sollten.

Die Dashcam- und Videoaufzeichnungsthematik ergibt sich aus allgemeinen Persönlichkeitsrechten, aber die beziehen sich eben auf den durch permanente Aufzeichnungen entstehenden "Überwachungseffekt". Sicher kannst Du den auch erreichen, wenn Du Dich irgendwo hinsetzt und dauernd fotografierst, oder irgendwen verfolgst und den immer wieder fotografierst. Aber von sowas sprachen wir hier ja nicht, sondern von "normalen" Bildern in der Öffentlichkeit - und da bin ich mir tatsächlich recht sicher, dass deren Anfertigung rechtlich schwer zu beanstanden ist.

Aber klar: eine Rechtsgarantie kann ich da nicht geben. Ich habe das für mich so ausführlich wie ich es brauchte, um mir ausreichend sicher zu sein, recherchiert - das kann ich niemandem abnehmen, das muss jeder für sich selber.

Ich würde dennoch niemandem raten, gegen den expliziten Wunsch eines anderen Bilder zu machen. Selbst wenn das StGB es nicht verbietet, tut es der Anstand. Und kann natürlich auch Stress machen, z.B. wenn derjenige eben befürchtet, es könnte veröffentlicht werden. Da wäre es dann z.B. schon denkbar, dass die Polizei zur Gefahrenabwehr die Personalien aufnehmen will...

Unimuc
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Jun 29, 2019 11:22 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Unimuc,

danke für die Klarstellung.
Ich habe nicht vor fremde (oder auch bekannte) Menschen ohne ihre Einwilligung zu fotografieren, deshalb lohnt sich für mich der Recherche Aufwand nicht.

Das Dashcam Thema betrifft mich schon eher und da wurde mir auch offensichtlich, was das für ein schwieriges Thema ist.
Es gibt nirgends ein Verbot solcher Kameras und trotzdem ist die Verwendung höchst problematisch.

Dito das Thema offenes WLAN, Rauchmelder, etc.
Und gerade ist ja das Thema Badebekleidung in München wieder mal die Sau die durchs Dorf getrieben wird. Es grüßt das Sommerloch. Zum Glück betrifft es mich nicht.

Die Liste dieser Dinge ist endlos.

DS-Stahl
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skinmate



Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 64
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: Fr Jul 05, 2019 6:56 am    Titel: Antworten mit Zitat

unimuc hat folgendes geschrieben:


...aber irgendwo da in der Gegend müsste sich schon was finden, wenn normale Fotos auch unter Strafe stehen sollten.

Unimuc


Nicht in der Gegend. Aber im "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie"

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
und die Ausnahmen stehen im nächsten Paragraphen
https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr Jul 05, 2019 10:11 am    Titel: Antworten mit Zitat

skinmate hat folgendes geschrieben:
unimuc hat folgendes geschrieben:


...aber irgendwo da in der Gegend müsste sich schon was finden, wenn normale Fotos auch unter Strafe stehen sollten.

Unimuc


Nicht in der Gegend. Aber im "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie"



Bitte den Unterschied zwischen "anfertigen" und "verbreiten" beachten
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