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Clejuso Nr. 9 nach neuer technischer Richtlinie
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Fr März 18, 2011 11:44 am    Titel: Antworten mit Zitat

ist es nicht erfreulich das mal was Brauchbares als Model genommen wurde anstatt dieser "Wurstschneider"? Wink
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: So Aug 19, 2018 9:22 am    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Clejuso nährt sich immer mehr der TR.

Im Gehensatz zu früheren Modellen der Handschelle besitzt sie nun auf jedem Schellenkörper mindestens einmal ein Herstellungsdatum im Format XX/XXXX.

Gruß

DC😊
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BigDuke



Anmeldungsdatum: 08.09.2014
Beiträge: 3
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: Mi Sep 19, 2018 12:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Clejuso Nr. 9 hatten bei der Lieferung 2016 ein Herstellungsdatum mit Monat und Jahr.
Die 119/SH in meinem Bestand (Lieferung von diesem Jahr) sind auch mit einem Herstellungsdatum versehen.
Ist bekannt, ob es 119/SH ohne Herstellungsdatum gab/gibt?
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Mi Sep 19, 2018 10:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

dazu ein kurzes "jo".

Gruß

DC 😊
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Kettenglied



Anmeldungsdatum: 28.09.2015
Beiträge: 160
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Fr Dez 13, 2019 2:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

BigDuke hat folgendes geschrieben:
Ist bekannt, ob es 119/SH ohne Herstellungsdatum gab/gibt?


Die gibt es immer noch wenn man sie so bestellt.
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S1968



Anmeldungsdatum: 07.08.2019
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: So Feb 28, 2021 10:16 am    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man die denn überhaupt noch irgendwo (ohne entsprechenden Dienstausweis) bestellen?

Zum Beispiel über das Ausland? Gibt's bei Autos ja schließlich auch und heißt dann Re-Import.
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: So Feb 28, 2021 10:43 am    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

der Versuch macht kluch! Laut Clejuso sind auch ausländische Handler angewiesen keine für das Gemeinvolk gesperrte Handschellen an Gemeinvolk zu verkaufen. Man muss sich auch vor Augen halten das auch diese Handschellen einen kaufmännischen Gewinn für den Händler bedeuten. Zumal sie heute mit Herstellungsdatum verkauft werden.

Ein privater Weiterverkauf ist für Berechtigte nicht verboten. Nur kann es erst Probleme für den Händler (Entsagung des Verkaufs) und für den berechtigten Käufer (Entsagung des Kaufs).

Das Problem ist der „Zecken“-Schlüssel. Den soll nun mal nicht jeder haben!

Gruß

DC😊
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo März 01, 2021 5:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dancingcane hat folgendes geschrieben:
Nur kann es erst Probleme ... für den berechtigten Käufer (Entsagung des Kaufs).



Auf welcher Rechtsgrundlage soll das funktionieren?
Es gibt keine gesetzliche Einschränkung (wie bei Waffen oder BTM) und zivilrechtliche Verträge des Händlers mit dem Vorbesitzer sind für den neuen Käufer nicht bindend.
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Mo März 01, 2021 5:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

wenn ich als Händler einer Person ohne Legitimation (Die der Hersteller vorschreibt) eine Handschelle verkaufe und der Hersteller das nachweißt kann er mir den Verkauf dieser versagen. Z.B das er mich damit nicht mehr beliefert. Ich denke das die Händler diese Gegenstände gegen Auflage erhalten.

Es ist sicher blöde gewisse Dinge nicht mehr veräußern zu können. Ich weiß nicht wie hoch der Gewinn für den Händler an einer Cl9 ist.

Sicher wird das BGB darüber Aufschluss geben.
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Di März 02, 2021 5:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dancingcane hat folgendes geschrieben:

Sicher wird das BGB darüber Aufschluss geben.


Na dann schau doch mal da rein und gib uns die Auskunft Wink
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Di März 02, 2021 7:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

DS-Stahl hat folgendes geschrieben:
dancingcane hat folgendes geschrieben:

Sicher wird das BGB darüber Aufschluss geben.


Na dann schau doch mal da rein und gib uns die Auskunft Wink


Moin,

den Gefallen werde ich Dir nicht tun da ich mir meine Beschäftigungen immer selber suche und nicht aufdrücken lasse.

Ich gebe dir aber noch ein gutes Zitat für Dein Selbststudium mit..

„Eine gute Partnerschaft mit einem Hersteller will sich aber eigentlich kein Händler verderben.“

Gruß

DC 😀
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mi März 03, 2021 4:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dancingcane hat folgendes geschrieben:
DS-Stahl hat folgendes geschrieben:
dancingcane hat folgendes geschrieben:

Sicher wird das BGB darüber Aufschluss geben.


Na dann schau doch mal da rein und gib uns die Auskunft Wink



„Eine gute Partnerschaft mit einem Hersteller will sich aber eigentlich kein Händler verderben.“



Das hat aber nichts mit dem BGB zu tun und es betrifft auch nicht den Erstkäufer (der dem Hersteller genehm ist). Und erst recht nicht den Zweitkäufer, denn der hat weder mit dem dem Hersteller noch mit dem Händler ein Vertragsverhältnis und auch keine "gute Partnerschaft".

PS: Auf das Selbststudium verzichte ich, ich bin nach gut 40 Jahren Beschäftigung mit dem Zivilrecht für meine Zwecke ausreichend sattelfest. Alles weitere überlasse ich dann den Juristen.
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Kettenglied



Anmeldungsdatum: 28.09.2015
Beiträge: 160
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Do März 04, 2021 10:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dancingcane hat folgendes geschrieben:
Moin,

der Versuch macht kluch! Laut Clejuso sind auch ausländische Handler angewiesen keine für das Gemeinvolk gesperrte Handschellen an Gemeinvolk zu verkaufen. Man muss sich auch vor Augen halten das auch diese Handschellen einen kaufmännischen Gewinn für den Händler bedeuten. Zumal sie heute mit Herstellungsdatum verkauft werden.

Ein privater Weiterverkauf ist für Berechtigte nicht verboten. Nur kann es erst Probleme für den Händler (Entsagung des Verkaufs) und für den berechtigten Käufer (Entsagung des Kaufs).

Das Problem ist der „Zecken“-Schlüssel. Den soll nun mal nicht jeder haben!

Gruß

DC😊


Das scheinen die Engländer noch nicht gehört zu haben: -> https://www.top-to-bottom-leathers.co.uk/Bondage-Equipment/Latest-Products/Clejuso-Triple-Lock-Handcuffs.htm
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BondageEngineer



Anmeldungsdatum: 07.04.2022
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: Do Nov 17, 2022 11:15 pm    Titel: Nr. 9 lebt Antworten mit Zitat

Es gibt durchaus eine für Deutsche legale und machbare Möglichkeit, eine 9er zu bekommen. Bestellt euch eine Trainingsversion und baut sie um. So wie ich.

https://bondage-engineer.com/nr-9-lebt-ein-zivilist-im-behoerdenkleid

und

https://www.youtube.com/watch?v=OEcTOR9O5D4
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