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Goblin



Anmeldungsdatum: 09.05.2004
Beiträge: 186
Wohnort: Ingolstadt

BeitragVerfasst am: Mi Sep 28, 2005 9:49 pm    Titel: Nachrichten und Gesetze... Antworten mit Zitat

Meldung im lokalen Radio:

Frau hat nackten Mann im Wald gesehen. Ruft Polizei. Polizei schaut nach, findet Mann aber angezogen.
Nach einigen Ausflüchten gibt er es zu und outet sich als 'Nacktjogger'. Er mache dies bereits seit 10 Jahren, es gab noch nie Probleme, er ist noch nie erwischt worden und er kenne 40 andere Nacktjogger, die in unterschiedlichen Waldgebieten diesem Hobby nachgehen.

Stellt sich für mich die Frage: Wieso ruft die Frau gleich die Polizei? Ist denn das so schlimm?!

Schreiben wir diese Meldung mal ein bisschen um...

Frau hat Mann in Handschellen im Wald gesehen. Ruft Polizei. Polizei schaut nach, findet Mann ohne Handschellen.
Nach einigen Ausflüchten gibt er es zu und outet sich, er betreibe Selfbondage. Er mache dies bereits seit langer Zeit, es gab noch nie Probleme, er ist noch nie erwischt worden und er kenne viele andere, die in unterschiedlichen Waldgebieten diesem Hobby nachgehen.

Stellt sich für mich die Frage in beiden Fällen, Wo ist das Problem?!

Ich finde die Sache mit "Erregung öffentlichen Ärgernisses" interessant.

§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Man beachte: Im 1. Absatz ist ausdrücklich nur der Mann genannt, nicht die Frau! Und es wird nur auf Antrag verfolgt. Wenn sich keiner drüber aufregt, isses meistens egal!

§ 183aErregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Wenn ich das richtig verstanden habe, können Frauen also immer nackert herumlaufen, is egal! Smile Oder so...

Na, auf jeden Fall dürfen wir völlig straffrei andere fesseln, wenn die damit einverstanden sind, denn: "Es liegt zwar objektiv ein strafbarer Tatbestand vor (Freiheitsberaubung), jedoch wird die Rechtswidrigkeit dieser Handlung durch eine wirksame Einwilligung der betreffenden Person beseitigt.
Insoweit kommt eine Strafverfolgung nur in Betracht, wenn die Einwilligung nicht (mehr) vorliegt."

Na, dann passts ja! Prost Mahlzeit!
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Goblin



Anmeldungsdatum: 09.05.2004
Beiträge: 186
Wohnort: Ingolstadt

BeitragVerfasst am: Mi Sep 28, 2005 9:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ha, nach dem Absenden meines Beitrags habe ich mein Avatar erblickt und mir gleich mit erhobenem Zeigefinger gedacht "Erregung öffentlichen Ärgernisses!"

Aber nein, ich reg mich nicht drüber auf, also lassen wir sie so und gehen weiter... Very Happy Very Happy
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MAGNUS



Anmeldungsdatum: 25.04.2004
Beiträge: 502
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: Mo Okt 03, 2005 8:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Goblin hat folgendes geschrieben:
... habe ich mein Avatar erblickt


Könnte es sein, daß sich die Frage weniger darauf konzentriert, wie ihr die Handschellenbegeisterung als solche nahegebracht wird, sondern eher, wann ihr das neueste Erkennungsbildchen gezeigt werde, wie sie dieses aufnimmt, gar mit dem an anderer Stelle begleitenden Beitragstext, welcher den Wunsch ausdrückt, die auf Bildern vorzufindenden Bondage-Szenen in die Wirklichkeit umzusetzen!

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