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Einfuhrumsatzsteuerrückerstattung bei Rücksendung

 
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3451
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Sa Jan 21, 2012 9:34 pm    Titel: Einfuhrumsatzsteuerrückerstattung bei Rücksendung Antworten mit Zitat

wie geht das?

Sicher hat schon mal jemand das Problem gehabt und gelöst.

Danke schon einmal

Gruß

Jens
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Bjoern



Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 108
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: So Jan 22, 2012 2:20 am    Titel: So geht's Antworten mit Zitat

Hallo Jens,
Deine Einfuhrumsatzsteuer bekommst Du zurück, wenn Du schriftlich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegst, den Du bei der Einfuhr erhalten hast. Als Grund gibst Du die Rücksendung der Ware an.
Du kannst auch direkt beim Zoll nachfragen - meiner Erfahrung nach war das Personal dort immer sehr hilfsbereit, wenn ich eine Frage zur Verzollung/Rückerstattung hatte.
Gruß
Björn
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Doc Brown



Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 2384
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: So Jan 22, 2012 5:25 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Zitat:
meiner Erfahrung nach war das Personal dort immer sehr hilfsbereit


Das klingt gut, aber überleg' wie hoch der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag ist.

"Mein" Zoll ist da generell eher, na nennen wir es "erfrischend".
Nachdem ein Bürger äh Kunde vor mir dann doch ungeduldig wurde, weil die Zollbestimmungen da eher als grobe Diskussionsgrundlage unentschlossener Zollbeamter, ... sorry: Zollbeamtinnen und Zollbeamten gehandhabt wurde, meinte "... sonst steh' ich hier noch eine Stunde." kam nur die Entgegnung: "Das ist uns egal, wie lange Sie hier warten!"

Viel Erfolg!

Doc Emmet Brown


Interessant: Dort wo Köhlers staatstragendes Konterfei nach dessen Rücktritt abgenommen wurde, hängt seither nur noch ein Stadtplan. - Hat das etwas Prophetisches?
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Game over.
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3451
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: So Jan 22, 2012 11:21 am    Titel: Antworten mit Zitat

@all es lohnt sich immer! Der Deutsche Staat denkt da gleich. Ich gönne es ihm nicht, und er hat nichts zu verschenken. Der Transport des Bürgers kostet mich nichts da ich mit dem Bus dorthin fahren kann, in der Zeit die ich dafür opfere kann ich andere Dinge erledigen, habe ja beide Hände frei. Nun gehe ich mal davon aus das nur die Einfuhrumsatzsteuer des Warenwertes erstattet wird und nicht die des Portos da die Dienstleistung erbracht wurde. Ich hoffe ich liege da richtig.

Gruß
Jens
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Bjoern



Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 108
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: So Jan 22, 2012 12:27 pm    Titel: Einfuhrumsatzsteuer auf Versandkosten Antworten mit Zitat

Nochmals Hallo,
von meinen stets freundlichen & hilfsbereiten Zollbeamten (sic!) hier in Wilhelmshaven habe ich den Tipp bekommen, dass man als privater Importeur keine Einfuhrumsatzsteuer auf die Versandkosten zu entrichten hat - das müssen nur für Gewerbetreibende, die die Ware dann weiterverkaufen wollen.

Bei Dir als Sammler ist das ja nur seltenst der Fall...

Ich würde das mit im Einspruch gegen den Einfuhrsteuerbescheid aufnehmen.

Gruß
Björn
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1075
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Jan 22, 2012 6:51 pm    Titel: Re: Einfuhrumsatzsteuer auf Versandkosten Antworten mit Zitat

Bjoern hat folgendes geschrieben:
dass man als privater Importeur keine Einfuhrumsatzsteuer auf die Versandkosten zu entrichten hat - das müssen nur für Gewerbetreibende, die die Ware dann weiterverkaufen wollen.



Gut zu wissen
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3451
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: So Jan 22, 2012 9:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Björn ich zahle immer den ganzen Betrag, da mir gesagt wurde das das Porto von mir versteuert werden muß. Meine Zollmenschen wissen das ich das nicht weiter veräußere.
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Bjoern



Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 108
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: Mo Jan 23, 2012 12:59 am    Titel: Guckst Du hier... Antworten mit Zitat

Hallo Jens,
sehr merkwürdig - vielleicht solltest Du bei den nächsten Sendungen das Porto gesondert zahlen, damit es nicht auf der Rechnung erscheint. Zumindest verstehe ich so die Abgabenberechnung für Privatleute:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html

Gruß
Björn
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Doc Brown



Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 2384
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: Mo Jan 23, 2012 1:45 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!

Meine charmanten Zöllner, die ich mit meinen Steuern bezahle, berechnen immer auch die Porto- / Versandgebühren mit in die MwSt hinein.
Ob auch auf die Zollgebühr weiß ich jetzt gar nicht, die macht ja aber vergleichsweise wenig aus.
Darauf angesprochen sagten sie, das müsse so sein.

Zitat:
sind die Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden.


Sorry, das versteh ich nicht.

WER meldet an?
Bei WEM meldet man an?
WIE meldet man an? (Ist das Vorlegen einer Rechnung mit ausgewiesenem Porto bereits eine Anmeldung?)
(Wann) MUSS man anmelden?

Grüße

Doc
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3451
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Mo Jan 23, 2012 4:49 am    Titel: Antworten mit Zitat

Das war bisher immer so, die Paypalrechnungen gleidern doch alles auf.
Ich habe im Land Hamburg die gleichen Zollbedingungen gehabt wie in Schleswig-Holstein, daher wundert mich das Exclamation
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unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Jan 23, 2012 9:45 am    Titel: Re: Einfuhrumsatzsteuer auf Versandkosten Antworten mit Zitat

Hallo,

Bjoern hat folgendes geschrieben:
Wilhelmshaven habe ich den Tipp bekommen, dass man als privater Importeur keine Einfuhrumsatzsteuer auf die Versandkosten zu entrichten hat - das müssen nur für Gewerbetreibende, die die Ware dann weiterverkaufen wollen.

Wie lange ist das her? In München wurde das eine Zeit auch so gemacht, plötzlich nicht mehr. Habe dann genauer nachgefragt und mir wurde ausführlich erklärt, dass das früher "falsch" gemacht wurde. Es gäbe jetzt Direktive "von oben", dass "kommerzielle Erwägung" alles ist, wo ein Verkauf dran beteiligt ist. Weil jemand, der was auf ebay verkauft, mache das ja um Geld zu bekommen, das sei kommerziell. An Gewerbe sei das nicht geknüpft.

Unimuc
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HarryTasker



Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 1066
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BeitragVerfasst am: Mo Jan 23, 2012 9:55 am    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Brown hat folgendes geschrieben:
...sind die Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden...


Ich lese da noch :
Werden Postgebühren in Rechnung gestellt, sind diese anzumelden und sind entsprechend in den Zollwert einzubeziehen.

Hört sich komisch an.
Würde ja heissen das man das Porto nicht verzollen muss wenn man keines bezahlt.
Ist aber unlogisch denn natürlich muss man Porto bezahlen.
Wenn man es bezahlt dann steht es auf der Rechnung, ist anzumelden und muss dann auch in den Zollwert einbezogen werden.

Könnte mir vorstellen das es eine Auslegungssache ist und das die Zollämter das unterschiedlich machen.
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HarryTasker



Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 1066
Wohnort: Dorsten

BeitragVerfasst am: Mo Jan 23, 2012 10:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

...hab mal nachgefragt...Info vom Chef des ZA Hameln :

Das Porto ist nicht zu berücksichtigen,wenn es sich um Geschenksendungen von privat an privat handelt (also kein Geld gezahlt wird). Bei allen anderen entgeltlichen Sendungen sind die Abgaben auf die Endsumme des Kaufpreises zu erheben. Da in der Regel auf dem Zahlungsnachweis auch die Versand-/ Portokosten ausgewiesen sind unterliegen diese auch der Abgabenerhebung.
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3451
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BeitragVerfasst am: Mo Jan 23, 2012 4:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also, in den beiden nördlichen Bundesländern ist es rechtens mit der Portoeinbeziehung.
Ich habe jetzt beim Hauptzollamt angerufen, gewinnen wird wohl die Post, da auch noch das Rückporto zukommt. Aber egal. Das Hauptzollamt hat mir nun erzählt wie es gehen soll, wenn das Geld da ist werde ich Bericht abgeben.
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BeitragVerfasst am: Di Jan 24, 2012 1:30 am    Titel: So lange ist noch nicht her Antworten mit Zitat

Hallo,

Unimuc hat folgendes geschrieben:
Wie lange ist das her? In München wurde das eine Zeit auch so gemacht, plötzlich nicht mehr.

Es ist knapp ein Jahr her, dass ich das letzte Mal ein Sammlungsstück aus einem Drittland nachverzollen musste - inwieweit die Abgabenberechnung nun anders gehandhabt wird, werde ich wohl erst bei meinem nächsten Teil aus Übersee feststellen, das dem Zoll auffällt...

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Björn
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