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dancingcane
Anmeldungsdatum: 11.05.2007 Beiträge: 3451 Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs
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Verfasst am: Sa Jan 21, 2012 9:34 pm Titel: Einfuhrumsatzsteuerrückerstattung bei Rücksendung |
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wie geht das?
Sicher hat schon mal jemand das Problem gehabt und gelöst.
Danke schon einmal
Gruß
Jens _________________ Geborener Hamburger, was sonst!!
Herr Doktor, ich bin pervers, ich sammel Handschellen!!
UT 11-18+19+23
1. Knastbus UT 2015 |
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Bjoern
Anmeldungsdatum: 25.08.2005 Beiträge: 108 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: So Jan 22, 2012 2:20 am Titel: So geht's |
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Hallo Jens,
Deine Einfuhrumsatzsteuer bekommst Du zurück, wenn Du schriftlich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegst, den Du bei der Einfuhr erhalten hast. Als Grund gibst Du die Rücksendung der Ware an.
Du kannst auch direkt beim Zoll nachfragen - meiner Erfahrung nach war das Personal dort immer sehr hilfsbereit, wenn ich eine Frage zur Verzollung/Rückerstattung hatte.
Gruß
Björn _________________ Seid lieb zu den Normalos - es hätte auch uns treffen können... |
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Doc Brown
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 2384 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: So Jan 22, 2012 5:25 am Titel: |
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Hi,
Zitat: | meiner Erfahrung nach war das Personal dort immer sehr hilfsbereit |
Das klingt gut, aber überleg' wie hoch der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag ist.
"Mein" Zoll ist da generell eher, na nennen wir es "erfrischend".
Nachdem ein Bürger äh Kunde vor mir dann doch ungeduldig wurde, weil die Zollbestimmungen da eher als grobe Diskussionsgrundlage unentschlossener Zollbeamter, ... sorry: Zollbeamtinnen und Zollbeamten gehandhabt wurde, meinte "... sonst steh' ich hier noch eine Stunde." kam nur die Entgegnung: "Das ist uns egal, wie lange Sie hier warten!"
Viel Erfolg!
Doc Emmet Brown
Interessant: Dort wo Köhlers staatstragendes Konterfei nach dessen Rücktritt abgenommen wurde, hängt seither nur noch ein Stadtplan. - Hat das etwas Prophetisches? _________________ Game over. |
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dancingcane
Anmeldungsdatum: 11.05.2007 Beiträge: 3451 Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs
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Verfasst am: So Jan 22, 2012 11:21 am Titel: |
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@all es lohnt sich immer! Der Deutsche Staat denkt da gleich. Ich gönne es ihm nicht, und er hat nichts zu verschenken. Der Transport des Bürgers kostet mich nichts da ich mit dem Bus dorthin fahren kann, in der Zeit die ich dafür opfere kann ich andere Dinge erledigen, habe ja beide Hände frei. Nun gehe ich mal davon aus das nur die Einfuhrumsatzsteuer des Warenwertes erstattet wird und nicht die des Portos da die Dienstleistung erbracht wurde. Ich hoffe ich liege da richtig.
Gruß
Jens _________________ Geborener Hamburger, was sonst!!
Herr Doktor, ich bin pervers, ich sammel Handschellen!!
UT 11-18+19+23
1. Knastbus UT 2015 |
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Bjoern
Anmeldungsdatum: 25.08.2005 Beiträge: 108 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: So Jan 22, 2012 12:27 pm Titel: Einfuhrumsatzsteuer auf Versandkosten |
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Nochmals Hallo,
von meinen stets freundlichen & hilfsbereiten Zollbeamten (sic!) hier in Wilhelmshaven habe ich den Tipp bekommen, dass man als privater Importeur keine Einfuhrumsatzsteuer auf die Versandkosten zu entrichten hat - das müssen nur für Gewerbetreibende, die die Ware dann weiterverkaufen wollen.
Bei Dir als Sammler ist das ja nur seltenst der Fall...
Ich würde das mit im Einspruch gegen den Einfuhrsteuerbescheid aufnehmen.
Gruß
Björn _________________ Seid lieb zu den Normalos - es hätte auch uns treffen können... |
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DS-Stahl
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1075 Wohnort: München
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Verfasst am: So Jan 22, 2012 6:51 pm Titel: Re: Einfuhrumsatzsteuer auf Versandkosten |
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Bjoern hat folgendes geschrieben: | dass man als privater Importeur keine Einfuhrumsatzsteuer auf die Versandkosten zu entrichten hat - das müssen nur für Gewerbetreibende, die die Ware dann weiterverkaufen wollen.
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Gut zu wissen |
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dancingcane
Anmeldungsdatum: 11.05.2007 Beiträge: 3451 Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs
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Verfasst am: So Jan 22, 2012 9:21 pm Titel: |
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@Björn ich zahle immer den ganzen Betrag, da mir gesagt wurde das das Porto von mir versteuert werden muß. Meine Zollmenschen wissen das ich das nicht weiter veräußere. _________________ Geborener Hamburger, was sonst!!
Herr Doktor, ich bin pervers, ich sammel Handschellen!!
UT 11-18+19+23
1. Knastbus UT 2015 |
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Bjoern
Anmeldungsdatum: 25.08.2005 Beiträge: 108 Wohnort: Wilhelmshaven
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Doc Brown
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 2384 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: Mo Jan 23, 2012 1:45 am Titel: |
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Hi!
Meine charmanten Zöllner, die ich mit meinen Steuern bezahle, berechnen immer auch die Porto- / Versandgebühren mit in die MwSt hinein.
Ob auch auf die Zollgebühr weiß ich jetzt gar nicht, die macht ja aber vergleichsweise wenig aus.
Darauf angesprochen sagten sie, das müsse so sein.
Zitat: | sind die Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden. |
Sorry, das versteh ich nicht.
WER meldet an?
Bei WEM meldet man an?
WIE meldet man an? (Ist das Vorlegen einer Rechnung mit ausgewiesenem Porto bereits eine Anmeldung?)
(Wann) MUSS man anmelden?
Grüße
Doc _________________ Game over. |
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dancingcane
Anmeldungsdatum: 11.05.2007 Beiträge: 3451 Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs
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Verfasst am: Mo Jan 23, 2012 4:49 am Titel: |
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Das war bisher immer so, die Paypalrechnungen gleidern doch alles auf.
Ich habe im Land Hamburg die gleichen Zollbedingungen gehabt wie in Schleswig-Holstein, daher wundert mich das _________________ Geborener Hamburger, was sonst!!
Herr Doktor, ich bin pervers, ich sammel Handschellen!!
UT 11-18+19+23
1. Knastbus UT 2015 |
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unimuc
Anmeldungsdatum: 24.04.2004 Beiträge: 4298 Wohnort: München
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Verfasst am: Mo Jan 23, 2012 9:45 am Titel: Re: Einfuhrumsatzsteuer auf Versandkosten |
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Hallo,
Bjoern hat folgendes geschrieben: | Wilhelmshaven habe ich den Tipp bekommen, dass man als privater Importeur keine Einfuhrumsatzsteuer auf die Versandkosten zu entrichten hat - das müssen nur für Gewerbetreibende, die die Ware dann weiterverkaufen wollen. |
Wie lange ist das her? In München wurde das eine Zeit auch so gemacht, plötzlich nicht mehr. Habe dann genauer nachgefragt und mir wurde ausführlich erklärt, dass das früher "falsch" gemacht wurde. Es gäbe jetzt Direktive "von oben", dass "kommerzielle Erwägung" alles ist, wo ein Verkauf dran beteiligt ist. Weil jemand, der was auf ebay verkauft, mache das ja um Geld zu bekommen, das sei kommerziell. An Gewerbe sei das nicht geknüpft.
Unimuc |
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HarryTasker
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 1066 Wohnort: Dorsten
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Verfasst am: Mo Jan 23, 2012 9:55 am Titel: |
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Doc Brown hat folgendes geschrieben: | ...sind die Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden... |
Ich lese da noch :
Werden Postgebühren in Rechnung gestellt, sind diese anzumelden und sind entsprechend in den Zollwert einzubeziehen.
Hört sich komisch an.
Würde ja heissen das man das Porto nicht verzollen muss wenn man keines bezahlt.
Ist aber unlogisch denn natürlich muss man Porto bezahlen.
Wenn man es bezahlt dann steht es auf der Rechnung, ist anzumelden und muss dann auch in den Zollwert einbezogen werden.
Könnte mir vorstellen das es eine Auslegungssache ist und das die Zollämter das unterschiedlich machen. _________________ You can please some of the people all of the time, or all of the people some of the time, but you can NEVER please ALL of the people ALL of the time. (said to be from Abraham Lincoln) |
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HarryTasker
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 1066 Wohnort: Dorsten
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Verfasst am: Mo Jan 23, 2012 10:51 am Titel: |
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...hab mal nachgefragt...Info vom Chef des ZA Hameln :
Das Porto ist nicht zu berücksichtigen,wenn es sich um Geschenksendungen von privat an privat handelt (also kein Geld gezahlt wird). Bei allen anderen entgeltlichen Sendungen sind die Abgaben auf die Endsumme des Kaufpreises zu erheben. Da in der Regel auf dem Zahlungsnachweis auch die Versand-/ Portokosten ausgewiesen sind unterliegen diese auch der Abgabenerhebung. _________________ You can please some of the people all of the time, or all of the people some of the time, but you can NEVER please ALL of the people ALL of the time. (said to be from Abraham Lincoln) |
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dancingcane
Anmeldungsdatum: 11.05.2007 Beiträge: 3451 Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs
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Verfasst am: Mo Jan 23, 2012 4:32 pm Titel: |
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Also, in den beiden nördlichen Bundesländern ist es rechtens mit der Portoeinbeziehung.
Ich habe jetzt beim Hauptzollamt angerufen, gewinnen wird wohl die Post, da auch noch das Rückporto zukommt. Aber egal. Das Hauptzollamt hat mir nun erzählt wie es gehen soll, wenn das Geld da ist werde ich Bericht abgeben. _________________ Geborener Hamburger, was sonst!!
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Bjoern
Anmeldungsdatum: 25.08.2005 Beiträge: 108 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: Di Jan 24, 2012 1:30 am Titel: So lange ist noch nicht her |
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Hallo,
Unimuc hat folgendes geschrieben: | Wie lange ist das her? In München wurde das eine Zeit auch so gemacht, plötzlich nicht mehr. |
Es ist knapp ein Jahr her, dass ich das letzte Mal ein Sammlungsstück aus einem Drittland nachverzollen musste - inwieweit die Abgabenberechnung nun anders gehandhabt wird, werde ich wohl erst bei meinem nächsten Teil aus Übersee feststellen, das dem Zoll auffällt...
Gruß
Björn _________________ Seid lieb zu den Normalos - es hätte auch uns treffen können... |
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