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Adventskalender 2010

Haftausflügler gelingt die Flucht

 
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MartinStgt



Anmeldungsdatum: 14.02.2010
Beiträge: 1168
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: So Dez 17, 2017 2:25 am    Titel: Haftausflügler gelingt die Flucht Antworten mit Zitat

Erneut ist einem Häftling die Flucht während eines Haftausfluges gelungen. Es handelt sich um einen als Mörder verurteilten und seit 20 Jahren inhaftierten Mann. Er befand sich auf Hafturlaub, um in einem Café seine Familie zu treffen (!). Wieso kommt die nicht zu ihm? Vom Klo aus ist er getürmt. Also die klassische Variante. Womöglich hat er auch noch nicht gezahlt. Wie gründlich durchverblödet muss man als Bewacher eigentlich sein?

"Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten sie [Anmerkung: Zwei weitere Gefangene] kurz vor ihrer Entlassung gestanden"

Das ist sehr doppeldeutig: Stand ihre Entlassung kurz bevor? -- Oder haben die, in Anbetracht dessen, dass ihre Haft ja nicht mehr rückgängig zu machen ist, letztlich doch alles zugegeben, nachdem sie bis dato beharrlich geleugnet hatten??

Jedenfalls war die Friedrichshafener Gefangenensicherung nicht von Konstanz.
_________________
Ich sammel' Handschellen. Das ist was, was nicht von der Hand zu weisen ist...
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cuffs77



Anmeldungsdatum: 16.04.2008
Beiträge: 346
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: So Dez 17, 2017 10:31 am    Titel: Re: Haftausflügler gelingt die Flucht Antworten mit Zitat

MartinStgt hat folgendes geschrieben:


Jedenfalls war die Friedrichshafener Gefangenensicherung nicht von Konstanz.


Wieder ein schönes Wortspiel. Eigentlich möchte man hier eher weinen oder fluchen (je nach persönlicher Veranlagung), aber am Ende steht dann doch ein Lacher! Very Happy Laughing Very Happy
Allen Forumsmitgliedern noch einen schönen 3. Advent,
euer cuffs77
cop
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MartinStgt



Anmeldungsdatum: 14.02.2010
Beiträge: 1168
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Mo Dez 18, 2017 3:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

OK, der Kollege ist wieder geschnappt. Und durch das allbekannte Bild wird's dann ja wieder "OOT".

Brisant: Er hat inzwischen mal eben zwei Leute überfallen um an Geld und ein Auto zu kommen.

"Ein Sprecher des baden-württembergischen Justizministeriums hatte zuvor betont, von einer Gefahr für die Bevölkerung durch den Mann sei nicht auszugehen."

Man musste ja nicht explizit vor ihm warnen, aber Beschwichtigen war dann ebenso unangebracht. Die Meldung war, dass ein Knacki entwichen ist. Da kann sich doch jeder selber eine Risikoeinschätzung machen, da braucht keiner einen überflüssigen Behördenkommentar dazu.
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flx



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 587
Wohnort: Süd-Niedersachsen

BeitragVerfasst am: Mo Dez 18, 2017 8:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmals zur Verdeutlichung aus dem vorstehend erwähnten Zeitungsartikel:

Zitat:
Den Ermittlern zufolge hatte er am Sonntagmorgen versucht, in einem Wohngebäude bei der Klinik eine Frau zur Herausgabe von Geld oder Kreditkarten zu zwingen, indem er sie von hinten würgte. [...] Kurz darauf scheiterte der 42-Jährige demnach mit dem Versuch, eine Autofahrerin anzuhalten und aus deren Wagen zu zerren. [...] Der Mann verbüßte der Polizei zufolge wegen Mordes seit 1997 eine lebenslange Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Heilbronn. Er hatte seinen Vermieter erschlagen.

Zitat:
Ein Sprecher des baden-württembergischen Justizministeriums hatte zuvor betont, von einer Gefahr für die Bevölkerung durch den Mann sei nicht auszugehen.

Natürlich. Das sieht man ja. Sad Mad Evil or Very Mad kaboing
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QueeAndJiggy



Anmeldungsdatum: 10.07.2014
Beiträge: 2118
Wohnort: Salzburg

BeitragVerfasst am: Di Dez 19, 2017 11:35 am    Titel: Antworten mit Zitat

flx hat folgendes geschrieben:
Nochmals zur Verdeutlichung aus dem vorstehend erwähnten Zeitungsartikel:

Zitat:
Den Ermittlern zufolge hatte er am Sonntagmorgen versucht, in einem Wohngebäude bei der Klinik eine Frau zur Herausgabe von Geld oder Kreditkarten zu zwingen, indem er sie von hinten würgte. [...] Kurz darauf scheiterte der 42-Jährige demnach mit dem Versuch, eine Autofahrerin anzuhalten und aus deren Wagen zu zerren. [...] Der Mann verbüßte der Polizei zufolge wegen Mordes seit 1997 eine lebenslange Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Heilbronn. Er hatte seinen Vermieter erschlagen.

Lebenslang. Gut. Was mich interessiert: Steht ihm wegen seiner neuerlichen Verfehlungen während des erzwungenen "Freigangs" ein weiterer Prozeß bevor? Gibt es in DE ein Strafmaß von mehrfach lebenslänglich?
_________________
When we remember we are all mad, the mysteries of life disappear and life stands explained · From Mark Twain's Notebook (1898)


Zuletzt bearbeitet von QueeAndJiggy am Di Dez 19, 2017 9:19 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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flx



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 587
Wohnort: Süd-Niedersachsen

BeitragVerfasst am: Di Dez 19, 2017 4:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Q&J

Die Flucht an sich ist nicht strafbar, dabei begangene Straftaten allerdings sehr wohl. Eigentlich müßte jetzt wegen der erwähnten Sachen ein neues Strafverfahren folgen.

"Lebenslänglich" heißt in Deutschland in aller Regel keineswegs das, was man naiv darunter versteht, sondern Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren. Es sei denn, es liegt eine besonders schwere Schuld vor oder Anhaltspunkte für eine weitere Gefährlichkeit (siehe auch "Sicherungsverwahrung" bei zeitlich beschränkten Strafen).

Aber was soll's, die Gefängnisse sind hierzulande sowieso überfüllt, die Justiz ist komplett überlastet, und daß der Mann nicht gefährlich ist, wurde ja schon festgestellt. Evil or Very Mad
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