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Nein, ich bin nicht tot...

 
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HarryTasker



Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 1063
Wohnort: Dorsten

BeitragVerfasst am: Do Jun 12, 2014 9:01 pm    Titel: Nein, ich bin nicht tot... Antworten mit Zitat

Habe nur den Shop abgeschaltet und die Auktionen gelöscht damit die AGB's und die Widerrufsbelehrung von einem Fachmann berichtigt werden können.

*gott*
Da haben die sich aber auch einen Scheiss ausgedacht. Mal auszugsweise aus einer Info von HOOD :

Im Zuge der neuen Verbraucherrechterichtlinie, die am kommenden Freitag, den 13. Juni 2014, in Kraft tritt, muss der Verkäufer den Verbraucher fortan bereits in seinem Angebot darüber informieren, wann die Ware bei einem Kauf spätestens zugestellt wird. Folglich muss das Angebot des Verkäufers eine verbindliche Lieferzeitenangabe enthalten, ohne dass der Verkäufer weiß, welche Zahlungsart und Versandart der Käufer auswählen wird und wann er die Bezahlung ausführt.

Erweiterungen & Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Ab dem 13.06.2014 steht den Verbrauchern auch beim Kauf digitaler Inhalte auf nichtkörperlichen Datenträgern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Desweiteren wurden neue Ausschluss- und Erlöschensgründe ergänzt, so dass ein Widerruf beispielsweise für entsiegelte Gesundheits- und Hygieneartikel vom Verkäufer ausgeschlossen werden kann.

Erklärung des Widerrufs: Künftig müssen Verbraucher ihren Widerruf durch eine ausdrückliche und eindeutige Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausüben. Eine kommentarlose Rücksendung der Ware an den Verkäufer ist für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr ausreichend. Allerdings hat der Widerruf nicht länger zwangsweise in Schriftform zu erfolgen, eine entsprechende Erklärung per Telefon wäre demnach ausreichend. Der Verkäufer muss jedoch ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen, mit dem der Käufer den Widerruf ausführen kann (jedoch nicht muss).

Versandkosten bei Rücksendung: Der Verbraucher muss künftig grundsätzlich für die Kosten der Rücksendung aufkommen, insofern er beim Vertragsabschluss ordnungsgemäß darüber unterrichtet worden ist. Dem Verkäufer steht es jedoch frei, die Rücksendekosten als Serviceleistung freiwillig zu tragen. Die Kosten der Hinsendung hat der Verkäufer im Falle eines Widerrufs weiterhin zu übernehmen (hiervon ausgenommen sind jedoch Zusatzkosten wie bspw. Expresszuschläge). Bei einem Sonderversand (bspw. Lieferung per Spedition) sind die Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung explizit zu benennen.

SUPER....
_________________
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cuffmaster



Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: Do Jun 12, 2014 9:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin, jo, ab 14.06.2014 gelten neue/geänderte Gesetzte bezüglich Widerrufsrecht & Retoure bei Internetkäufen. Nach und nach stellen sich alle darauf ein, da es keine Übergangsfristen gibt und folglich alles theoretisch bis 13.06.14 über die Bühne gegangen sein muss. Näheres hierzu http://www.kanzlei-seiten.de/kanzlei/anwalt-carsten-herrle-urheberrechtsb%C3%BCro/bibliothek/widerrufsrecht-beim-internetkauf-das-%C3%A4nd und noch Näheres über google
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jail



Anmeldungsdatum: 01.09.2012
Beiträge: 988
Wohnort: nahe Helmstedt

BeitragVerfasst am: Fr Jun 13, 2014 7:59 am    Titel: Einfacher Antworten mit Zitat

Da setze ich - nach vorheriger Rücksprache - doch gerne weiter den Blinker an der Autobahnausfahrt und hole mir die Sachen selber ab.

Mein Beileid!
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Doc Brown



Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 2384
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: Sa Jun 14, 2014 2:26 am    Titel: Re: Nein, ich bin nicht tot... Antworten mit Zitat

Hallo,

HarryTasker hat folgendes geschrieben:
SUPER....


Immer wenn ich denke, der Amts- und Bürokratieschimmel hat ausgewiehert, gibt es doch noch neue Überraschungen. Evil or Very Mad Evil or Very Mad

Wieso muß der Verkäufer einen Liefertermin nennen, wenn er die Ware ja nicht selbst ausfährt, sondern von einem Transportunternehmen zustellen läßt, auf dessen Arbeitsweise er ja keinen Einfluß hat!?

Daß die alte Regelung viele Spaßkäufer animiert hat, mal hirnlos drauflos zu bestellen, war mir immer klar.
Das haben alle vernünftigen Käufer mitbezahlt.


Im Prinzip kann man bald keine Zahnbürste mehr online kaufen, wenn man nicht eine eigene Rechtsabteilung hat und den Kauf unter notarieller Aufsicht tätigt.


Mein Tip für die Berufswahl: Juristen (und Steuerberater) haben gute Aussichten und gehen goldenenen Zeiten entgegen!


Viele Grüße
Doc Emmet Brown
_________________
Game over.
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Andy58



Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 3626
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Jun 14, 2014 7:53 am    Titel: Re: Nein, ich bin nicht tot... Antworten mit Zitat

Hallo,

Doc Brown hat folgendes geschrieben:
Immer wenn ich denke, der Amts- und Bürokratieschimmel hat ausgewiehert, gibt es doch noch neue Überraschungen. Evil or Very Mad Evil or Very Mad


Interessant wird es sein, was die Regierung während eines der Fußballspiele mit Deutschland abends mit ca. 10 Abgeordneten wieder heimlich durchdrücken wird Shocked

Online kaufen wird wohl noch ohne Anwalt gehen, das Problem ist schon länger, daß man ohne Anwalt hierzulande nichts verkaufen kann, ohne sich auf ein juristisches Minenfeld zu begeben. Es ist ja schon riskant, bloß eine private Website ins deutsche Netz zu stellen, erst recht, wenn man auch noch auf andere Seiten verlinken will...
_________________
Gruß
Andy

Leiter des Instituts für kulturhistorische Forschung, Fachbereich metallische Rückhalteeinrichtungen mit angeschlossener Manufaktur Wink
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HarryTasker



Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 1063
Wohnort: Dorsten

BeitragVerfasst am: So Jun 15, 2014 6:13 am    Titel: Re: Nein, ich bin nicht tot... Antworten mit Zitat

Doc Brown hat folgendes geschrieben:
Wieso muß der Verkäufer einen Liefertermin nennen, wenn er die Ware ja nicht selbst ausfährt, sondern von einem Transportunternehmen zustellen läßt, auf dessen Arbeitsweise er ja keinen Einfluß hat!?


So ähnlich hatte ich auch gedacht.
Aber wie so oft scheint das mit dem Liefertermin schwieriger dargestellt als notwendig.
Hatte ja erst gedacht das ich einfach einen Liefertermin in 4 Wochen angebe...das sollte ja zu schaffen sein.
Tatsächlich rechnet man da aber wohl einfach nur "Kaufdatum + Bearbeitungszeit + Lieferzeit".
Also sagen wir mal Tag 1 Kaufen + einen Tag Bearbeitungszeit (also Versand am Folgetag) + einen bis zwei Tage Laufzeit...also Liefertermin Tag 3 oder 4.

Frage mich gerade ob das bei Ebay nicht eh "schon immer" gestanden hat.
Stand da nicht was mit "vorraussichtlicher Liefertermin" ?

Und...wenn aus welchem Grund auch immer die Ware am Tag 5 ankommt...was passiert dann ?
Wird der Verkäufer automatisch in Ketten gelegt ?
Gleich an die Wand gestellt ?
Hat der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz ?
Oder...was ich eher vermute...es passiert quasi gar nichts ?
Mal abgesehen davon das der Käufer vielleicht mal ne Mail schreibt und fragt wann die Ware ankommt ?
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hanjie



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: So Jun 15, 2014 9:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ach, Liefertermine ... wenn da alle Verkäufer gleich in Ketten gelegt würden, dann hätten wir mehr Ketten als Menschen inzwischen. Laughing

Interessant wäre natürlich, wenn dann eBay das Recht auf Rücktritt vom Vertrag anbieten, bzw. einfordern würde, weil der Termin vertraglich vereinbart worden wäre, dieser nicht eingehalten worden wäre, demzufolge wegen fehlender Vertragserfüllung der Gegenseite man von diesem zurücktreten könne.

Da wäre ich aber wirklich sehr gespannt, wie so etwas vor Gericht ausgehen würde. Gibt es denn in vergleichbaren Fällen Urteile dazu? Kann mich jedenfalls grade nicht entsinnen, eins mal dazu mitbekommen zu haben.
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Jun 15, 2014 9:49 pm    Titel: Re: Nein, ich bin nicht tot... Antworten mit Zitat

Andy58 hat folgendes geschrieben:


Interessant wird es sein, was die Regierung während eines der Fußballspiele mit Deutschland abends mit ca. 10 Abgeordneten wieder heimlich durchdrücken wird Shocked



In 4 Wochen werden wir es wissen.
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