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Frage: Handschellen Bianchi Made in Taiwan?
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: So Apr 01, 2012 8:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Andy, nur die waren vernickelt. Die müssen vorher schon so "verhurt" gewesen sein, oder zumindest stark angeschrammt. Eine Agression kann wenn nur durch die Feuchtigkeit kommen und auch nur wenn die Beschichtung schon stark verletzt ist. Kompost selbst ist nur schwachsauer und sollte meiner Meinung nicht gleich eine solche Reaktion hervorrufen, oder?

Womit hast du deine Korrosionstests durchgeführt?
_________________
Geborener Hamburger, was sonst!!
Herr Doktor, ich bin pervers, ich sammel Handschellen!! Sad
UT 11-18+19+23
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Andy58



Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 3626
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Apr 01, 2012 9:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
keine Ahnung, wie gut die Vernickelung der Bianchi war. Gerade, wenn nur ein kleines Stück davon fehlt, konzentriert sich die Korrosion genau auf die Stelle und löst die Vernickelung in der Umgebung mit ab. Bei den Wurstschneidern blättert die Vernickelung schon frisch ab Werk ab, wer weiß, wieviel bei der Bianchi fehlte. Ist ja gut möglich, daß die nicht neu war und daher bereits eine beschädigte Nickelschicht.

Wie ich schon schrieb, habe ich die Korrosionstests mit Salzwasser gemacht, soviel Salz in etwas Wasser gelöst, wie möglich war. Die Testobjekte habe ich mindestens täglich immer wieder kurz aus dem Wasser genommen und wieder eingetaucht, zum Rosten ist ja auch Sauerstoff nötig. Salzhaltiges Spritzwasser hatte ich für die Korrosionsprüfung nicht...
_________________
Gruß
Andy

Leiter des Instituts für kulturhistorische Forschung, Fachbereich metallische Rückhalteeinrichtungen mit angeschlossener Manufaktur Wink
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Oschelle



Anmeldungsdatum: 04.05.2015
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mo Mai 04, 2015 8:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zu der "Bögerl"-Handschelle wurde viel geschrieben. Dabei waren viele falsche Angaben. Nun überwiegend gesicherte Angaben zu der Bögerl-Handschelle und den Handschellen der Marke BIANCHI:

Unter dem Markennamen BIANCHI hat die u.s.-amerikanische Firma BIANCHI International drei Fesselungsartikel vertrieben:

Modell 500

Eine Handschelle,
ein Klon der Smith & Wesson Modell 90,
jedoch sind die Schellen nicht gespiegelt (linke und rechte Schelle sind baugleich),
Vertrieb anscheinend in den 70-iger Jahren,
hergestellt in Taiwan ("TAIWAN" steht auf einem Kettenglied),
ein Standard-NoName-Artikel von Bianchi versehen mit der Stempelung:

BIANCHI
MODEL 500
STAINLESS STEEL


Modell 505

Eine Handschelle,
ein Klon der Smith & Wesson Modell 90,
die Schellen sind gespiegelt (linke und rechte Schelle sind verschieden),
der Stahl ist vernickelt,
Vertrieb anscheinend in den 80-iger Jahren,
hergestellt in Taiwan ("TAIWAN" steht auf einem Kettenglied oder auf einem Bügelarm),
ein Standard-NoName-Artikel von Bianchi versehen mit der Stempelung:

BIANCHI
MODEL 505

oder nur:

BIANCHI

Von diesem Modell 505 gibt es mindestens drei Varianten. Nachfolgend mehr dazu.


Modell 510

eine Fingerschelle,
vermutlich vernickelt,
hergestellt in Taiwan ("TAIWAN" steht auf den Bügelarmen, welche offenbar baugleich sind),
versehen mit der Stempelung:

BIANCHI
MODEL 510


Die Varianten des Modells 505

Die Firma BIANCHI International hat anscheinend Handschellen für das Modell 505 bei drei verschiedenen taiwanesischen Produzenten gekauft. Bianchi hat offenbar auf dem Markt befindliche NoName-Handschellen benützt. Diese "Grundlage" könnte zeitgleich auch als NoName auf dem Markt gewesen sein, oder mit anderen Markennamen auf den Markt gekommen sein.

Bei einem der Hersteller ist "TAIWAN" in ein Kettenglied eingeschlagen. Auf dem Gehäuse ist eingeschlagen:
BIANCHI
MODEL 505

Bei einem Hersteller ist eine Zahl auf einem Bügelarm.
(Wer diese Schelle hat, bitte melden, ob "TAIWAN" irgendwo eingeschlagen ist.)
Auf dem Gehäuse ist eingeschlagen:
BIANCHI
MODEL 505

Bei einem anderern Hersteller ist "TAIWAN" auf einem beweglichen Bügelarm eingeschlagen.
Auf dem Gehäuse ist nur eingeschlagen:
BIANCHI

Dieser letzte Typ ist die Bögerl-Handschelle. Ich vermute, dass diese Variante zuletzt von Bianchi bezogen und verkauft wurde. 1987 hat der Gründer John Bianchi die Firma BIANCHI International verkauft. Vermutlich mit dem Firmenverkauf ist auch der Verkauf der Handschellen eingestellt worden. Hintergrund für die Einstellung des Verkaufs könnten mögliche Schadenersatzklagen in den U.S.A. von Opfern oder Hinterbliebenen gewesen sein.

Ob diese gespiegelten, mit BIANCHI geprägten Handschellen tatsächlich alle von BIANCHI International sind, läßt sich eventuell über die Prägung "BIANCHI" auf dem Gehäuse feststellen. Vermutlich wurde immer derselbe Stempel verwendet.

Wer eine Handschelle des Typs 505 hat:
Bitte eine scharfe Nahaufnahme von "BIANCHI"
und sofern vorhanden "TAIWAN" sowie der Zahl auf dem Bügelarm und der Schelle insgesamt machen.

Die Firma Bianchi hat die Schrift für den Firmennamen im Laufe der Zeit einmal geändert. Beim Modell 505 wurde die neue Schrift verwendet.


Belohnung

Im Fall Maria Bögerl sind laut Staatsanwaltschaft Ellwangen 30.000 Euro Belohnung ausgelobt für (konkrete) Hinweise, welche zum Ergreifen des Täters oder der Täter führen. Genaue Angaben bitte auf der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft nachlesen.

Bitte keine Spekulationen und keine Kneipenweisheiten!

Die 30.000 Euro setzen sich aus Beträgen zusammen, die von verschiedenen Personen ausgelobt worden sind, darunter die Staatsanwaltschaft.

Ein Auslober war Thomas Bögerl. Herr Bögerl ist tot und kann die Belohnung nicht mehr bezahlen. Die Staatsanwaltschaft antwortet nicht auf Nachfrage. Es ist also damit zu rechnen, dass die Staatsanwaltschaft Ellwangen im Jahr 2015 darauf gestossen wurde, dass der Auslober Thomas Bögerl tot ist. Die Gesamtsumme der Belohnung könnte entsprechend niedriger sein.

Die Sonderkommission Flagge kommt (Stand Mai 2015) nicht weiter.
Falls jemand die Bögerl-Schelle haben sollte, bitte deren "Geschichte" hier im Forum angeben und falls tauglích, auch der SoKo Flagge bei der Kripo der Polizeidirektion Ulm mitteilen.

Die Bianchi-Schellen sind nicht von der italienischen Polizei benützt worden. Zu der italienischen Polizei gehören auch die Carabinieri. Welche Handschellen die Policia Municipale (Stadtpolizei) benützt, weiss ich nicht, jedenfalls mit großer Sicherheit keine "Bianchi".

Es kann sein, dass manche Verkäufer zur Verkaufsförderung die Bianchi als Behördenware (falsch) potentiellen Käufern angepriesen haben.

Ich selbst bin kein Polizist.
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Atame



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 2064
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Mai 04, 2015 9:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Oschelle bat mich, ergänzend noch dieses Bild anzuhängen:


(810 x 642, 60 KB)

_________________
der e-Buch-Tipp: http://www.amazon.de/gp/product/B00XK1AIA8
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MartinStgt



Anmeldungsdatum: 14.02.2010
Beiträge: 1168
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Mo Mai 04, 2015 10:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man mich so bittet, helfe ich gerne:


(1280 x 960, 128 KB)



(1280 x 960, 86 KB)



(1280 x 960, 115 KB)

Die Zahl ist 101468
_________________
Ich sammel' Handschellen. Das ist was, was nicht von der Hand zu weisen ist...
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MartinStgt



Anmeldungsdatum: 14.02.2010
Beiträge: 1168
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Mi Mai 06, 2015 12:22 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hm. Ich habe mir den Strang mal grob durchgesehen. Ich habe die Bilder auf explizite - fette - Nachfrage gebracht. Sehe aber den Sinn nicht recht ein, zumal es hier im Thema und auch anderswo im Forum schon vergleichbare Bilder gibt. Was soll das bringen? Und wer ist Oschelle (Original-Schelle, oder was...?)
Zitat:
Die Sonderkommission Flagge kommt (Stand Mai 2015) nicht weiter.

Tja. Man sollte vielleicht mal die triviale Frage stellen, warum die "Soko Flagge" diesen Fall überhaupt untersucht. Weil Mord unmoralisch ist? Nein, nicht deswegen! Sondern, weil Mord gesetzwidrig ist! Ob Mord deshalb gesetzwidrig ist, weil Mord unmoralisch ist, ist irrelevant: nicht alle unmoralischen Handlungen sind gesetzwidrig und nicht alle gesetzwidrigen Handlungen sind unmoralisch (Mord schon*).

Warum die Einleitung?

Weil auch die Ermittlungen an gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft sind und man nicht gesetzwidrige Dinge mit gesetzwidrigen Methoden bekämpfen kann.

Die Ermittlungsbehörde hat in der Vergangenheit mit der Methode des sogenannten Genetischen Fingerabdrucks operiert. Dabei werden individuelle biologische Spuren vom Tatort mit Vergleichsproben abgeglichen. Da dabei nur nichtkodierende, also nicht merkmalsrelevante, Abschnitte der DNS verwendet werden, kann aus einer solchen Probe nicht auf Körpereigenschaften geschlossen werden wie z. B. Krankheiten o. ä.

Um an Vergleichsproben zu kommen wurde die gesamte männliche Bevölkerung innerhalb eines bestimmten Altersintervalls und innerhalb eines bestimmten geografischen Gebietes "eingeladen", eine "freiwillige" Speichelprobe abzugeben.

Und da liegt das Problem. Die Rechtsgrundlage für diese Operation sieht vor, dass diese Proben in der Tat nur von Freiwilligen genommen werden können, es sei denn, es liegt gegen jemanden ein tatspezifischer konkreter Verdacht vor, dann kann natürlich ein Gericht (!) die Probe anordnen.

Nun hat jedoch die Ermittlungsbehörde Presseausdünstungen zufolge auf probeunwillige Unverdächtige massiven Druck ausgeübt in Form von Schreiben, Hausbesuchen, Drohung mit richterlichem Zwang etc., was dann wohl nicht mehr rechtens ist, s. o.

Es gibt legitime Gründe, die Teilnahme abzulehnen, daher ist sie ja auch formaljuristisch freiwillig. Der normale Ermittlungshergang ist die Eingrenzung von Verdächtigen aufgrund von Indizien. Hier aber wird die Gesamtbevölkerung aufgefordert, ihre Unschuld zu beweisen. Dies muss kein Angeklagter, noch viel weniger ein Unbescholtener. Zudem wurde im Zusammenhang mit Vaterschaftstests implizit und explizit ein angebliches "Persönlichkeitsrecht" von Kindern und sogar Ehefrauen (werden beim Vaterschaftstest gar nicht benötigt) konstruiert. Und dieses "Persönlichkeitsrecht" ist dann bei einem Massen-"gen"-test plötzlich kurzfristig ausgeschaltet. Das erscheint inkonsequent. Nochmal: Bei konkretem Tatverdacht ist die Probe natürlich Pflicht. Sonst aber nicht. Oder hat man schon mal was davon gehört, dass bei der Sicherung von klassischen Fingerabdrücken die Bevölkerung eines ganzen Landstriches vorgeladen wurde, um sich die Finger schmutzig zu machen? Das würde wohl nur die Stempelkissenindustrie befürworten und die dürfte längst ausgestorben sein.

Dieses Verfahren wurde auch aus Teilen der Bevölkerung teils scharf kritisiert. Allerdings u. a. auch aufgrund der Befürchtung, Proben könnten illegal gespeichert werden - dies diente nur der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und hätte keinen Nutzen für etwa Krankenversicherungen etc., siehe oben. Diese Befürchtung habe ich aber nicht. Da darf man den Behörden ruhig trauen, dass das wieder gelöscht wird.

Also: Recht und Gesetz wahren, schön und gut, aber symmetrisch!

*Ich hasse diese Klammereinfügung, sie scheint mir aber in Anbetracht einiger Berufsfalschversteher in unserer Gesellschaft (damit meine ich nicht speziell das Forum, sondern Land und Leute in unserer Zeit an sich*) angebracht zu sein.
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