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Queen
Anmeldungsdatum: 07.04.2010 Beiträge: 29
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Verfasst am: Mi Apr 07, 2010 9:34 pm Titel: Fixierung Handschellen |
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Und weils so schön war noch eine Frage:
Wie werden bei der deutschen Polizei die Handschellen vorn am Körper fixiert?
Kette, Ledergürtel oder Kunstfasergürtel?
Gibt es da nur Bundesvorschriften, z. B. GTV (darin ist aber nichts genau geregelt, soweit ich feststellen konnte), oder auch Ländervorschriften?
Oder macht das jeder Polizist mit der Methode, die er gelernt hat?
Würde mich über Antworten, auch von Praktikern, sehr freuen.
Grüslis
Queen |
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knastheldin
Anmeldungsdatum: 14.06.2009 Beiträge: 9 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: Do Apr 08, 2010 1:14 am Titel: |
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Es kommt immer auf die Polizei drauf an Länderpolizei haben halt andere Vorschriften als die Bundespolizei. Die Militärpolizei hat noch wieder andere Vorschriften. |
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Queen
Anmeldungsdatum: 07.04.2010 Beiträge: 29
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Verfasst am: Do Apr 08, 2010 5:57 am Titel: |
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knastheldin hat folgendes geschrieben: | Es kommt immer auf die Polizei drauf an Länderpolizei haben halt andere Vorschriften als die Bundespolizei. Die Militärpolizei hat noch wieder andere Vorschriften. |
Die einzige Vorschrift die ich kenne, ist die Gefangenentransportvorschrift vom Bund, die aber auch für alle Länder gilt, aber die bleibt wage. Die Sicherheit soll gewährleistet sein, aber wie man das macht, bleibt wohl schon deshalb jedem selbst überlassen, weil jeder wieder etwas anders ausgbildet ist. ist so mein Gedankengang. Das ist bei Handschellen, glaub ich, genauso. Was nützen einem die tollsten Gelenkhandschellen, wenn man sie nicht anlegen kann. Da ist man mit Kettenhandschellen im Zweifelsfall besser beraten.
Und dann gehts ja noch um die Verhältnismäßigkeit. Ne Oma im vollen Ornat zu befördern wäre schon ziemlich daneben bis gesundheitsgefährdend. Und das kann kein Gesetz beurteilen, sondern nur die Beteiligten vor Ort.
Grüslis
Queen |
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knastheldin
Anmeldungsdatum: 14.06.2009 Beiträge: 9 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: Fr Apr 09, 2010 4:04 am Titel: |
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Das was du meinst ist die sogenannte richtline. Im grunde entscheidet aber hauptsächlich die Flucht- und Verdunkelungsgefahr eines Gefangenen von den Sachen, die angelegt werden. Ein gericht legt dieses meißtens fest. |
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Queen
Anmeldungsdatum: 07.04.2010 Beiträge: 29
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Verfasst am: Fr Apr 09, 2010 7:08 am Titel: |
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Hallo Knastheldin,
danke für deine Infos. Ich schreibe im Augenblick an einer Geschichte über einen, der wegen Mordverdachts in U-Haft sitzt und per PKW transportiert wird. Es gibt dramaturgische Gründe warum das nicht mit einem Verschubtransport erledigt wird. Darum eben meine Frage, ob es in D irgendeine Vorliebe für bestimmte Handschellenfixierungen gibt. Dass ein solcher Gefangener mit Hand- und Fussschellen transportiert wird, ergibt sich wohl von selbst.
Grüslis
Queen |
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Enris
Anmeldungsdatum: 31.08.2004 Beiträge: 6413 Wohnort: SWP
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Verfasst am: Fr Apr 09, 2010 8:00 am Titel: |
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Hallo auch,
Queen hat folgendes geschrieben: | Ich schreibe im Augenblick an einer Geschichte über einen, der wegen Mordverdachts in U-Haft sitzt und per PKW transportiert wird. |
Aha. Beachtest du dabei, dass in verschiedenen Bundesländern verschiedenes Material verwendet wird und das auch nochmal getrennt nach Polizei und Justiz?
Mein Tipp zur Recherche wäre also, bei Polizei oder Innen- und Justizministerium des Bundeslandes zu fragen, in dem du den Plot angesiedelt hast.
Viele Grüße
Enris _________________ 2023 |
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DFENS
Anmeldungsdatum: 28.03.2006 Beiträge: 18 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: Fr Apr 09, 2010 7:19 pm Titel: |
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Vielleicht hilft dieses Dokument "Empfehlung für die Tätigkeiten des
Justizwachtmeisterdienstes
bei den Vorführungen" ja ein wenig weiter, obwohl es auch nicht den hochoffiziellen Charakter einer Landesrichtlinie etc. hat:
http://www.djg-nrw.de/Allgemein/Infotzentrum/broschueren/Justizwachtmeister.pdf
Auf Seite 86 ist z. B. zu lesen, dass Handfesseln grundsätzlich hinter dem Körper anzulegen sind.
"Soll die Vorführung von Gefangenen in einem Sitzungssaal erfolgen, der nicht über gesonderte Flure und Treppenhäuser mit der VorführsteIle verbunden ist, sind die Vorzuführenden auf dem Weg grundsätzlich zu fesseln."
Dieses Zitat bestätigt m. E. Deine Vermutung, dass bei einem Transport Hand- und Fußfesseln anzulegen sind, weil unter freiem Himmel analog zu dem Beispiel im Gerichtsgbäude keine sonstigen Bewegungseinschränkungen bestehen. Da sich um Vergleich zu den USA nichts offizielles im Netz finden lässt, vermute ich, dass das die Fesselung von Gefangenen während der Ausbildung bzw. in der Praxis vermittelt wird und damit wohl von Fall zu Fall unterschiedlich ausfällt. |
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Queen
Anmeldungsdatum: 07.04.2010 Beiträge: 29
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Verfasst am: Fr Apr 09, 2010 7:29 pm Titel: |
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Danke für eure Antworten!
Queen |
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