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Ausfuhrverbot S&W M1900 US ---> GER ?
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3451
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Mo Aug 25, 2008 5:39 pm    Titel: Ausfuhrverbot S&W M1900 US ---> GER ? Antworten mit Zitat

Habe da auf Ebay.com ein paar S&W M1900 ersteigert (inspiriert durch das Missgeschick mit den Yuil). Nun hatte ich übersehen das der gute Mann nur auf dem Nordamerikanischen Kontinent versendet. Er meint es gebe ein Ausfuhrverbot für diese Schellchen. Das glaube ich nicht ganz, oder ist e wahr? Inzwischen habe ich auch 2 Paar S&W M 100 nach Deutschland bekommen, und dass aus US.

Was schreiben die Experten?
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unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Aug 25, 2008 5:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

dachte Beschreibungen lesen sei Deine Koenigsdisziplin? Rolling Eyes

Oder lies wenigstens im Forum mit... es gibt seit Jahren ein Ausfuhrverbot fuer alles Schellenmaessige aus den USA, falls man keine Genehmigung beantragt. Zuerst erwaehnt 2005 von Harry: http://www.handschellenforum.de/forum/viewtopic.php?t=579
aber auch sonst schon oft diskutiert.

Wie weit das nun auch fuer Privatverkaeufe gilt konnte bisher noch keiner definitiv klaeren, fakt ist, dass natuerlich schon ettliche Verkaeufer, privat und gewerblich, auch ohne Genehmigung an Kaeufer in Europa verschickt haben, kann aber gut sein dass sie sich dabei strafbar gemacht haben ohne es zu wissen. Eine Genehmigung beantragen koennen aber wohl nur gewerbliche Verkaeufer. Und zwingen kannste dazu keinen der explizit nur Versand in die USA angeboten hat...

Unimuc
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3451
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Mo Aug 25, 2008 6:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wer kann mir denn in diesen Sachfragen weiterhelfen?

Der Deutsche Zoll?

Zwingen kann ich ihn nicht, das stimmt. Ich denke mal das die das Teil durchleuchten und fertig ist, oder?
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Andy58



Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 3626
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Aug 25, 2008 6:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
der deutsche Zoll hat nichts dagegen (Einfuhr), der kassiert lediglich den Zoll dafür und gut ist. Der US-Zoll hat aber was gegen die Ausfuhr. Wenn die Schellen schon beim deutschen Zoll liegen, kriegst Du die auch.
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Gruß
Andy

Leiter des Instituts für kulturhistorische Forschung, Fachbereich metallische Rückhalteeinrichtungen mit angeschlossener Manufaktur Wink
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unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Aug 25, 2008 6:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

dancingcane hat folgendes geschrieben:
Wer kann mir denn in diesen Sachfragen weiterhelfen?

Eigentlich gibt's da kaum Sachfragen. Ausfuhr aus den USA ist ohne Genehmigung verboten, mehr Info hat bisher keiner irgendwo rausbekommen. Hat mit durchleuchten und Zoll und sowas nichts zu tun, eher mit Export von Folterzeugs.

Genehmigung beantragen kann nur der Verkaeufer, und der nur wenn er gewerblich ist. Dazu muss er angeben wohin es gehen soll und fuer welchen Zweck. Und selbst wenn der gewerblich ist, wuerde mich wundern wenn der da fuer nen $30 ebay-Kauf Bock zu hat...

Wenn man also keinen eigenen Kontaktmann in den USA hat ist der einfachere Weg ganz klar entweder ueber ne Sammelbestellung zu gehen, oder eben bei nem Verkaeufer zu kaufen der von dem Exportverbot nichts weiss oder es mutig ignoriert... Oder eben bereit ist ne Genehmigung zu beantragen, wie es z.B. erestraint macht.

Oder einfach rueberfliegen und selber abholen Wink

Unimuc
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3451
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Mo Aug 25, 2008 6:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Heute erst ersteigert Sad
Habe bisher alles bekommen. Versuche morgen mal bei der Amerikanischen Botschaft in Berlin etwas zu erreichen.

Wie schrieb Harry doch so gut:

0A982 Handschellen und Zwangsjacken
0A983 Foltergeräte

Mal sehen was ich erreiche.
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Andy58



Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 3626
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Aug 25, 2008 6:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
was mich noch interessiert, wie es ist, wenn man selber mit Schellchen im Gepäck von den USA zurück fliegt. Das ist dann doch ebenfalls illegal. Was macht man dann, wenn man z.B. zur nächsten Convention von Cannons Great Escapes nächstes Jahr möchte? Kann man Schellchen mitbringen und beim Zoll registrieren lassen, so daß man die auch wieder nach Hause mitnehmen darf? Oder ist die Privatausfuhr in kleineren Mengen (was immer das auch sein mag) doch erlaubt?
_________________
Gruß
Andy

Leiter des Instituts für kulturhistorische Forschung, Fachbereich metallische Rückhalteeinrichtungen mit angeschlossener Manufaktur Wink
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unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Aug 25, 2008 7:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

also m.E. ist nichtmal klar, ob diese Beschraenkungen ueberhaupt fuer Privatausfuhr gelten, und wenn ja, ob sie ueberhaupt fuer Reisegepaeck gelten. Da ist das ernstere Thema eigentlich wie man sicherstellt, dass man die Sachen nicht in .de verzollen muss, falls es amerikanische Produkte sind, aber so lange man irgendwie im Zweifel glaubhaft machen kann die schon vorher gehabt zu haben wuerde ich es da auch einfach drauf ankommen lassen.

Aus der Praxis kann ich berichten, dass in den USA bei der Abreise die Security da jedenfalls keinerlei Interesse dran zeigt. Mir wurden schon mehrere Taschen voller Schellen an verschiedenen US Flughaefen untersucht, nachher war der Zettel drin "Your luggae has been searched for Security blabla" aber nix weiter. Einmal wollte der Deutsche Zoll reinsehen, dem sagte ich ein paar haette ich schon mitgebracht, einiges haette ich neu gekauft, wollte er den Wert des neugekauften grob wissen, hat es kurz durchgeschaut, und mich dann kopfschuettelnd weiterziehen lassen... Und US-Exportzeug haette den eh nicht interessiert, nur sein Geld fuer alles ueber dem Freibetrag.

Unimuc
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Atame



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 2067
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Aug 25, 2008 9:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dancingcane hat folgendes geschrieben:
Heute erst ersteigert Sad
Habe bisher alles bekommen. Versuche morgen mal bei der Amerikanischen Botschaft in Berlin etwas zu erreichen.


Viel Erfolg!

Es gibt ja kein Ausführverbot. Der Verkäufer benötigt "lediglich" eine Lizenz für den Deal. Sprich er und auch Du müssen da durch jede Menge Papierkram, bevor er die Dinger verschicken kann. Und das ist gar nicht so einfach - bzgl. Peerless-Schellen haben wir (Cuffsland) das immer noch nicht hinbekommen - da wurde dann die Lizenz unter der Auflage ausgestellt, dass wir nur an Behörden weiterverkaufen dürfen, was natürlich gänzlich uninteressant für uns ist.

Viele Grüße,
Atame
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der e-Buch-Tipp: http://www.amazon.de/gp/product/B00XK1AIA8
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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Di Aug 26, 2008 6:01 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

da bin ich mal gespannt, was die Botschaft für eine Botschaft mitteilt Wink.

Nun gut, passiert ist passiert. Nötigenfalls lässt sich die Auktion einvernehmlich rückabwickeln, der Verkäufer bekommt seine Gebühren erstattet und hat beim nächsten Mal in Großbuchstaben "no shipping abroad" oder so in der Auktion stehen. Wenn der Verkäufer mitspielt ... Rolling Eyes

Natürlich ist es verlockend, direkt bei ebay.com (oder .fr, .it, .co.uk usw.) zu stöbern. Einfacher ist es, bei ebay.de in der Suche "Artikel erhältlich in Deutschland" anzugeben; dann werden nur Artikel angezeigt, die auch nach (bzw. innerhalb) Deutschland verschickt werden, egal wo sie eingestellt wurden. Aber auch da steht ab und zu was von Versand nur Vereinigte Staaten und Kanada. Zumindest im deutschen Rechtsempfinden ist ein Vertrag das Zustandekommen zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Da der Verkäufer vorab seinen Willen bekundet hat, nur in gewisse Länder zu verschicken und in andere nicht, fehlt es an der Übereinstimmung, womit kein Vertrag zustande kommt - das Gewinnen der Auktion ist da m.E. unerheblich.

Waren denn Versandkosten nach Deutschland explizit ausgewiesen? Oder wurden nur Standardkosten für internationalen Versand angegeben?

Viel Vergnügen
Enris
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Andy58



Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 3626
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Di Aug 26, 2008 4:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
es geht eigentlich ganz einfach: Wenn "Versand: Weltweit" oder zumindest nach Europa angegeben ist, gibt es keine Probleme. Wenn der Verkäufer dick hinschreibt "USA and Canada only" oder so, hat es keinen Zweck. Steht nichts konkretes da und werden nur Versandkosten innerhalb USA angezeigt, frage ich den Verkäufer, ob er nach Deutschland liefert. Viele von denen tun das dann doch, einer verlangte aber einen kleinen Aufschlag, wenn ich mit Paypal zahlen wollte (er wollte keine Paypalgebühren haben, das war für mich immer noch günstiger als eine Auslangsüberweisung, die auch schwierig und fehleranfällig ist). Alle Schellen sind auch schließlich angekommen, wenn sie beim deutschen Zoll landen, ist die Exporthürde schon längt überwunden, der Zoll will nur noch Geld...

Ich frage mich nur, warum diese Exportbeschränkung auch für alte Sammlerstücke gilt, die heutzutage vergleichsweise umständlich zu handhaben und teuer sind. Sog. "gimmicked cuffs", also slche, die für Entfesselungskunststücke präpariert sind, fallen aber nicht darunter, bei Cannons Great Escapes kann man die sonst baugleichen "gimmicked" ohne Exportlizenz bekommen.
_________________
Gruß
Andy

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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3451
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Di Aug 26, 2008 9:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Möglichkeiten hätte ich denn sonst noch? Die Yuil möchte ich auf keinen Fall haben Smile
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Andy58



Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 3626
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Di Aug 26, 2008 9:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
guck doch mal bei http://www.thehandcuffshop.com/home.cfm nach. Die haben z.B. Peerless Fußschellen und auch sonst viel interesantes. Kommt aus Großbritannien, also aus der EU - weder Ausfuhr-/Einfuhrbeschränkungen noch Zoll, dafür etwas mehr Versandkosten als innerhalb D.

Sonst bleibt nur die nächste Sammelbestellung oder Kauf von Privat, der weltweit verkauft.
_________________
Gruß
Andy

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unknown42



Anmeldungsdatum: 02.04.2005
Beiträge: 3095
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: Mi Aug 27, 2008 7:35 am    Titel: Antworten mit Zitat

dancingcane hat folgendes geschrieben:

Habe bisher alles bekommen. Versuche morgen mal bei der Amerikanischen Botschaft in Berlin etwas zu erreichen.

Mal sehen was ich erreiche.


Hi auch, tach Chef,

und was haben sie gesprochen? Haben sie klein beigegeben??

Viele Grüße
unknown42
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..wie jetzt?
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unknown42



Anmeldungsdatum: 02.04.2005
Beiträge: 3095
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: Sa Aug 30, 2008 6:37 am    Titel: Antworten mit Zitat

unknown42 hat folgendes geschrieben:
dancingcane hat folgendes geschrieben:

Habe bisher alles bekommen. Versuche morgen mal bei der Amerikanischen Botschaft in Berlin etwas zu erreichen.

Mal sehen was ich erreiche.


Hi auch, tach Chef,

und was haben sie gesprochen? Haben sie klein beigegeben??

Viele Grüße
unknown42


Und wie jetzt??? Die Gemeinde ist neugierig.
Waren die schwarzbeanzugten Männer mit den schwarzen SUVs bei Dir? Agencies halt, so wie FBI, CSI, MIT, NASA, Dekra und andere??


Fragende Grüße
unknown42
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