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Das Abmahnwesen, die Polizei und der ganze Rest...
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Anmeldungsdatum: 10.09.2004
Beiträge: 269
Wohnort: Nähe Braunschweig (Niedersachsen)

BeitragVerfasst am: Mo Nov 05, 2007 7:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nicht der Punkt... ich bin einfach der Auffassung das es unfair ist jedem eine Millionenschwere Abmahnung zu schicken der versehentlich (!) bei eBay eine Zeitschrift verkauft, bei welcher auf der beiliegen CD ein Programm drauf ist welches wiederrum das kopieren von kopiergeschützem Inhalt ermöglicht. Ich meine... gehts noch?! Wird als nächstes die Tochter einer Apothekerin verklagt weil sie nicht verhindert hat das ihre Mutter Insolinspritzen verkauft hat mit denen sich jemand Drogen in die Adern pfeift? Sorry, das kanns irgendwo nich sein.
Und mit dem Impressum is das genauso. Man stellt einfach so eine Webseite online und denkt sich nichts böses und schon kommt so ein Anwalt der sein Geld ausschließlich aus Abmahnungen zieht, legt einen willkürlichen Betrag als Streitwert fest und kassiert dick ab.
Ich habe vielleicht kein Problem mit dem Rechtssystem als solches, aber zwei Dinge laufen definitiv falsch:
1. Abmahnungen von Anwälten
2. Einweilige Verfügung
Mit beidem wird sehr viel Schindluder getrieben. Ich denke da sollte sich ernsthaft mal jemand mit befassen. Damit eben nicht jemand in den finanziellen Ruin getrieben wird weil er nichts von der Impressumspflicht mitbekommen hat.
Und sorry das ich es öffentlich geschrieben habe, vielleicht wäre eine PN wirklich besser gewesen. Ich wollte es nur mal gesagt haben, weil selbst eine Webseite die keine gewerblichen Interessen vertritt durchaus abgemahnt werden kann.

Desweiteren ist es richtig das ich auch viele Vorteile aufgrund unseres Rechtssystems ziehe. Dazu gehört vor allem das unbeschränkte Tempolimit auf Autobahnen und soziale Dienste. Dafür bin ich dankbar und ich bin auch dankbar für jeden Beamten und Polizisten der mir nicht gleich wegen Kleinigkeiten den Arsch aufreißt, sondern stattdessen auch mal was durchgehen lässt! Leider habe ich auch schon das genaue Gegenteil festgestellt.

In diesem Sinne... wir haben also genlernt: Nur weil man sich über einen Punkt ärgert ist nicht alles scheisse, ok? Mr. Green Angel Mr. Green
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Hierbei handelt es sich um die subjektive Meinung eines ahnungslosen Anfängers. Bitte keinerlei Beachtung schenken. Danke!

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Malti



Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 895
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Mo Nov 05, 2007 9:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gebe an dieser Stelle nun einmal folgendes zu bedenken.

Die Politik hat den Missbrauch des Abmanwesens schon erkannt und derzeit werden Lösungen erarbeitet. Aber jedem sollte klar sein, dass so etwas nicht von heute auf morgen geschehen kann. Also vielleicht erst einmal Informieren bevor man schreit.

Desweiteren kann ich das Argument von Comp-Man2000 bei seinem Beispeil mit dem ebay-Verkauf so gar nicht nachvollziehen. Man verkauft nicht versehentlich etwas bei ebay. Das tut man ganz bewusst. Und ich finde ganz ehrlich, dass von jedem verlangt werden kann, dass er sich vorher informiert, ob das was er da beabsichtigt korrekt ist oder nicht.
Und das gilt eigentlich für alle Lebensbereiche.
Daher gehöre ich aber wohl auch zu den Mitarbeitern einer deutschen Behörde die halt nicht mal eben ein Auge zudrücken.

Malti cop
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Anmeldungsdatum: 10.09.2004
Beiträge: 269
Wohnort: Nähe Braunschweig (Niedersachsen)

BeitragVerfasst am: Mo Nov 05, 2007 10:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Tut mir leid das du das so siehst Malti... aber wenn jemand einen Haufen Krempel zusammensucht und alles bei eBay vertickt um ein bissel Geld ranzukriegen, dann denkt er sicher nicht in seinen kühnsten Träumen daran das eine Zeitschrift die er vor wenigen Monaten (oder sogar nur Wochen) noch im Laden erworben hat auf einmal illegal sein könnte.
Das er sofort mit einer dicken Abmahnung zur Rechenschaft gezogen wird ist alles andere als fair.
Und selbst obwohl ich dieses Gesetz schon kannte (was zu dem Zeitpunkt noch neu war) wäre ich nicht sicher gewesen ob ich daran gedacht hätte.
Das ist übrigens kein fiktives Beispiel, sondern das ist wirklich so passiert.
Jeder macht mal Fehler. Oft ist es aber lehrreicher die Person mit einem blauen Auge davonkommen zu lassen als gleich alle Register zu ziehen die möglich sind.

Alles in allem führt aber solches Verhalten dazu das ich mir von der Polizei immer nur bedrohnt und niemals beschützt vorkomme. Und das obwohl ich nun wahrhaft kein Dreck am stecken habe.
Das harmloseste ist dabei noch die Aktion bei einem nächtlichen Spaziergang gewesen wo ich runtergemacht wurde weil ich mein Auto abseits der Straße am Waldeingang parkte. Mit den Worten "Wer weiß was ihr hier treibt - ihr hättet euch ja auch selbst was antun können oder bedroht worden sein". Is ja nett das sich wer Sorgen macht, aber daraus muss man doch kein Vorwurf machen. Ich stand nichtmal im Halteverbot oder ähnliches. Ich verzeihe die unhöflichkeiten aber weils ja dabei wenigstens um meine Sicherheit ging.
Weniger witzig fand ich Ratzia wegen eines leicht lockeren Kennzeichens. Da hatte ich mir einen Gebrauchtwagen geholt und fuhr die erste Nacht nach dem Kauf ein wenig herraum. War halt ein neues Auto. Zwischenzeitlich kam ich noch nicht dazu den Wagen anzumelden und der Vorbesitzer hatte den Wagen auch nur für den Verkauf angemeldet. Deshalb rutschte hinten das Kennzeichen etwas in der Halterung und vorne lag es hinter der Windschutzscheibe (war mir da nicht darüber bewusst dass das auch nicht ganz rechtens ist). Ich wurde dann beschuldigt Drogen zu schmuggeln weil zufällig ein ähnlicher Wagen mit wechselnden Kennzeichen wegen Drogenschmuggelns gesucht wurde. Das Löchern mit Fragen von zwei Polizisten gleichzeitig während in einem halben Großeinsatz 3 oder 4 andere Polizisten meinen Wagen durchsuchten und jeglichen Fluchtweg blockierten kann ich noch akzeptieren. Aber ich denke man hätte wenigstens höflicher werden können als klar war das ich -nicht- der Gesuchte bin.
Den Vogel haben die Männer in grün bei mir jedoch abgeschossen als ich wegen eines Lochs im Auspuff angehalten wurde. Soweit alles korrekt, ich habe mich strafbar gemacht. Dann wurde ich allerdings beschuldigt einen illegalen Auspuff zu haben, wegen den veränderten Endrohren. Allerdings war der Nicht-Serienmäßige Endtopf sehr wohl in den Papieren eingetragen (die wohl jemand aus Faulheit nicht lesen wollte). Die beiden netten Herren drückten sich im weiteren Gespräch etwas undeutlich aus und als mein Kumpel eine, vollkommen höfliche, Rückfrage stellen wollte, sind die beiden total ausgerastet. Haben mir an den Kopf geworfen das ich ja noch froh sein könne nicht direkt eine Strafe abgedrückt zu bekommen und sind dann (ohne Antwort auf die Frage) abgedampft.

Die einzigen Polizisten die mein Vertrauen in die Polizei gerettet haben sind eben jene die auch mal ein Auge zugedrückt haben wenn ich wirklich mal Mist gebaut habe. Jene die bei fehlendem Verbandskasten und Warndreieck nur eines der beiden Dinge aufgeschrieben haben und den kaputten Auspuff (diese verkehrskontrolle war kurz davor) auch nur erwähnt, aber letztenendes doch ignoriert haben.
Oder jene die mir geholfen haben von der Strasse zu kommen als ich mittig liegen geblieben bin. Vor allem weil ich dort das Warndreieck wirklich gebraucht habe. Inzwischen hatte ich es eigentlich auch immer dabei, jedoch genau an diesem Tag durch ein dummes Missgeschick mit anderem Zeug in meine Garage geräumt. Die waren sich sehr wohl bewusst darüber das ich bereits selbst unter meinem Fehler (es nicht dabei zu haben) gelitten habe ohne mir weitere Strafen aufzudrücken. Ich hatte schließlich volle 60 Minuten die blanke Panik das mir jemand auf die Karre auffährt. Dann wär ich Schuld gewesen. Bis dann der ADAC mich endlich vollends von der Straße geholt hat (war übrigens mitten auf einer Brücke - daher das Problem).

So, es ist wie der Forumstitel schon sagt langsam total Off-Topic. Selbst Off-Topic von dem Off-Topic. Ich wollte nur mal meine Erfahrungen schildern. Aber ich fands wirklich mal erwähnenswert das sich Polizisten manchmal wirklich etwas daneben benehmen. Nicht alle... einige verhalten sich sehr korrekt (und ich meine damit -nicht- die, die alles durchgehen lassen, sondern jene die ein vernünftiges Maß einhalten).
Genau wie nicht alle Anwälte scheisse sind. Aber diejenigen die unschuldige, evt. unachtsame Leute zu horenden Geldstrafen verurteilen nur um den eigenen Lebensstandard zu sichern.

Ich kenn dich nicht Malti. Ich will auch nicht einschätzen müssen wie du dich so verhälst. Ich will einfach nur sagen das mein persönlicher Eindruck von der Polizei und sonstigen Behörden leider großteilig negativ ist. Ich nehme es keinesfalls als negative Erfahrung auf wenn mir zu recht auf den Zahn gefühlt wird. Aber ich finds nicht gut wenn wegen Lapalien gleich alles an Ärger provoziert wird der möglich ist, anstatt auch mal ein Auge zuzudrücken.

In diesem Sinne... bitte nicht auf die Füße getreten fühlen, das ist einfach der subjektive Eindruck von jemandem der wirklich probiert sich nichts zu schulden kommen zu lassen.
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Malti



Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 895
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 12:03 am    Titel: Antworten mit Zitat

Comp-Man2000 hat folgendes geschrieben:
Aber ich finds nicht gut wenn wegen Lapalien gleich alles an Ärger provoziert wird der möglich ist, anstatt auch mal ein Auge zuzudrücken.
Das ist genau die Sache weswegen wir nicht zusammen kommen werden. Denn Rechtsverstöße sind in meinen Augen keine Lapalien. Diese Haltung hat sich insbesondere im deutschen Verkehrsraum inzwischen eingebürgert und jeder hält gerne eine Ausrede für sich parat. Interessant wie leicht einem dabei die Formulierung "ich hab doch nur" über die Lippen kommt. Das Problem dabei ist einfach, dass es gelinde gesagt Asozial ist sich so zu verhalten. Es soll nämlich auch noch Menschen geben die sich an Regeln halten ohne gleich für sich selbst eine Ausrede zu suchen.

Comp-Man2000 hat folgendes geschrieben:
In diesem Sinne... bitte nicht auf die Füße getreten fühlen
Jeder hat seine Meinung. Davon fühle ich mir nicht auf die Füße getreten.

Malti cop
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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 8:07 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

ich stimme zu:
Man ist durchaus für seine Handlungen verantwortlich, das ist gehört zur Freiheit.

Ich stimme nicht zu:
Jeder muss für alle Handlungen auch zur vollen Verantwortung gezogen werden.

Unser Rechtssystem ermöglicht nämlich ausdrücklich Reaktionen z.B. von kostenloser Verwarnung oder Ermahnung bis hin zu Geld- und Freiheitsstrafen (von Nebenstrafen mal abgesehen). Denn das System unterscheidet auch zwischen Fahrlässigkeit (oder Nachlässigkeit) und Vorsatz. Die "volle" Verantwortung kennt das System im Prinzip nicht, sollte es nicht kennen, sondern die Würdigung der Umstände, der Persönlichkeit, der Schwere der Schuld und der weiteren Gefahr für andere (ink. der ganzen Präventionspalette).

Ich kann also nachvollziehen:
Angeschissen zu werden und ein Bußgeld zu zahlen fällt für mich schon fast unter "ne bis in idem" (nicht zweimal für das gleiche (bestrafen)).

Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist Respekt und Anteil an dem System. In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist auch das Recht eine Form von Dienstleistung. Leider ist der "Dienstleistungsgedanke" zu oft von Personen und deren momentaner Stimmung abhängig. Ich kenne das als Privatmensch und berufsbedingt, leider.

Anders gesagt, ein bestimmt auftretender, vielleicht auch strenger Beamter, der auf Fehlverhalten hinweist und die Konsequenzen erläutert, ist mir allemal lieber als einer, dessen gesamter Habitus ausdrückt, wie sehr sein Job ihn eigentlich ankotzt, das aber am Bürger auslässt. Das habe ich auch schon erlebt. Und ich finde es doof, deswegen Vorurteile abbauen zu müssen, die dadurch entstanden sind.

Wo der Gesetzgeber dabei ist:
Angemessene Abmahnungen von Privatleuten bei Ersttaten. Es gilt der Rechtsgrundsatz, Unwissenheit schütze nicht vor Strafe. Eine Abmahnung ist jedoch keine Strafe. Die Verhältnismäßigkeit ist überschritten, wenn ein Privatmensch bei eBay sein privat in den Vereinigten Staaten gekauftes, getragenes und jetzt zu enges Hemd verkauft und dafür eine Abmahung über mehrere tausend Euro blechen sollte. Hintergrund: Verstoß gegen ein Lizenzabkommen, dass diese Marke (des Hemds) nicht außerhalb der Vereinigten Staaten gehandelt werden darf. An solche Lizenzen kommt der Privatmensch gar nicht dran.

Ich möchte also unterscheiden zwischen vermeidbarem Fehlverhalten und Fehlverhalten, dessen Vermeidung einen unangemessenen Aufwand bedeutet. Für Fehlverhalten im Bußgeld- oder Strafrechtsbereich bringe ich wenig Verständnis auf. Denn hier geht es zum Teil um konkrete Gefährdung anderer bzw. um die Gefährdung der Integrität anderer Leute. Genau da endet Freiheit: An der des anderen.

Viel Vergnügen
Enris
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Malti



Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 895
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 9:00 am    Titel: Antworten mit Zitat

Enris hat folgendes geschrieben:
Ich stimme nicht zu:
Jeder muss für alle Handlungen auch zur vollen Verantwortung gezogen werden.
Damit hast du sicherlich recht.

Enris hat folgendes geschrieben:
Anders gesagt, ein bestimmt auftretender, vielleicht auch strenger Beamter, der auf Fehlverhalten hinweist und die Konsequenzen erläutert, ist mir allemal lieber als einer, dessen gesamter Habitus ausdrückt, wie sehr sein Job ihn eigentlich ankotzt, das aber am Bürger auslässt.
Auch hier muss ich dir recht geben.

Enris hat folgendes geschrieben:
Wo der Gesetzgeber dabei ist:
Angemessene Abmahnungen von Privatleuten bei Ersttaten. Es gilt der Rechtsgrundsatz, Unwissenheit schütze nicht vor Strafe. Eine Abmahnung ist jedoch keine Strafe. Die Verhältnismäßigkeit ist überschritten, wenn ein Privatmensch bei eBay sein privat in den Vereinigten Staaten gekauftes, getragenes und jetzt zu enges Hemd verkauft und dafür eine Abmahung über mehrere tausend Euro blechen sollte. Hintergrund: Verstoß gegen ein Lizenzabkommen, dass diese Marke (des Hemds) nicht außerhalb der Vereinigten Staaten gehandelt werden darf. An solche Lizenzen kommt der Privatmensch gar nicht dran.
Das es zu so etwas nicht mehr kommt, zeigt doch erst ein jüngstes Urteil, in dem der Käufer eines gestohlenen Navigationsgerätes über ebay nicht wegen Hehlerei belangt wurde, obwohl im laut Gericht durchaus etwas am niedriegen Preis hätte auffallen müssen.

Enris hat folgendes geschrieben:
Ich möchte also unterscheiden zwischen vermeidbarem Fehlverhalten und Fehlverhalten, dessen Vermeidung einen unangemessenen Aufwand bedeutet.
Schöne Formulierung. Ich gebe dazu zu bedenken, dass aber auch eine Einsicht des Fehlverhaltens vorliegen muss. Wer nicht erkennt, dass er eine fehlbare Handlung begangen hat und nur sieht, dass er damit durchkommt, wird die gleiche Handlung erneut begehen.

Enris hat folgendes geschrieben:
Viel Vergnügen
Das habe ich immer wenn ich deine Gedanken hier verfolge.

Malti cop
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Klaus



Anmeldungsdatum: 30.06.2004
Beiträge: 968
Wohnort: alte Vulkanschlote in der Nähe

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 10:45 am    Titel: Antworten mit Zitat

Malti hat folgendes geschrieben:
Comp-Man2000 hat folgendes geschrieben:
Aber ich finds nicht gut wenn wegen Lapalien gleich alles an Ärger provoziert wird der möglich ist, anstatt auch mal ein Auge zuzudrücken.
Das ist genau die Sache weswegen wir nicht zusammen kommen werden. Denn Rechtsverstöße sind in meinen Augen keine Lapalien.

Ich plaediere durchaus dafuer, nicht immer gleich mit dem grossen Holzhammer zuzuschlagen. Eine hochgezogene Augenbraue, die mit einem schuldhaften Blick erwidert wird, kann im Einzelfall ausreichen. Dann muss aber schleunigst der Werkstatttermin fuer den Auspuff vereinbart werden.

Das "Auge zuzudrücken" kannste nicht einfordern, das ist eine Ermessensfrage, wenn denn ueberhaupt statthaft in der Situation. Und wenn im Gesicht ein "was willst du Bulle denn von mir" steht, hat der Polizist ein berechtiges Interesse daran, ernstgenommen zu werden.

Zitat:
Es soll nämlich auch noch Menschen geben die sich an Regeln halten ohne gleich für sich selbst eine Ausrede zu suchen.

Im Strassenverkehr braucht man heute eigentlich schon eine Ausrede, wenn man nach v=s/t genau 50km/h in der Stadt faehrt (d.h. nach Tacho sogar etwas ueber Fuffzig), warum man denn so dahinschleiche.

Gruss

Klaus
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freak



Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 241
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 3:30 pm    Titel: Ermessensspielraum Antworten mit Zitat

Das ist ja das Problem...
So ziemlich alle Ämter haben einen Ermessensspielraum - die Ordnungshüter aber nicht. Wenn die ein Auge zukneifen, laufen sie Gefahr, angezeigt zu werden. Da ist das Gesetz nicht dehnbar, biegbar, beugbar...
Wenn man sich fair verhält kann auch ein Polizist zum Mensch werden.
Leider die Ausnahme!

Freak
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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 6:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Malti,

Malti hat folgendes geschrieben:
Das es zu so etwas nicht mehr kommt, zeigt doch erst ein jüngstes Urteil, in dem der Käufer eines gestohlenen Navigationsgerätes über ebay nicht wegen Hehlerei belangt wurde, obwohl im laut Gericht durchaus etwas am niedriegen Preis hätte auffallen müssen.

Interessant, gut da käme keine Abmahnung in Frage. Aber da müsste doch eigentlich der Kaufvertrag hinfällig sein, da der Verkäufer keine Veräußerungsrechte an dem Navi hatte . Sein Geld müsste er wieder beim Verkäufer holen. Es wundert mich nur, dass sowas überhaupt vor Gericht kommt und nicht eingestellt wird. Naja, der hat sich wohl bei der Anhörung durch die Polizei stur gestellt, was halt nie gut ankommt Rolling Eyes

Malti hat folgendes geschrieben:
Enris hat folgendes geschrieben:
Ich möchte also unterscheiden zwischen vermeidbarem Fehlverhalten und Fehlverhalten, dessen Vermeidung einen unangemessenen Aufwand bedeutet.
Schöne Formulierung. Ich gebe dazu zu bedenken, dass aber auch eine Einsicht des Fehlverhaltens vorliegen muss. Wer nicht erkennt, dass er eine fehlbare Handlung begangen hat und nur sieht, dass er damit durchkommt, wird die gleiche Handlung erneut begehen.

Das stimmt, denn das ist wichtig. Und je nach "Schwere" des Vergehens muss auch die Reaktion stimmen. Eine freundliche Verwarnung bei vorsätzlicher Gefährdung anderer ist ebenso verkehrt wie Freiheitsstrafe für alten Leuten keinen Sitzplatz in der Bahn anzubieten. Gut, etwas polarisiert, aber ich hoffe nachvollziehbar Wink

Malti hat folgendes geschrieben:
Enris hat folgendes geschrieben:
Viel Vergnügen
Das habe ich immer wenn ich deine Gedanken hier verfolge.

Embarassed Danke!

Viel Vergnügen
Enris
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Anmeldungsdatum: 10.09.2004
Beiträge: 269
Wohnort: Nähe Braunschweig (Niedersachsen)

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 8:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke nicht das eine undichte Stelle im Auspuffrohr überhaupt irgendwen gefährdet. Das war lediglich eine Lärmbelästigung und bestenfalls noch Umweltverschmutzung. Sofern nicht gleich Steuerhinterziehung verfolgt wird... schließlich sind die Abgase nur dann korrekt versteuert wenn sie durch den KAT geblasen werden, richtig?
Was ist wenn ich mit einem Auto herrumfahre bei dem TÜV abgelaufen ist. Die erneuerung des TÜVs liegt vielleicht nur an Bremsen die ihre Verschleißgrenze erreicht (nicht überschritten!!) haben. Aber genau genommen müsste ich ja selbst dann gleich zu Fuß weiter laufen wenn ich einen TÜV Bericht in der Hand habe der aussagt dass das Auto an sich verkehrssicher ist, es nur nicht für die Zuteilung der Plakette reicht. Gefährde ich damit andere?
Gefährde ich andere wenn ich Feiertags mitten in der Nacht mit 80 oder gar 100 durch eine vollkommen leere Baustelle auf einer leeren Autobahn fahre? Ich denke nicht.
Wenn ich die Geschwindigkeit nicht an die Straßenverhältnisse anpasse, vielleicht sogar zu schnell bin und mein Auto irgendwo schrotte. Bin ich dann nicht schon belehrt genug? Ich denke da müsste keine weitere Strafe mehr her. Selbst dann nicht wenn ich vielleicht sogar fremdes Eigentum beschädigt habe. Sofern es keine Verletzten gibt...
Genauso ein unerwartetes Ortseingangsschild hinter ein Kurve, ein durch einen LKW verdecktes Schild, eine Geschwindigkeitsüberschreitung aus unaufmerksamkeit. Dort werde ich genauso hart bestraft wie jemand der es wirklich vorsätzlich macht.
Und umgekehrt...?
Gefährde ich andere wenn ich die Kurve einer Abfahrt mit 120 nehme obwohl so ca. 70 km/h eher angemessen wäre und ich damit an die Grenzen meines Autos gehe? Sofern ich Mitfahrer habe sehr wohl. Mache ich mich strafbar? Und vor allem... kann es mir nachgewiesen werden? Weder noch... es wird die Geschwindigkeit von 60km/h auf Autobahnabfahrten empfohlen. Gesetze darüber gibt es nich. Wenn keine Schilder stehen darf ich also selbst ermessen wie schnell ich fahren möchte.
Und wenn ich 80km/h auf einem Rastplatz fahre? Das gleiche... keine Schilder, keine entsprechenden Gesetze. Und soweit ich weiß wurde daran immernoch nichts geändert. Man kann also erst belangt werden wenn eigentlich schon (fast) etwas passiert ist.
Oder die Alltagsgefahr das jemand direkt hinter einer Kurve bei einer Auffahrt auf die Schnellstraße oder Autobahn ANHÄLT anstatt zu beschleunigen. Jemand wie ich wird dann dafür bestraft das er probiert aus der Kurve herraus zu beschleunigen um weder den rückwertigen Verkehr aufzuhalten oder gar den Verkehr auf der Autobahn zu gefährden. Oder sollte es tatsächlich so sein das ich an diesem Auffahrunfall keine Schuld tragen würde? Ich denke nicht!

Wenn ich schon Gesetze übertrete (und das tut jeder... absichtlich oder nicht), dann sehe ich zu das ich dabei niemandem Schade oder gar gefährde. Ich will trotzdem nicht leugnen das ich schon einige male gegen Gesetze verstoßen habe. Hin und wieder mit voller Absicht. Ja, ich habe im öffentlichen Straßenverkehr des öfteren das Gripverhalten meine Hecktrieblers getestet. Die Polizei würde das wohl nicht gutheißen. Aber ich habe stets darauf geachtet das weit und breit niemand war den ich auch nur unter den unglücklichsten Umständen hätte gefährden können. Was lies sich dadurch vermeiden? Richtig, das ein versehentlicher Slide in einer Kathastrophe endet. Bei über 200 PS kann das schonmal vorkommen. Bin ich nun ein schlechter Mensch weil ich ein Jahr lang so einen Leistungsstarken Wagen gefahren bin? Oder gar weil ich versucht habe die Grenzen des Wagens kennenzulernen?
Meine bisherigen Unfälle sind leicht abzuzählen:
Als Fahranfänger (Führerschein nichtmal einen Monat gehabt) minimal zu schnell in die Kurve gegangen, mich selbst erschrocken, vollbremsung, mit blockierenden reifen rausgerutscht und ein schild angestupst. Die Reaktion der Polizei war "Ich werd das nicht aufschreiben. Ein Unfallbericht kostet 40 Euro. Ich kontrolliere aber ob sie sich bei dem Zuständigen Amt gemeldet haben". Gut... das neue Schild kostete 190 Euro. Das war genug.
Dann ein abrutschen auf einer Eisfläche auf einem Parkplatz gegen einen Bordstein. Dazu sei aber gesagt das nur der Teil des Parkplatzes vereis war auf dem ich bremsen wollte. Die andere hälfte, wo ich beschleunigt hatte, war absolut Eisfrei. Dummer Fehler, wird wohl nicht mehr vorkommen.
Achja und natürlich noch die Wagentür die mir von dem Wind aus der Hand gerissen wurde als ich sie im Herbst einen kleinen Spalt öffnete. Sie traf den parkenden Wagen neben mir.

Alle sonstigen bremzligen Situationen sind entweder aus menschlichen Fehlern meinerseits oder der anderen Verkehrsteilnehmer entstanden und zweitere sind einige Male dadurch entschärft worden das ich wusste wo die Grenzen von meinem Wagen liegen.

Also entschuldigt, aber ich fühle mich nicht wie ein Verbrecher wenn ich die StVO auf unbefahrenen Straßen in unbewohnten Gebieten zu mitternächtlichen Zeiten etwas ausdehne, aus finanziellen Gründen den Auspuff nicht sofort repariere oder auf einer geraden Landstraße auch mal 120 km/h fahre. Und dabei sind das alles sogar vorsätzliche Taten.

Lange Rede kurzer Sinn... ich will damit einfach nur sagen das jede Tat ihre eigenen Feinheiten und äusseren Umstände hat und deshalb nicht immer das volle Strafmaß ausgeschöpft werden sollte. Auch nicht von der Polizei.
Im Grunde trifft Enris viel besser das was ich sagen will. Deshalb sollte ich vielleicht aufhören zu Argumentieren. Confused
Alles in allem verlange ich nur eine faire Behandlung. Wenn ich Scheisse baue sind entsprechende Strafen vollkommen in Ordnung. Wenn ich unabsichtlich Gesetze übertrete oder einfach mal unachtsam bin, dann möchte ich aber nicht gleich mit dem Vorschlaghammer totgeprügelt werden.

Ist ne komplizierte Sache. Ich denke einfach nur das viele Polizisten es übertreiben wenn es um die Ausübung ihres Berufs geht. Und gerade heute lief wieder etwas was mich absolut enttäuscht hat.
Ein guter Kumpel von mir mit einem Drogenproblem hat im moment schwierigkeiten schnell genug Hilfe zu bekommen (bürokratie, etc.). Obwohl er schon 2 mal wegen Herzproblemen im Krankenhaus lag kommt er nicht alleine weg von dem Zeug. Das nächste mal kann ihn schon umbringen. Er war ziemlich verzweifelt und der einzige Rat den ich noch hatte war mal die Polizei aufzusuchen. Als erstes wurde er beschimpft, dann verspottet, dann ich beschimpft, er wieder beschimpft und danach wurden sehr wenige und kaum hilfreiche Hinweise gegeben.
Das die Polizei hier vielleicht wirklich der falsche Ansprechpartner war mag ja durchaus richtig sein, aber ist das ein Grund uns gleich so herrablassend zu behandeln? Mir waren wirklich langsam die Anlaufstellen ausgegangen. Ich will nur nicht das er mir wegstirbt! Zumal die Einsicht durchaus stellenweise schon vorhanden ist.

In diesem Sinne... -ohne Worte- Sad
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Enris



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BeitragVerfasst am: Mi Nov 07, 2007 7:56 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

da hätte ich jetzt viel dazu zu sagen, zu erläutern und auch zu erwidern. Ich denke, ich schicke es als PN in den nächsten Tagen. Das ist selbst für den OT-Bereich zu OT.

Viel Vergnügen
Enris
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Malti



Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 895
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BeitragVerfasst am: Mi Nov 07, 2007 9:06 am    Titel: Antworten mit Zitat

Anders als Enris werde ich mich hier offen dazu äußern.
Allerdings nur zu einem Teil des postings, um es nicht zu übertreiben.

Comp-Man2000 hat folgendes geschrieben:
Gefährde ich andere wenn ich Feiertags mitten in der Nacht mit 80 oder gar 100 durch eine vollkommen leere Baustelle auf einer leeren Autobahn fahre? Ich denke nicht.

Wenn ich so eine Aussage lese fühle ich tatsächlich voll bestätigt in meiner Meinung über einen großteil der deutschen Autofahrer.
Diese Aussage ist geprägt von einem nicht zu übertreffenden asozialen Egoismus.
Natürlich werden andere Gefährdet. Wenn sich jemand im Straßenverkehr nicht an die Regeln hält werden andere Menschen auf vielfältigste Weise in Gefahr gebracht. Nur weil vielleicht alles glatt geht und letztendlich niemand wirklich zu Schaden kommt, heisst das nicht, dass die Gefahr nicht bestanden hat.
Die Einhaltung von Regeln dient doch dazu Gefahren zu vermeiden. Sie haben einen präventiven Charakter und keinen rein bestrafenden wenn es zu spät ist.

Nimm dochmal das Brett vor dem Kopf weg und sieh dir die Situation an.

Eine Baustelle bietet andere Verkehrsverhältnisse als eine gewöhnliche freie Autobahnstrecke, daher das Tempolimit.
Jeder der in einer solchen Situation schneller fährt geht das Risiko ein einen Unfall zu haben bzw. bei anderen zu verursachen.
Und selbst wenn man nur den eigenen Wagen zu Schrott fährt gefährdet man damit immer noch andere. Schließlich muss jemand kommen und den Wagen wieder wegschaffen. Schließlich müssen bei schweren Unfällen Feuerwehrleute und Sanitäter ihr Leben riskieren um anderen zu helfen.
Wusstest du eigentllich, dass jährlich ungefähr 10 Straßenwärter bei Unfällen mit PKW in Baustellen verletzt oder getötet werden?

Regeln sind dazu da, das zusammenleben von verschiedenen Induvidien zu gestalten. Die Freiheit eines Einzelnen endet dabei eben dort wo die des nächsten beginnt. Worum es geht, ist das zusammenleben. Das bedeutet, dass mehr als eine Person beteiligt ist. Dessen sollte man sich mal bewusst werden.

Malti cop
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Wohnort: Nähe Braunschweig (Niedersachsen)

BeitragVerfasst am: Mi Nov 07, 2007 12:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Aber Malti... eine Großzahl der Regeln werden nunmal auf den Worst-Case abgestimmt. Das ist zum Beispiel die zweispurige Baustelle auf der 60 km/h erlaubt ist und mitten im Berufsverkehr auch mal ein LKW von einem neueren und demnach generell breiten PKW auf der viel zu schmalen Spur überholt wird. Der PKW crasht mit dem LKW, kommt ins Schleudern und der Rückliegende Verkehr wird einzig und allein durch das Tempolimit von 60km/h davon abgehalten auch noch aufzufahren.
Klar macht diese Regelung Sinn.
Wenn ich aber mitten in der Nacht 2 komplette Spuren zur verfügung habe, weil sowieso niemand auch nur ansatzweise in meiner nähe ist. Nichtmal auf der Gegenfahrbahn. Dann gefährde ich wohl niemanden, oder? Schon gar keine Straßenwärter. Aber die Schilder passen sich wohl eher nicht an.
Und was ist wenn ich Nachts auf einer leeren Straße auch mal mittig fahre und nicht nur auf meiner Spur? Gefährde ich dann den nicht-vorhandenen restlichen Verkehr oder schütze ich mich selbst viel mehr vor dem Fall einen Elch umzukacheln?

In diesem Sinne... Regeln sind abhängig vom Umfeld und sollten auch genau so geahndet werden!
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Malti



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Beiträge: 895
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Mi Nov 07, 2007 1:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Comp-Man2000 hat folgendes geschrieben:
eine Großzahl der Regeln werden nunmal auf den Worst-Case abgestimmt.
Das ist schlichtweg falsch.

Comp-Man2000 hat folgendes geschrieben:
Wenn ich aber mitten in der Nacht 2 komplette Spuren zur verfügung habe, weil sowieso niemand auch nur ansatzweise in meiner nähe ist. Nichtmal auf der Gegenfahrbahn. Dann gefährde ich wohl niemanden, oder?
Du hast es nicht verstanden. Es geht nicht um die konkrete Gefahr für einen einzelnen in der Situation. Aber dir scheint der nötige Weitblick dafür und erst recht die Einsichtsfähigkeit zu fehlen.

Comp-Man2000 hat folgendes geschrieben:
Regeln sind abhängig vom Umfeld und sollten auch genau so geahndet werden!
Richtig, und leider muss ich dir nach deinen Aussagen die Fähigkeit absprechen, dass Umfeld richtig einzuschätzen. Du gehst mit einer grundsätzlichen Haltung an Regeln, der nach alle Regeln erst einmal von dir interpretiert werden dürfen. So funktioniert das aber nun mal nicht und daher musst du dich auch nicht wundern, wenn du irgendwann in Situationen gerätst, in denen du dich falsch behandelt fühlst.

Malti cop
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BeitragVerfasst am: Mi Nov 07, 2007 4:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Mir scheint die Autobahnbaustelle nicht das geeignete Beispiel für "Freie Fahrt für freie Bürger" zu sein. Oftmals hat man da auch Höhenunterschiede der Fahrbahndecke zu überwinden, was bei überhöhter Geschwindigkeit fatal enden kann. Und liegt man in einer Autobahnbaustelle fest, blockiert man den Rest, wo man sich über die Konsequenzen kaum Gedanken macht...


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