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Ausfuhrverbot für Fußfesseln?
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MAGNUS



Anmeldungsdatum: 25.04.2004
Beiträge: 502
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: Sa Apr 30, 2005 3:15 pm    Titel: Fußschellen im Einsatz Antworten mit Zitat

Ein Arzt berichtete mir neulich von der Einlieferung eines Gefangenen zum Zwecke einer chirurgischen Operation mit der ausdrücklichen Anweisung, die Fußschellen erst dann zu entfernen, wenn die Narkose zu wirken begonnen habe!
_________________
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heinz



Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Di Jul 19, 2005 10:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Tag zusammen,

ich glaube, das Ausfuhrverbot geht auf massives campaigning diverser Organisationen zurück, siehe etwa da:

http://www2.amnesty.de/__C1256A380047FD78.nsf/0/C5E5BC3098EA43D9C1256AA000463E1B?Open

Dass Fussschellen alleine als Folterwerkzeug gebraucht werden, ist sicher Schwachsinn. Es gibt genug Situationen, in denen es unerlässlich ist, einer in Gewahrsam befindlichen Person die Füsse zu fesseln, etwa weil sie fliehen will oder außergewöhnlich aggressiv ist. Die Praxis ist dabei in Europa wohl eher zu lax verglichen mit den USA, wo ein Gefangenentransport ohne belly chain und Fusseisen kaum noch vorkommt.

Auch meine ich, dass man unter dem Stichwort Eigensicherung die in Deutschland gängige Fesselungspraxis überdenken soll. Der amtshandelnde Beamte soll prinzipiell das Recht haben, jeder in Gewahrsam befindlichen Person auch Handschellen anzulegen. Angriffe passieren ja oft unerwartet, und ein solcher Angriff kann auch von einem schmächtigen Jungen ausgehen - sicher ist eben sicher.
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Klaus



Anmeldungsdatum: 30.06.2004
Beiträge: 968
Wohnort: alte Vulkanschlote in der Nähe

BeitragVerfasst am: Mi Jul 20, 2005 12:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

heinz hat folgendes geschrieben:
Der amtshandelnde Beamte soll prinzipiell das Recht haben, jeder in Gewahrsam befindlichen Person auch Handschellen anzulegen.

Natuerlich unter Wahrung der Verhaeltnismaessigkeit, wolltest Du sicher sagen.

heinz hat folgendes geschrieben:
Angriffe passieren ja oft unerwartet, und ein solcher Angriff kann auch von einem schmächtigen Jungen ausgehen - sicher ist eben sicher.

Und aus dem generellen Recht wird dann sehr schnell die Pflicht,
weil die Unterlassung dann als Kunstfehler gewertet wird, wenn was passiert.

Den Schnack von der Omma nach Geschwindigkeitsueberschreitung kennst Du?

Klaus
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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Do Jul 21, 2005 5:47 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

Klaus hat folgendes geschrieben:
Den Schnack von der Omma nach Geschwindigkeitsueberschreitung kennst Du?

"Was fällt Ihnen ein mit 70 durch die Stadt zu rasen?" Der?

Zum Thema: Wie oft kommen denn die Übergriffe vor? Existiert dazu eine greifbare statistische Wahrscheinlichkeit oder basiert das nur auf Überlegungen von Rechtsfanatikern, die das Gesetz über den Menschen stellen?

M.E. reicht es nicht aus, sich von Unrechtsstaaten durch bloße Erklärung abzugrenzen. Es muss sich im Handeln niederschlagen. Um provokativ noch eins draufzusetzen: es reicht auch nicht aus, allein durch Geburt Bürger eines sozialen Rechtsstaates zu sein. Auch das muss sich im Handeln zeigen und zwar nicht in der bloß selbstbezogenen Nutzung und Einforderung des Rechts, sondern im Handeln füreinander, in der Weiterentwicklung des Rechts für ein gelungenes Miteinanander und dem persönlichen Einsatz für ein friedliches Nebeneinander.

Sicherheit ist wichtig, aber bezogen auf den Einzelfall. Weit darüber stehen Werte wie Würde, Freiheit, Integrität. Das allen unter dem Aspekt der Gleichheit vor dem Gesetz zu ermöglichen bedeutet ein gewisses Risiko. Wenn wir dieses Risiko aber nicht eingehen möchten einer abstrakten Sicherheit willen, sollte man das Verlassen der Schutzkeller (auch der eigenen geistigen Gefängnisse) unter Strafe stellen, nachdem man die Schutzkeller wegen ihrer Sicherheit aufgrund Gesetz einfach zum höchsten Freiheitsgut erklärt hat.

Sehr kritisch, wenn nicht die Freiheit gefährdend, wird es dann, wenn die durch Recht ermöglichten Werte Freiheit und Würde beansprucht werden, gleichzeitig aber das gleiche Recht in "bester Absicht" missbräuchlich strapaziert wird, um anderen dieses Recht zu nehmen.

Mit seinen Ängsten muss jeder selber fertig werden. Dazu sind die Rechte nicht da und dazu brauchen wir auch keinen Polizeistaat.

Anders gefragt: Woran unterscheiden wir uns von den Folterern? Wo lässt sich das objektiv aufzeigen? Inwiefern haben wir eine andere Denkweise? Worauf zielt unser Rechtssystem und wie verwenden wir es?

Viel Vergügen
Enris
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EdelStahl



Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 245
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Nov 11, 2006 1:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

heinz hat folgendes geschrieben:


http://www2.amnesty.de/__C1256A380047FD78.nsf/0/C5E5BC3098EA43D9C1256AA000463E1B?Open

Dass Fussschellen alleine als Folterwerkzeug gebraucht werden, ist sicher Schwachsinn. Es gibt genug Situationen, in denen es unerlässlich ist, einer in Gewahrsam befindlichen Person die Füsse zu fesseln, etwa weil sie fliehen will oder außergewöhnlich aggressiv ist.



Es ist eben so, wie mit so vielen Dingen. Mit einem Messer aus meinem Messerblock in der Küche kann ich hervorragend Fleisch schneiden, aber auch jemaden umbringen. Gibt es dehalb Exportverbote für Küchenmesser? Selbst Leuchtstoffröhren können - wenn sie "richtig" angewendet werden, eine Folter darstellen (24Std. helles Licht, niemals Dunkelheit in einer Zelle). Auch Leuchtstoffröhren werden nicht von AI geächtet Wink

So eben auch mit Fussfesseln. Sie sind primär als Fessel bei z.B. Gefangenentransporten gedacht und erfüllen dort auch ihren Zweck - zum Schutz der begleitenden Polizei-/Justizbeamten und zum Schutz der Bürger vor einem Gewaltverbrecher. (und genaugenommen sogar zum Schutz des Festgenommen/Straftäters. Kann er davonlaufen, sind Vollzugsbeamte i.d.R. ermächtigt, einen Fluchtversuch notfalls mit der Schusswaffe zu stoppen....)


Natürlich lassen sich Fussfesseln auch als Folterinstrument einsetzen. Tage, Wochen oder Monate gefesselt ist eine körperliche und psychische Folter.



Gruß

EdelStahl
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cx55pp



Anmeldungsdatum: 15.09.2007
Beiträge: 100
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: Mo März 10, 2008 4:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kommen wir noch mal zurück zur Frage "Ausfuhrverbot für Fußschellen aus der EU":

Irgendwie bin ich mir nach wie vor noch unsicher, ob und was denn da nun aufgrund welcher Regelung erlaubt oder nicht erlaubt ist.

Gefunden habe ich die Anti-Folter-VO der EU (zu finden zB auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/vorschriften/antifolter_vo/index.html)

Mal das, was ich da verstanden habe:

Diese EG-Verordnung 1236/2005 kennt zwei Kategorien von Gütern: Solche, die außer zur Vollstreckung der Todesstraße oder zum Zweck der Folter (..-) keine Praktische Verwendung haben (Anhang II) und solche, die zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (Anhang III). Im Anhang III finden sich u.a. die Fußfesseln.

Für Güter aus dem Anhang II (Bsp.Elektrische Stühle zur Hinrichtung von Menschen) gibt es ein Ausfuhr- und Einfuhrverbot. Für Güter aus dem Anhang III (also die Fußfesseln) kann man eine Genehmigung erlangen.

Daneben können einzelne Mitgliedsstaaten wohl auch noch Einzelstaatliche Maßnahmen treffen (Artikel 7); das muss wohl das sein, was UK noch mal spezieller geregelt hat. Weiß jemand, ob Deutschland hierzu auch etwas beschlossen hat?

Die Bundesregierung hat einen Bericht für den Zeitraum 30.07.2006 bis 30.07.2007 erstellt (auch auf der BAWA-Seite zu finden). Spannend darin ist, dass es zu Hand- und Fußschellen vier Anträge gab: 1 Antrag zur Ausfuhr von Plastik-Handfesseln in die Demokratische Republik Kongo, 1 Antrag zur Ausfuhr von Fußfesseln ins Kosovo (jeweils waren die Empfänger die Vereinten Nationen), 1 Antrag zur Ausfuhr von Fußketten nach Österreich (warum eigentlich dies?) und 1 Antrag zur Ausfuhr von Fußketten in die Vereinigten Arabischen Emirate. Alle Anträge wurden genehmigt. (Wobei man hinzufügen muss, dass nicht alle Anträge hier auftauchen müssen, solche, wo die Offenlegung aus welchem Grund auch immer nicht gestattet ist, landen wohl nicht in dem Bericht).


So.

Nun die spannender Fall:

Ein Sammler will mit seinen Clejuso 8 (a) nach Österreich und (b) in die Schweiz, beispielsweise, um dort Urlaub zu machen oder sonstwas, auf jeden Fall will er die Sachen wieder mit nach D bringen.

1. Geht (a)/(b)?
2. Braucht er eine Genehmigung? Wird er sie erlangen?
oder
3. Gibt es eine andere Regelung, die ihm dieses Unterfangen unmöglich macht?


Gruß, Daniel.
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cx55pp



Anmeldungsdatum: 15.09.2007
Beiträge: 100
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: Mi Apr 16, 2008 3:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Frei nach dem Motto: Fragen wir jemanden, der sich damit auskennt, habe ich einmal eine Anfrage an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gerichtet.

Der Kern der Antwort ist wie folgt:

"Hand- und Fußfesseln/-schellen bestimmter Größe sind unter Punkt 1.2 im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 (Anti-Folter-VO) aufgeführt. Die Ausfuhr dieser dort beschriebenen Güter aus der Europäischen Gemeinschaft unterliegt gem. Artikel 5 dieser Verordnung einer Genehmigungspflicht. Somit wird für die Verbringung der von Ihnen angefragten Güter innerhalb der EU keine Genehmigung benötigt. Konkret bedeutet dies: Eine Ausfuhr nach Österreich benötigt keine Genehmigung, die Ausfuhr in die Schweiz ist dagegen genehmigungspflichtig. Für die Schweiz würde mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Genehmigung erteilt werden, da die Schweiz nicht zu den Ländern gehört, die in Zusammenhang mit Folter oder Menschenrechtsverletzungen gebracht werden."

Gruß, Daniel.

PS: Es fehlte natürlich nicht der obligate Hinweis für Zweifelsfälle: "Im Zweifelsfall sollte immer ein entsprechender Antrag beim BAFA gestellt werden."
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Mi Apr 16, 2008 4:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, dann scheinen Knebelketten wohl auch dazu zu gehören. Ich habe gerade 2 Paar in die Zivilisation (hier gibts ja keine Folter) eingeführt.
Bei den Teilen denke ich aber eher an Folter als bei Hand- und Fußschellen. Confused
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Geborener Hamburger, was sonst!!
Herr Doktor, ich bin pervers, ich sammel Handschellen!! Sad
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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Mi Apr 16, 2008 4:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

dancingcane hat folgendes geschrieben:
Hmm, dann scheinen Knebelketten wohl auch dazu zu gehören. Ich habe gerade 2 Paar in die Zivilisation (hier gibts ja keine Folter) eingeführt.

Streng genommen hast du die Teile am Zoll vorbei, weil nicht angemeldet, also illegal eingeführt Wink.

Viel Vergnügen
Enris

PS: Interessant wird es für die Schweizer/innen, die mit eigenen Hand- und Fußfesseln nach Deutschland und einige Tage später wieder zurückfahren. Korrekt abgewickelt hieße das Ausfuhr aus der Schweiz, Einfuhr nach Deutschland und auf dem Rückweg wieder umgekehrt ... d'oh! Empfehlenswert ist übrigens die Website des Zolls (www.zoll.de), ein solches Vorgehen bei (Urlaubs-) Reisen wird z.B. bei hochwertigen Gegenständen, z.B. Kameras, Laptops usw. empfohlen.

PPS: Zwei Paar Knebelketten sind rechnerisch vier Knebelketten, richtig Think?
Very Happy
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cx55pp



Anmeldungsdatum: 15.09.2007
Beiträge: 100
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: Mi Apr 16, 2008 4:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Enris hat folgendes geschrieben:
PS: Interessant wird es für die Schweizer/innen, die mit eigenen Hand- und Fußfesseln nach Deutschland und einige Tage später wieder zurückfahren. Korrekt abgewickelt hieße das Ausfuhr aus der Schweiz, Einfuhr nach Deutschland und auf dem Rückweg wieder umgekehrt ... d'oh! Empfehlenswert ist übrigens die Website des Zolls (www.zoll.de), ein solches Vorgehen bei (Urlaubs-) Reisen wird z.B. bei hochwertigen Gegenständen, z.B. Kameras, Laptops usw. empfohlen.

Tja, so habe ich das auch gelesen; und in dem <anderen Land> (hier halt Schweiz) kann es ja auch noch einzelstaatliche Regelungen geben, die man zusätzlich noch beachten muss. Also braucht man ggf. eine Genehmigung für Deutschland beim BAFA und eine in dem jeweiligen <anderen Land>. Klingt lästig. Daniel.
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Brutus



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 196
Wohnort: Ostschweiz

BeitragVerfasst am: Mi Apr 16, 2008 7:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

cx55pp hat folgendes geschrieben:
Enris hat folgendes geschrieben:
PS: Interessant wird es für die Schweizer/innen, die mit eigenen Hand- und Fußfesseln nach Deutschland und einige Tage später wieder zurückfahren. Korrekt abgewickelt hieße das Ausfuhr aus der Schweiz, Einfuhr nach Deutschland und auf dem Rückweg wieder umgekehrt ... d'oh! Empfehlenswert ist übrigens die Website des Zolls (www.zoll.de), ein solches Vorgehen bei (Urlaubs-) Reisen wird z.B. bei hochwertigen Gegenständen, z.B. Kameras, Laptops usw. empfohlen.

Tja, so habe ich das auch gelesen; und in dem <anderen Land> (hier halt Schweiz) kann es ja auch noch einzelstaatliche Regelungen geben, die man zusätzlich noch beachten muss. Also braucht man ggf. eine Genehmigung für Deutschland beim BAFA und eine in dem jeweiligen <anderen Land>. Klingt lästig. Daniel.


Rolling Eyes dann sollte ich wohl die Boundcon-Karte grad wieder verkaufen Shocked

@enris: was nützt denn eine solche An- und Abmeldung beim Zoll, von hochwertigen Gegenständen? versichert oder "unter deutschem Schutz" sind sie ja dadurch dann nicht...?!
Mein Auto melde ich ja auch nicht an oder ab wenn ich über die Grenze fahre, oder mein Fahrrad? Oder versteh ich da was falsch?

Ich dachte immer, diese Regelung sei fürs Gewerbe, also wenn ich nen Lieferwagen voller fabrikneuer Fernseher, die ich in der Schweiz zu verkaufen gedenke, mal kurz in Deutschland spazierenfahre - dann macht eine solche Regelung ja auch Sinn...aber bei nem alltäglichen Gebrauchsgegenstand?!
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cx55pp



Anmeldungsdatum: 15.09.2007
Beiträge: 100
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: Mi Apr 16, 2008 8:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Brutus hat folgendes geschrieben:
Rolling Eyes dann sollte ich wohl die Boundcon-Karte grad wieder verkaufen Shocked


Kommt drauf an, was Du da ggf. erstehen willst. Im Zweifelsfall empfehle ich einen Blick in diese Anti-Folter-VO und einen Antrag beim BAWA. Wink

Daniel
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Doc Brown



Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 2384
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: Mi Apr 16, 2008 8:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Brutus hat folgendes geschrieben:
@enris: was nützt denn eine solche An- und Abmeldung beim Zoll, von hochwertigen Gegenständen? versichert oder "unter deutschem Schutz" sind sie ja dadurch dann nicht...?!


Ich denke, es hat schlicht und einfach den Grund, daß Du bei der Wiedereinreise nicht Dein eigenes notebook etc. verzollen mußt, bzw. weniger Schwierigkeiten hast, dem Zoll begreiflich zu machen, daß es tatsächlich eines ist, das Du nicht gekauft hast, sondern bei der Einreise schon dabei hattest.
Bei erkennbar gebrauchten Gegenständen mag dies einfach sein, nicht so aber bei fast neuen.

Gruß

Doc Emmet Brown
_________________
Game over.
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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Do Apr 17, 2008 6:13 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

Doc Brown hat folgendes geschrieben:
Ich denke, es hat schlicht und einfach den Grund, daß Du bei der Wiedereinreise nicht Dein eigenes notebook etc. verzollen mußt, bzw. weniger Schwierigkeiten hast, dem Zoll begreiflich zu machen, daß es tatsächlich eines ist, das Du nicht gekauft hast, sondern bei der Einreise schon dabei hattest.

Genau darum geht es, steht es nicht so auch in der Website vom Zoll, die ich angegeben hatte?

Auch bei gebrauchten Gegenständen, die einen gewissen Wert darstellen, kann das angebracht sein: Man kann das ja auch gebraucht erstanden haben Wink. Vor einigen Tagen kam im Fernsehen etwas über Zoll und Flugsicherheit. Bei den Kontrollen kommen natürlich auch allerhand Sachen zum Vorschein, von denen man meint, sie nicht melden zu müssen. In einem Fall hatte sich einer einen Minicomputer aus den Vereinigten Staaten mitgebracht, das wurde richtig teuer; mit etwas Pech hätte man das Teil sogar beschlagnahmt Confused. Und Computer sind nicht einmal genehmigungspflichtig Rolling Eyes.

Schwierige Materie. Ich denke, bei einem Ausflug zur Boundcon oder wenn man sich mit Sammlerfreunden trifft, kann man von Mensch zu Mensch dem Beamten an der Grenze durchaus erklären, warum man Fesseln dabei hat.

Viel Vergnügen
Enris
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Do Apr 17, 2008 7:46 am    Titel: Antworten mit Zitat

Enris hat folgendes geschrieben:
Hallo auch,

dancingcane hat folgendes geschrieben:
Hmm, dann scheinen Knebelketten wohl auch dazu zu gehören. Ich habe gerade 2 Paar in die Zivilisation (hier gibts ja keine Folter) eingeführt.

Streng genommen hast du die Teile am Zoll vorbei, weil nicht angemeldet, also illegal eingeführt Wink.

Viel Vergnügen
Enris

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Also auf der Customs Declaration stand: ANTIQUE TOOL
Das wäre in diesem Falle eine zwar angezeigte, aber vielleicht unzulässige Einfuhr von antikem Kulturgut gewesen. Wink

Oder besser noch, ich habe verhindert das diese Gegenstände in Hände gelangen die unserer Zivilisation feindlich gegenüberstehen. Hat Geoge uns nicht alle aufgefordert daran aktiv mitzuarbeiten?? Razz
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1. Knastbus UT 2015
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