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handschellenforum.de Das Forum rund um Handschellen
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Dauerfessler
Anmeldungsdatum: 27.12.2005 Beiträge: 64 Wohnort: Niederbayern
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Verfasst am: Do Dez 29, 2005 10:04 pm Titel: Handschellen in der Öffentlichkeit - darf das sein |
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Mich interessiert, ob man auf der Straße sichtbar Handschellen tragen darf (natürlich nicht an den Handgelenken sondern z.B. an der Hose)??
Hab von einem gehört, der hatte welche im Auto am Rückspiegel hängen, der wurde bestraft (Waffengesetz) kann das sein??
Bitte nur Antworten wer es auch weiß! |
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DerGraueWolf
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 40 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: Do Dez 29, 2005 10:56 pm Titel: Handschellen tragen erlaubt |
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Hallo,
Handschellen sind keine Waffen und fallen damit nicht unter das Waffengesetz. Mir ist kein Gesetz bekannt, das ein Tragen derer verbietet.
Auch kenne ich keine Regelung, dass die HS nicht auch an Personen unter 18 Jahren verkauft werden dürfen.
Ich kenne mich im Waffenhandel aus.
Grüße vom GrauenWolf |
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Enris
Anmeldungsdatum: 31.08.2004 Beiträge: 6413 Wohnort: SWP
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Verfasst am: Fr Dez 30, 2005 6:26 pm Titel: Re: Handschellen in der Öffentlichkeit - darf das sein |
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Hallo auch,
Dauerfessler hat folgendes geschrieben: | Hab von einem gehört, der hatte welche im Auto am Rückspiegel hängen, der wurde bestraft (Waffengesetz) kann das sein?? |
Das ist das Problem mit dem "Hörensagen", wenn man nachfragt, hat's niemand gesagt oder man hat's selbst nur gehört. Also frage den Kameraden mal, um was es genau ging. Wahrscheinlich ist er in einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit abgelaufenem TÜV oder so einer Kleinigkeit aufgefallen. Nachher glaubt er, er wäre wegen den Handschellen rausgewunken worden. Naja, Glaube macht selig .
Handschellen sind, wie der Graue Wolf schon schrieb, keine Waffen. Tatsächlich ist noch nicht einmal von Handschellen die Rede, wenn es um Fesselung geht (z.B. Strafvollzugsgesetz, Polizeigesetze).
Bei der Verwendung sind allerdings wieder diese Gesetze (und einige andere) wegen eventueller Folgen zu beachten.
Viel Vergnügen
Enris |
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unimuc
Anmeldungsdatum: 24.04.2004 Beiträge: 4298 Wohnort: München
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Verfasst am: Sa Dez 31, 2005 7:47 am Titel: Re: Handschellen in der Öffentlichkeit - darf das sein |
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Hi,
Dauerfessler hat folgendes geschrieben: | der wurde bestraft (Waffengesetz) kann das sein??
Bitte nur Antworten wer es auch weiß! |
Also wissen ist bei solchen Fragen oft schwer, aber hier ist der Fall recht klar: das Waffengesetz ist komplett unter http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html nachlesbar, und da steht nichts ueber Handschellen, wenn man sich die Anlage 1 ansieht ist auch schnell klar, dass sich auch Paragraph 1(2) nicht auf Handschellen beziehen soll. Sicher kann es sein dass ein uebereifriger Polizist einem sowas erzaehlt (die kennen auch nicht jedes Gesetz Buchstabe fuer Buchstabe), aber deswegen wird da noch lang niemand bestraft...
Oeffentliche Anwendung koennte zur Erregung oeffentlichen Aergernisses werden, aber wohl auch nur wenn es in einem klar sexuellen Kontext passiert und wirklich Aergerniss erregt
Unimuc |
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unknown42
Anmeldungsdatum: 02.04.2005 Beiträge: 3095 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: Sa Dez 31, 2005 9:23 am Titel: |
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hallo auch,
mit etwas Mutwille der kontrollierten Person läßt sich bei HS am Autospiegel auch ein anderes Gesetz anwenden:
Wäre wäre es mit der STVO??
Zitat: |
§1
(2) Jeder VerkehrsteiInehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§23
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
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Naja, da läßt sich alles reininterpretieren...........
Viele Grüße
unknown42 |
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Alex
Anmeldungsdatum: 12.05.2004 Beiträge: 268 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: Sa Dez 31, 2005 9:34 am Titel: |
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Naja ich weiss nicht ob das was damit zu tun hat aber:
ich meine, es ich auch verboten Sachen wie CDs am Rückspiegen aufzuhängen. Denn wenn man geblitzt wird, kann es passieren, dass das Licht reflektiert wird und der Fahrer nicht mehr erkannt werden kann. Evtl. gilt das ja auch für die glenzenden Handschellen ? |
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unimuc
Anmeldungsdatum: 24.04.2004 Beiträge: 4298 Wohnort: München
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Verfasst am: Sa Dez 31, 2005 8:49 pm Titel: |
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Hi,
Alex hat folgendes geschrieben: | Denn wenn man geblitzt wird, kann es passieren, dass das Licht reflektiert wird und der Fahrer nicht mehr erkannt werden kann. |
Also das klappt nicht, und mit Handschellen sicher erst recht nicht. Was funktionieren koennte sind die bekannten Blechteile mit Pluesch, einer Polizeikamera muesste bei dem Anblick eigentlich die Linse zerspringen...
Unimuc |
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Enris
Anmeldungsdatum: 31.08.2004 Beiträge: 6413 Wohnort: SWP
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Verfasst am: Mo Jan 02, 2006 7:07 am Titel: Re: Handschellen in der Öffentlichkeit - darf das sein |
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Hallo auch,
unimuc hat folgendes geschrieben: | Sicher kann es sein dass ein uebereifriger Polizist einem sowas erzaehlt (die kennen auch nicht jedes Gesetz Buchstabe fuer Buchstabe), aber deswegen wird da noch lang niemand bestraft... |
Jaja, die übereifrigen Polizisten, die es eigentlich wissen müssten ... Da könnte man Lieder mit vielen Strophen singen (während sich die Öffentlichkeitsarbeit wundert, warum die Polizei so wenig Ansehen genießt).
unimuc hat folgendes geschrieben: | aber wohl auch nur wenn es in einem klar sexuellen Kontext passiert und wirklich Aergerniss erregt |
Dazu braucht's in Deutschland doch nicht viel . Es laufen ja genug frustrierte Seelen herum, die ihr Heil im Denunziantentum suchen.
Alex hat folgendes geschrieben: | ich meine, es ich auch verboten Sachen wie CDs am Rückspiegen aufzuhängen. |
Vorsicht mit "ich meine", das kann schief gehen, ein Beispiel: Stelle dir vor, ein Kamerad von dir hat eine Meldepflicht bei einer Behörde. Du "meinst", er müsse sich nur alle drei Monate melden. Wenn er aber deswegen kürzer angesetzte Termine verpasst, trägst du dann auch seine Rechtsfolgen ?
Übrigens handelt es sich bei den CDs um den untauglichen Versuch, den Laser bestimmter Geschwindigkeitsmessanlagen abzulenken. Auf jeden Fall kommuniziert man damit, sich nicht an die Regeln halten zu wollen (=Respektlosigkeit) und durchaus bewusst Leib und Leben anderer zu gefährden (=Rücksichtlosigkeit oder Dummheit).
unknown42 hat folgendes geschrieben: | Zitat: | §23
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. |
Naja, da läßt sich alles reininterpretieren........... |
Mit der Interpretation gibt es einige Probleme: Es gilt zunächst der Rechtsgrundsatz "nulla poena sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz). Zum anderen gibt es schon gewisse "Spielräume", d.h. ein Gericht kann und darf einen Tatbestand, der nicht wörtlich im Gesetz steht, als Tatbestand im Sinne des Gesetzes "interpretieren". Das sollte aber schon sehr genau begründet werden, wenn die nächste Instanz ein entsprechendes Urteil nicht wieder kassieren soll.
Allerdings hat die mögliche Interpretation, also nicht die bekannte, als herrschende Meinung bzw. Rechtsprechung durchaus anwendbare, im ersten Schritt der Strafverfolgung nicht viel verloren. Ein Grundprinzip des Rechtsstaats ist Rechtssicherheit.
So gesehen kann es also nur Mutwille sein, jemandem ein Bußgeld aufdrücken zu wollen, der Handschellen an seinem Rückspiegel hängen hat . Und ich hänge mir trotzdem keine in mein Auto .
Viel Vergnügen
Enris
PS: Eine Bitte an die Rückspiegel-Handschellen-Fahrer: Schildert doch mal eure Erfahrungen in Verkehrskontrollen (der Vollständigkeit halber bitte auch angeben, ob das Fahrzeug tatsächlich keine "unauffälligen" Veränderungen wie rote (!) Standlichter vorne, Neonröhren unter den Schwellern, 8 mm über Boden Tieferlegung, ausgebrannter Schalldämpfer usw. verfügt). |
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