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Flughafen und Handschellen
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Shellboy



Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 23
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: So Jan 03, 2010 1:42 pm    Titel: Re: russland Antworten mit Zitat

mike.muc hat folgendes geschrieben:

Soll heissen: Wurdest Du kontrolliert und der Zoll hat's nicht beanstandet? Oder gab's womöglich eine konkrete offizielle Aussage dieser Art?


ich wurde nicht gefilzt aber mein koffer war anscheinend routinemaessig durchsucht worden (der reisverschluss war anders geschlossen). ansonsten gibt es keine konkrete aussage "ja man darf", aber es gibt auch kein explizites verbot.

ich koennte mir vorstellen dass schellen im gepaeck trotzdem keinen guten eindruck machen, wenn man schon anderweitig fragwuerdiges gepaeck dabei hat, oder irgendwas falsch deklariert hat.

hat man nur schellen im gepaeck aber ansonsten nix anderweitig bemerkenswertes, dann kann man einfach bei "nichts zu verzollen" durchlaufen. natuerlich immer vorrausgesetzt dass den zoellnern deine nase passt. einfach kurz freundlich zunicken und dann weitergehen.
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Shellboy



Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 23
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: So Apr 19, 2015 9:36 am    Titel: Antworten mit Zitat

Als nächstes habe ich übrigens das gleiche mit den USA vor. Nur dass ich diesmal meine ganze (halbwegs überschaubare) sammlung mitnehmen will.
wie würdet ihr das am besten anstellen?
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Lira



Anmeldungsdatum: 07.12.2014
Beiträge: 821
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: So Apr 19, 2015 10:53 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte nochmal was zum Import/Export sagen:

Die Fluggesellschaft kann nicht sagen ob du die Schellen in diesem Fall, wieder mit zurück nimmst, und deshalb zählt das ganze als Export.
Ebenso können sie nicht sicher sein, ob du, wenn du auf dem Rückflug bist, die Schellen nur wieder zurück nimmst oder dort erworben hast, also zählt es als Import.

Lg Lira

PS: Zumindest hatten wir das so im Wirtschaftsunterricht, hoffe das es stimmt Wink
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Liebe Grüße
Lira


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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Mo Apr 20, 2015 6:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

sehr guter Hinweis, so schlecht sind unsere Schulen also nicht Wink.

Abgesehen davon, wie legal der Import/Export sein könnte, ist der Gedanke schon gut:
Lira hat folgendes geschrieben:
Ebenso können sie nicht sicher sein, ob du, wenn du auf dem Rückflug bist, die Schellen nur wieder zurück nimmst oder dort erworben hast, also zählt es als Import.

Üblicherweise tritt das als Problem bei hochwertigen Kameras oder PC-Equipment auf. Ohne nochmal recherchiert zu haben, gibt es auf der Website vom Zoll Hinweise dazu. Denn das Thema kann schon bei einer Zwischenlandung in einem anderen Staat relevant werden. Muss nicht. Kann Rolling Eyes.

Schönen Gruß
Enris
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Lira



Anmeldungsdatum: 07.12.2014
Beiträge: 821
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: Mo Apr 20, 2015 9:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Enris hat folgendes geschrieben:
Hallo auch,

sehr guter Hinweis, so schlecht sind unsere Schulen also nicht Wink.

Abgesehen davon, wie legal der Import/Export sein könnte, ist der Gedanke schon gut:
Lira hat folgendes geschrieben:
Ebenso können sie nicht sicher sein, ob du, wenn du auf dem Rückflug bist, die Schellen nur wieder zurück nimmst oder dort erworben hast, also zählt es als Import.

Üblicherweise tritt das als Problem bei hochwertigen Kameras oder PC-Equipment auf. Ohne nochmal recherchiert zu haben, gibt es auf der Website vom Zoll Hinweise dazu. Denn das Thema kann schon bei einer Zwischenlandung in einem anderen Staat relevant werden. Muss nicht. Kann Rolling Eyes.

Schönen Gruß
Enris


Ja genau, ich kenns auch mit Kamera Equipment Very Happy
Und dann eben die Schule Wink

Deshalb würde ich da echt aufpassen Wink
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Liebe Grüße
Lira


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Shellboy



Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 23
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Fr Jan 08, 2016 9:40 am    Titel: Antworten mit Zitat

aus aktuellem anlass mal wieder rumgesucht zu dem thema und auf das hier gestoßen. möglicherweise ganz vernünftiger rat.
http://www.airsafe.com/issues/baggage/bdsm.htm
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr Jan 08, 2016 11:46 am    Titel: Antworten mit Zitat

Lira hat folgendes geschrieben:
Ich wollte nochmal was zum Import/Export sagen:

Die Fluggesellschaft kann nicht sagen ob du die Schellen in diesem Fall, wieder mit zurück nimmst, und deshalb zählt das ganze als Export.
Ebenso können sie nicht sicher sein, ob du, wenn du auf dem Rückflug bist, die Schellen nur wieder zurück nimmst oder dort erworben hast, also zählt es als Import.



Das interessiert eher den Zoll als die Airline.
Man kann teure Gegenstände auch entsprechend anmelden, d.h. vorübergehend in ein Land einführen und später wieder ausführen.
Das ist gängige Praxis z.B. bei Messen oder wenn teure Werkzeuge für eine Reparatur (z.B. einer Industrieanlage) benötigt werden.
Dabei geht es aber immer um den Wert der Gegenstände und ob man sie verkaufen könnte.
Handschellen für 20 EUR interessieren in dem Zusammenhang also nicht und ein KG für 1000 EUR vermutlich auch nicht.
Grenzwertig kann z.B. teurer Schmuck sein.

Ganz etwas anderes ist das Mitführen von verbotenen Gegenständen. Der Wert interessiert in diesem Zusammenhang nicht, sondern sie werden entsprechend den Gesetzen des jeweiligen Landes behandelt.
Das gilt auch z.B. für verbotene Waffen, verbotene Tiere und Pflanzen, gefälschte Markenartikel, usw.
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Klaus



Anmeldungsdatum: 30.06.2004
Beiträge: 968
Wohnort: alte Vulkanschlote in der Nähe

BeitragVerfasst am: Di Jan 19, 2016 8:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

DS-Stahl hat folgendes geschrieben:
Man kann teure Gegenstände auch entsprechend anmelden, d.h. vorübergehend in ein Land einführen und später wieder ausführen.
Das ist gängige Praxis z.B. bei Messen oder wenn teure Werkzeuge für eine Reparatur (z.B. einer Industrieanlage) benötigt werden.

In so einem Falle wendet man sich an die IHK seines Vertrauens für die Formulare des Carnet ATA, bezahlt seine Versicherungsgebühr für die Hermes-Bürgschaft, und führt die Waren ggf. beim Zollamt zur Anbringung von Zollmarken vor. Im Prinzip gar nicht so kompliziert, und die Formulare sind dazu noch farbenfroh...

Grüße
Klaus
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DS-Stahl



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mi Jan 20, 2016 7:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus hat folgendes geschrieben:

In so einem Falle wendet man sich an die IHK seines Vertrauens für die Formulare des Carnet ATA, bezahlt seine Versicherungsgebühr für die Hermes-Bürgschaft, und führt die Waren ggf. beim Zollamt zur Anbringung von Zollmarken vor. Im Prinzip gar nicht so kompliziert, und die Formulare sind dazu noch farbenfroh...


Dazu kommen natürlich noch geringfügige Wartezeiten in diversen Warteschlangen, sowie geringfügige Aufwände für alles auspacken, wieder einpacken, diverse Erklärungen wofür die Gegenstände benötigt werden, dass es tatsächlich die angemeldeten Gegenstände sind, etc.
Auch hilfreich können beglaubigte Dokumente mit einer ebenfalls beglaubigten Übersetzung sein, deren Beschaffung im Heimatland ja nur mit minimalem Aufwand in Zeit und Geld verbunden ist.
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Klaus



Anmeldungsdatum: 30.06.2004
Beiträge: 968
Wohnort: alte Vulkanschlote in der Nähe

BeitragVerfasst am: Do Jan 21, 2016 9:50 am    Titel: Antworten mit Zitat

DS-Stahl hat folgendes geschrieben:
Dazu kommen natürlich noch geringfügige Warte-
und Wege-
Zitat:
zeiten...
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