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Wie bekomm ich einen Gefangenengurt (marlons.de) von Eltern
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Lira



Anmeldungsdatum: 07.12.2014
Beiträge: 821
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: Sa Nov 07, 2015 12:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Enris hat folgendes geschrieben:

@Lira: Dir besonderen Dank für deine Aufmerksamkeit bezüglich der Problematik, dass Goth1 noch keine Rechtsgeschäfte abschließen darf (hier: Kauf, ist ja "schwebend unwirksam", nichwahr..., kein JSchG-Gedöns, sondern BGB-Gedöns).

Enris


Da muss ich dich berichtigen Wink laut dem Taschengeldparagraphen wäre dieses Rechtsgeschäft wirksam. Ich lieg noch im Bett und bin deshalb zu faul im BGB das hier rum liegt rein zu sehen, aber es müsste Paragraph 113 sein. Also auf jeden Fall irgendwo zwischen 111 und 116.
die Grenze wo dieser Paragraph nicht mehr greift ist im übrigen vom Fall abhängig, wird aber meist so bei 200€ gesetzt (ich musste das mal für die Schule können Wink )
Lg Lira
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Liebe Grüße
Lira


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Profilbild: Schellchen gehören Enris, das Foto hat scandor gemacht Wink
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QueeAndJiggy



Anmeldungsdatum: 10.07.2014
Beiträge: 2118
Wohnort: Salzburg

BeitragVerfasst am: Sa Nov 07, 2015 3:21 pm    Titel: Gefangenengurt Antworten mit Zitat

Enris hat folgendes geschrieben:
Die Frage ist also, ob du "so etwas" möchtest, also ob es auch andere Gefangenengurte gibt, die den gleichen Zweck erfüllen. Oder ob du handwerklich begabt bist und der nächste Baumarkt für dich erreichbar ist. Sowas kannst du dir auch selbst bauen.


@ Goth1

Mein letzter Kommentar zum Thema war nicht komplett. Jetzt aber: Herzlich willkommen im Forum! Wie Lira möchte ich darauf hinweisen, daß SMJG auf Fragen Minderjähriger gezielt eingehen kann.

@ Liebe Leute! Eigene Erfahrungen sind, juristisch betrachtet, ein neutralerer Boden als konkrete Ratschläge. Wink

Mein erster Gefangenengurt bestand aus einer schönen vernickelten Kette, Meterware, gekauft in einem Eisenwarenladen. Durch sich selbst gezogen, wurde sie als Schlinge um die Taille gelegt. Das andere Ende lief vom Bauchnabel abwärts durch den Schritt auf den Rücken und wurde dort mit einem Zylinderschloss fixiert. Die Länge war so gewählt, daß noch etwa 20 cm lose auf dem Rücken herunterhingen – für die Handschellen, befestigt mit einem zweiten Schloß. Natürlich kann man die Cuffs auch irgendwo in der Taille durchziehen. Dann hängt es aber vom Modell und der eigenen Gelenkigkeit ab, ob man sie ohne fremde Hilfe wieder aufkriegt. Very Happy
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When we remember we are all mad, the mysteries of life disappear and life stands explained · From Mark Twain's Notebook (1898)
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QueeAndJiggy



Anmeldungsdatum: 10.07.2014
Beiträge: 2118
Wohnort: Salzburg

BeitragVerfasst am: Sa Nov 07, 2015 3:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Lira hat folgendes geschrieben:
Da muss ich ... berichtigen ... laut dem Taschengeldparagraphen wäre dieses Rechtsgeschäft wirksam ...


Vorsicht! § 110 BGB (DE), § 170 ABGB (AT), hier der berühmte Wurstsemmelparagraph, gilt nur für Barverkäufe. In AT muß außerdem ein "alterstypisches Geschäft" vorliegen. Inwieweit das für DE gilt, weiß ich nicht.

Sich vorher mit den Eltern abzustimmen, wäre in jedem Fall die bessere Basis.
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Enris



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 6413
Wohnort: SWP

BeitragVerfasst am: Sa Nov 07, 2015 4:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

Lira hat folgendes geschrieben:
Da muss ich dich berichtigen Wink

Müssen musst du nicht, setz dich nicht selbst unter Druck, außer dir steht danach Razz.

Da Jura hier m.E. nur nachrangiges Thema ist, habe ich dir eine PN geschrieben.

@QueeAndJiggy:
Genau. Tatsächlich ist das in DE nicht so viel anders. Es geht in der Lesart des § 110 BGB vorrangig um die Vereinfachung von Geschäften mit U18 in Verbindung mit der Verantwortung der Eltern. Wenn die Eltern mit einer Ware beim Verkäufer auftauchen und behaupten, "dafür hat das Kind sein Taschengeld nicht bekommen" ist das Rechtsgeschäft hinfällig.

Natürlich wäre es schwer handhabbar, bei zwischen unter Sieben- und unter Achtzehnjährigen zu unterscheiden, was sie nun kaufen dürfen und was nicht. Der 110er soll genau das vereinfachen. Solche "ist ja klar"-Geschäfte, wie eine Wurstsemmel werden dadurch erst ermöglicht. Wobei weiterhin andere Geschäfte wertunabhängig nur mit konkreter Zustimmung der Eltern möglich sind (z.B. was Folgekosten verursacht, etwa Handyverträge, Zeitschriftenabos usw.).

Wie sieht es aber mit einem (in Deutschland legalem) 0,5-Joule-Maschinengewehr für 200 Euro aus? Originalgewicht, Originaloptik, also einer so genannte Anscheinswaffe (waffengesetzliche Bestimmungen diesbezüglich können auch von Jugendlichen eingehalten werden)? Oder wie steht's mit Schlachtermessern, Wasserpfeifen, Fetischmode? Das Erziehungsrecht in Deutschland sagt letztlich "Eltern zuerst" (was auch manchmal den oft späten, zu späten Eingriff der Jugendbehörden bei Kindesmisshandlung/-missbrauch erläutert - kein Gesetz ist perfekt - und: Kein Gesetz steht allein im Raum; der juristisch beliebteste Begriff dürfe "i.V.m." (in Verbindung mit) sein Wink).

Letztlich geht es darum, wofür die Eltern das Taschengeld geben, also in ihrem Sinne ist. Da es nicht der Realität entspricht, dass Eltern mit dem Taschengeld eine Positiv- und/oder Negativliste mitgeben, bleiben halt einige wenige Rechtsgeschäfte im freien Raum ("schwebend unwirksam").

Interessanter als jedes Gesetz sind die Kommentare und/oder Urteile dazu. Ach ja, der 110er im BGB nennt keine Euro- oder Wertgrenze.

Schönen Gruß
Enris
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