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handschellenforum.de Das Forum rund um Handschellen
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KlausMUC
Anmeldungsdatum: 01.02.2006 Beiträge: 26 Wohnort: München
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Verfasst am: So Jun 12, 2011 9:47 pm Titel: Regeln für die amtliche Anwendung von HS? |
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Liebe Forennutzer,
kennt Ihr Dienstvorschriften für die amtliche Anwendung von Handschellen bei Polizei, Zoll, Justiz und Bundeswehr? Muss der double lock betätigt werden? Dürfen HS ohne double lock überhaupt eingesetzt werden? Wieviel Spielraum sollen, dürfen oder müssen die Handgelenke in den Schellen haben? Sind die HS vor oder hinter dem Körper anzulegen? Sollen die Handflächen oder die Handrücken zueinander zeigen? Gibt es eine Regel dafür, wie die Schlüssellöcher zu liegen haben? Ist es gestattet und empfehlenswert, mehrere gefesselte Personen mit HS zu verbinden oder eine gefesselte Person mit HS an eine Amtsperson zu fesseln, um ein Entweichen zu verhindern?
In welcher Weise sollen gefesselte Personen in einem Fahrzeug untergebracht werden? Wie sollen gefesselte Personen auf einem Transport überwacht werden? Ist Vorsorge gegen eine Selbstbefreiung zu treffen? Was ist zu tun, wenn eine gefesselte Person bekundet, die Notdurft verrichten zu müssen?
Werden bei einer Übergabe einer gefesselten Person an andere Amtsträger die HS gewechselt? Und schließlich: Was ist bei der Abnahme der HS zu beachten? Wie werden die HS an ihren amtlichen Inhaber repatriiert?
Interessant wären Antworten aus möglichst unterschiedlichen Dienststellen und Bundesländern, darüber hinaus selbstverständlich auch aus anderen Ländern und von Angehörigen privater Sicherheitsdienste. Des weiteren freue ich mich auf entsprechende Antworten hinsichtlich Kunststofffesseln ("Kabelbinder") und Fußschellen.
Habt besten Dank für Euere Mühe
und besten Gruß
von Klaus. |
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law_and_order
Anmeldungsdatum: 16.05.2004 Beiträge: 17 Wohnort: Südosten
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Verfasst am: Di Okt 04, 2011 3:44 pm Titel: |
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Das "Standardwerk":
Schacht, Bopp, Freese: Praktische Eigensicherung, Verlag Deutsche Polizeiliteratur
Da werden alle diese Fragen behandelt. Was nicht behandelt wird, wird auch nicht gelehrt und ist nicht Gegenstand von Regelungen.
Grüße,
L_a_O |
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MartinStgt
Anmeldungsdatum: 14.02.2010 Beiträge: 1168 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: Di Okt 04, 2011 6:08 pm Titel: |
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Oha!
Die Existenz dieses Stranges war mir nach über drei Monaten nicht mehr bewusst, sonst hätte ich ihn mit benutzt, statt einen neuen anzubrechen.
Aber halb so wild... |
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