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Dienstanweisung eingetroffen...

 
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MartinStgt



Anmeldungsdatum: 14.02.2010
Beiträge: 1168
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Do Sep 29, 2011 9:28 pm    Titel: Dienstanweisung eingetroffen... Antworten mit Zitat

"Dienstanweisung über die Anwendung und Handhabung der Handfessel (HFDA)"

Diese ca. 34-seitige DIN-A5-Broschüre, gut die Hälfte davon Bilder, habe ich heute, durchaus unerwartet, mit der Post bekommen. Sie ist aus Österreich von 1965. Beste Prosaerzählung!



Auszüge (Rechtschreibung original, Hervorhebung und Kommentare durch mich):

Dienstanweisung hat folgendes geschrieben:
§2

(1) Bei Greisen, offensichtlich kranken, körperbehinderten oder gebrechlichen Personen sowie bei Frauen dürfen Handfesseln nur angewendet werden, wenn ... noch besondere Gründe vorliegen, ...

§11

Setzt eine bereits an den Händen geschlossene Person ihr gewalttätiges Verhalten mit den Beinen fort, so ist zur Verhinderung von Gefährdungen von Personen und Sachen auch die zusätzliche Anlegung von Handfesseln an den Fußgelenken statthaft.

§13

Nach erfolgtem Absperren des Schlosses ist ... darauf zu achten, daß er [der Schlüssel] nicht in die Hände der geschlossenen Person gelangt, ...

§22

Sind ... die Schlüssel zu den Schlössern in Verlust geraten oder tritt ein Fehler im Schloßmechanismus auf, können die geschlossenen Handfesseln durch Abfeilen der Niete des Lagerbolzens und Abheben einer Hälfte des Schloßbügels geöffnet werden.

§29

(1) Wird der Schließbügel in den Schlitz der Schloßplatte eingeführt, so gleitet er zunächst mit seiner kurzen glatten Außenfläche über den abgeschrägten Sperrzapfen hinweg und drückt diesen entgegen dem Druck der zum Mitnehmer gehörigen Blattfeder zusammen mit dem Balken in das Schloßgehäuse hinein. Kommt hierbei die erste an der Außenfläche des Schließbügels angeordnete Einbohrung gegenüber dem Sperrzapfen zu liegen, so wird dieser unter der Enwirkung der Blattfeder des Mitnehmers aus dem Schloßgehäuse heraus in die Einbohrung gedrückt, womit der Schließbügel zunächst fixiert wird.

Hä...?
Übersetzung ins Deutsche: Beim Reindrücken des beweglichen Bügels rastet er ein.


(2) Ist das Handgelenk der zu schließenden Person kleiner, so ist der Schließbügel entsprechend weiter in den Schlitz der Schloßplatte hinein[zu]drücken, ...

§33

Beim Schließen einer Person mit den Händen am Rücken hat die zu schließende Person dem Sicherheitsorgan den Rücken zuzuwenden, ...

§35

Beim Schließen von zwei Personen mittels zweier Handfesseln ist zuerst die als gefährlicher eingenommene Person mit den Händen auf dem Rücken zu schließen und das Schloß zu sperren. Die zweite zu schließende Person hat hierauf den linken Arm unter den rechten Arm der bereits geschlossenen Person zu stecken, worauf die zweite Person mit der zweiten Handfessel zu schließen und das Schloß zu sperren ist (Bild ...)

§36

Zum Abnehmen der Handfessel ist der Schlüssel in das Schloß der Fesselzange zu stecken, ...


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Fabuloser Hurensohn



Anmeldungsdatum: 19.07.2010
Beiträge: 136
Wohnort: Westsachsen

BeitragVerfasst am: Fr Sep 30, 2011 10:09 am    Titel: Re: Dienstanweisung eingetroffen... Antworten mit Zitat

Dienstanweisung hat folgendes geschrieben:

§35

Beim Schließen von zwei Personen mittels zweier Handfesseln ist zuerst die als gefährlicher eingenommene Person mit den Händen auf dem Rücken zu schließen und das Schloß zu sperren. Die zweite zu schließende Person hat hierauf den linken Arm unter den rechten Arm der bereits geschlossenen Person zu stecken, worauf die zweite Person mit der zweiten Handfessel zu schließen und das Schloß zu sperren ist (Bild ...)


Shocked
Somit bilden die "Knackis" dann eine Personenkette. Das wird interessant, wenn die Gefangenen dann in ein Fahrzeug verbracht werden müssen. Da hofft man, dass dafür größere Transporter zur Verfügung stehen. Was ist, wenn es mehr als 2 Leute sind? Oder gab es im Österreich der 60er Jahre nur Einzeltäter? Diese Beschreibung schreit ja förmlich nach einer Nachstellung (vielleicht im Rahmen des nächsten Usertreffens?) Laughing
_________________
USERTREFFEN 2011 + 2012 - Ich war dabei / "Und die Sperlinge fliegen wieder..."
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KlausMUC



Anmeldungsdatum: 01.02.2006
Beiträge: 26
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr Sep 30, 2011 11:35 pm    Titel: Gefangenentransport zu Fuß Antworten mit Zitat

In den 1950er und 1960er Jahre war es überwiegend noch üblich, Festgenommene zu Fuß zur nächsten Polizeidienststelle mitzunehmen; dies gilt sowohl für Deutschland als auch für Österreich, die damaligen Gewohnheiten in der Schweiz und in anderen Ländern kenne ich nicht. Erst seit den 1970er Jahren werden für Gefangenentransporte in aller Regel Kraftfahrzeuge angefordert, sofern diese nicht bereits vor Ort bereitstehen.

Erfahrene Kriminalisten trennen der Tat und Mittäterschaft Verdächtige so früh wie mögkich; grundsätzlich sollen sie in getrennten Fahrzeugen transportiert werden. Werden sie danach in Haft gehalten, so sollen sie getrennt voneinander untergebracht werden, um Absprachen (Verdunkelung des Tatgeschehens) zu unterbinden, dies geht soweit, dass sie häufig in verschiedenen Haftanstalten untergebracht werden und somit zumindest einer der Inhaftierten zu Sitzungen der Hauptverhandlung jeweils von einer nicht unbeachtlich entfernten Haftanstalt zur Vorführung herbeigefahren werden muss.

Sag mal, Martin, kannst Du das Heft mit den Dienstvorschriften insgesamt einscannen und uns zur Verfügung stellen?

Besten Gruß
von Klaus.
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Sa Okt 01, 2011 12:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ich möchte doch auch drum bitten dieses schöne Exemplar einzuscannen und der wissenschaftlichen Arbeit aller Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Smile Danke schon mal.

Ach ja, da gab es auch noch etwas aus Deutschland.....

Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 3/11 der Bundeswehr:

- Ab einer Wassertiefe von 1,20 m nimmt der Soldat selbständig Schwimmbewegungen auf. Die Grußpflicht entfällt hierbei.
- Bei Erreichen des Baumwipfels hat der Soldat die Kletterbewegungen selbständig einzustellen.
- Bei Einbruch der Nacht ist mit Dunkelheit zu rechnen.
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MartinStgt



Anmeldungsdatum: 14.02.2010
Beiträge: 1168
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: So Okt 02, 2011 8:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man schon machen...

Das Problem ist halt wie bekannt das Urheberrecht. Eigentlich darf ich keine ganzen Werke kopieren und veröffentlichen, sondern nur Ausschnitte. Aber da das vorliegende Heft wohl sowieso unverkäuflich ist und vermutlich auch nicht mehr neu aufgelegt wird, geht das wohl. Ansonsten Forumshüter bitte löschen. Die Auflösung habe ich so gewählt, dass es nicht so lange dauert und man's noch lesen kann. Außerdem tue ich ein gutes Werk damit, da ja auch "berufsmäßig damit Beschäftigte" hier mitlesen und noch einiges lernen können... Confused Shocked


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KlausMUC



Anmeldungsdatum: 01.02.2006
Beiträge: 26
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Okt 02, 2011 8:59 pm    Titel: Kein Urheberrechtsschutz! Antworten mit Zitat

Hallo Martin, vielen Dank für Deine Mühe!

Bestimmte amtliche Texte, hierher gehören auch amtliche Dienstanweisungen, genießen keinen Urheberrechtsschutz. Dies gilt unter anderem auch für Texte von Urteilen, amtlichen Erlassen und Gessetzen. Vide § 5 Absätze 1 und 2 Urheberrechtsgesetz; viele Gesetzestexte, auch diesen, findet Ihr bei www.rechtliches.de.

Klaus
(München)
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Andy58



Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 3626
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Okt 02, 2011 10:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
sehr interessant und auch kurios! Ich habe die Bilder gleich alle downgeloadet, paßt gut in meine Sammlung, da ich so eine Horst Moabit auch habe (auch die mit dem Drehgelenk, es gibt auch welche ohne Kette, nur durch Drehbolzen verbunden).

Daß in der Anweisung aber auch fast ein kompletter Schlosserkurs enthalten ist, in dem die Funktion des Schlosses im Inneren genauestens erklärt wird, ist schon bemerkenswert. Trotzdem ist es den Beamten verboten, die Schellen zwecks Reparatur oder auch nur zu Forschungszwecken zu zerlegen Rolling Eyes
_________________
Gruß
Andy

Leiter des Instituts für kulturhistorische Forschung, Fachbereich metallische Rückhalteeinrichtungen mit angeschlossener Manufaktur Wink
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MartinStgt



Anmeldungsdatum: 14.02.2010
Beiträge: 1168
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Mo Okt 03, 2011 12:01 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Andy58 hat folgendes geschrieben:
..., da ich so eine Horst Moabit auch habe (auch die mit dem Drehgelenk, es gibt auch welche ohne Kette, nur durch Drehbolzen verbunden).


So ist es, nur ist dein Modell (jedenfalls das auf deiner Seite) eben doch nicht das, das hier beschrieben wird - und das übrigens freundlicherweise dieser Broschüre als Dreingabe beilag...

Ich war bisher von der Existenz der Modellvarianten Kette/Drehwirbel und Drehbolzen/Achse, je in Stahl oder (teilweise) in Leichtmetall ausgegangen. Erst als ich das Teil schon mehrmals in den Händen gehalten hatte, fiel mir plötzlich auf, dass das ja gar kein "Seitenschwinger" war, sondern ein "Durchschwinger", von dem ich bisher gar nicht wusste, dass es ihn als Variante von H. M. überhaupt gibt. Entsprechend erstaunt war ich, aber nicht etwa enttäuscht, da mir das im Zweifelsfalle besser gefällt. Ein Blick auf die Seite von Sammlerkollege Lars Holst brachte Klarheit darüber, was ich bisher übersehen hatte. Die Durchschwinger sind offenbar die neueren Varianten, sie haben auch ein kleineres Schlüsselloch und einen entsprechenden Schlüssel.

Und wieder eine Sammlung in der Sammlung, die der Ergänzung bedarf... Confused Sad

Klaus hat folgendes geschrieben:
Bestimmte amtliche Texte, hierher gehören auch amtliche Dienstanweisungen, genießen keinen Urheberrechtsschutz.


Alles klar, danke.

Bis dann
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Mo Okt 03, 2011 8:55 am    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für das schöne Exemplar der Dienstvorschrift, ich habe die Schelle zwar nicht, trotzdem ist das Dokument sehr aufschlußreich und vom Text her sehr unterhaltend. Smile

Als pdf sieht das auch sehr gut aus.
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