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Malti



Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 895
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Mo Aug 30, 2004 6:17 pm    Titel: Das führt zu weit ! Antworten mit Zitat

Ich glaube das führt nun zu weit. Aus zwei Gründen :

1)
Ich habe zwar eine jur. Grundausbildung und habe von Berufswegen auch schon mal damit zu tun Zwang anzuwenden aber ein Volljurist bin ich nicht.

2)
In diesem Forum geht es um unseren Fetisch - Handschellen - und nicht darum wer mehr Juristen in der Familie hat.

Deshalb denke ich sollten wir es nun dabei belassen.

m.
_________________
"Ich verachte die kleinlichen Seelen, die, weil sie die Wirkung der Dinge zu weit voraussehen, nichts zu unternehmen wagen."
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unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Aug 30, 2004 6:38 pm    Titel: Privates und Geschaeftliches getrennt halten... Antworten mit Zitat

J.A.G. hat folgendes geschrieben:

sie beziehen sich dabei auf die fett markierte textpassage, die es einem cleveren juristen ermöglichen würde einen ungeschoren rauszupauken. Rolling Eyes

Naja, ich kann trotzdem nur davon abraten unser Hobby auf diese Art und Weise in die Oeffentlichkeit zu bringen. Weil wenn die Gegenseite auch einen cleveren Anwalt hat findet dieser am Ende heraus, dass der Handschellenanleger diese nicht aus beruflichen Gruenden besitzt sondern sonst fuer Bondagespielchen benutzt, im Internet in entsprechenden Foren unterwegs ist, daheim ein Spielzimmer mit Haken an der Wand hat u.s.w. und das ist dann schnell zu einem "eigentlich war es nicht noetig meine voellig brav dastehenden Mandantin zu fesseln aber dieser Perverse wollte halt seinen Trieb ausleben" konstruiert.

Und egal wie viele Anwaelte jemand kennt oder bezahlen kann, eine definitive Vorhersage wie irgendein Richter in einem konkreten Fall entscheiden wird kann einem keiner davon geben wenn die Situation nicht glasklar ist, und das ist sie leider meistens nicht...

Also: Handschellenspielchen mit Leuten die da nicht drauf stehen wuerd ich einfach sein lassen. Reicht doch Eisdealer zu irritieren, wenn man schon unbeteiligte mit reinziehen will Embarassed

Unimuc
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J.A.G.



Anmeldungsdatum: 04.06.2004
Beiträge: 218
Wohnort: Germany

BeitragVerfasst am: Mo Aug 30, 2004 6:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ihr habt ja recht, aber ich fand diesen kleinen exkurs doch sehr interessant.....
aber es stimmt, daß wir immer nur die fesseln sollten, die dies auch wollen.... Rolling Eyes
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Cuff-Fan



Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: Mo März 14, 2005 6:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Im Forum ist die Frage aufgeworfen worden, ob im Rahmen einer vorläufigen Festnahme nach § 127 I 1 StPO Privatpersonen berechtigt sind Fesselungen vorzunehmen.

Malti meint nun sinngemäß, daß der einzelne „einfache“ Bürger bei einer Festnahme keinen unmittelbaren Zwang (etwa in Form von Fesselungen) anwenden darf.

Diese Ausführungen sind falsch:

Jemanden festnehmen bedeutet, ihm die Fortbewegungsfreiheit tatsächlich entziehen.
Dies kann auf verschiedene Weise geschehen, etwa durch Festhalten, den Weg versperren, Einsperren oder Fesseln. § 127 I 1 StPO deckt also all jene Zwangsakte mit der der Freiheitsentzug durchgesetzt wird.
Allerdings ist bei der Wahl der Mittel stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (scil. die Maßnahme muß geeignet, erforderlich und angemessen sein) zu beachten. Eine Fesselung stellt immer einen besonders intensiven und empfindlichen Eingriff in die körperliche Bewegungsfreiheit dar und wird nur ausnahmsweise gerechtfertigt sein, etwa wenn der Arrestat heftig Widerstand leistet und mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dies ist eine Frage des Einzelfalls. Deshalb ist es auch durchaus denkbar, daß etwa Kaufhausdetektive Handschellen einsetzen und renitente Ladendiebe abführen.
Von § 127 I 1 StPO nicht gedeckt wird der Schusswaffeneinsatz (etwa gezielter Schuss auf die Beine des flüchtenden Missetäters).

gez. Cuff-Fan
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