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Ausfuhrverbot für Fußfesseln?
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Atame



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 2064
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Do Apr 17, 2008 9:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Leute, an Knebelketten ist nix Verbotenes... die kann man ein- und ausführen, wie man will... Clejuso macht das z.B. auch: http://www.clejuso.de/deutsch/web/index.htm

Viele Grüße,
Atame
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Brutus



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 196
Wohnort: Ostschweiz

BeitragVerfasst am: Do Apr 17, 2008 10:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Enris hat folgendes geschrieben:

Schwierige Materie. Ich denke, bei einem Ausflug zur Boundcon oder wenn man sich mit Sammlerfreunden trifft, kann man von Mensch zu Mensch dem Beamten an der Grenze durchaus erklären, warum man Fesseln dabei hat.


So sehe ich das auch. da ich mit dem Zug fahre, besteht auch die Chance, dass ich gar nicht durch den Zoll muss, sondern nur die Zöllner durch den Zug laufen...
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Fr Apr 18, 2008 7:23 am    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird ja auch nur stichprobenartig gemacht.
Siehe meine letzte Sendung aus USA. Es kommen täglich 6.000 Sendungen am FraPort an. Genau meine fischen sie raus. Die Knebelketten gingen so durch, die Tower Bean's waren dran.

So können sie bei dir auch das Täschchen öffnen. Blöde wenn da ein paar Originalverpackungen, ungeöffnet drin sind.



@ atame... bezüglich der Knebelketten hätte ich da schon bedenken. Gerade in Sachen Folter. Es ist unwahrscheinlicher Gefangene in zu engen Fesseln herumlaufen zu lassen, als sie mit einer Knebelkette zum Singen zu bringen.
Das Clejuso verschickt ist recht und legitim. Es ist auch gut das sie diese Geschäftspraktik bisher auch nicht geändert haben. Aber D führt doch sowieso aus, oder?
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cx55pp



Anmeldungsdatum: 15.09.2007
Beiträge: 100
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: Fr Apr 18, 2008 12:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dancingcane hat folgendes geschrieben:
@ atame... bezüglich der Knebelketten hätte ich da schon bedenken. Gerade in Sachen Folter.


Im Hinblick auf Ein- und Ausfuhr würde ich weniger die persönlichen Bedenken in den Vordergrund rücken als vielmehr den oben zitierten Anhang zu der Anti-Folter-VO.

Wenn ein Objekt nicht unter die dort aufgeführten Güter fällt, kann man es zumindest unter dieser rechtlichen Restriktion genehmigungsfrei ein- und ausführen.

D.
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dancingcane



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 3450
Wohnort: ca. 65km vor den Toren Hamburgs

BeitragVerfasst am: Fr Apr 18, 2008 4:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist richtig..... Oft sind Institutionen und Behörden da etwas anders eingestellt.
Und... auch die Schicksale derer die eher unfreiwillig UNSERE Sammelobjekte kennenlernen konnten sollten wir in den Hintergrund rücken.
Jeder hat da seine eigenen Vorstellungen bei Moral.

Ist so wie 3-2-1-meins.
Der Preis macht die Musik....
Und er steigt wenn wir etwas bekommen möchte was nicht gerne gesehen und uns künstlich vorenthalten wird.
Gemeint sind da Ein- und Ausfuhrverbote, Verkaufssperren an Privatpersonen. Aberam Ende bekommen wir es alles. Oder wie hieß der Slogan noch. Wink
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Atame



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 2064
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr Apr 18, 2008 6:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dancingcane hat folgendes geschrieben:

@ atame... bezüglich der Knebelketten hätte ich da schon bedenken. Gerade in Sachen Folter. Es ist unwahrscheinlicher Gefangene in zu engen Fesseln herumlaufen zu lassen, als sie mit einer Knebelkette zum Singen zu bringen.
Das Clejuso verschickt ist recht und legitim. Es ist auch gut das sie diese Geschäftspraktik bisher auch nicht geändert haben. Aber D führt doch sowieso aus, oder?


Knebelketten wurden wohl noch nicht für Folterzwecke eingesetzt... oder zumindest ist da nichts bekannt geworden... im Gegensatz zu Fußschellen, die ja aufgrund dieser "Engländer musste in irgendeinem bösen Land permanent und jahrelang zu enge Hiatt-Fußschellen im Knast tragen" Geschichte in die Schublade der Folterwerkzeuge gesteckt wurden.

Und nein, es geht um die AUSFUHR! Du darfst keine Fußschellen in Nicht-EU-Länder ausführen, es sei denn, Du beantragst hierfür eine Lizenz. Die EINFUHR ist gar kein Problem, da in diesem unseren Lande nicht gefoltert wird.

Viele Grüße,
Atame
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unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr Apr 18, 2008 6:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

dancingcane hat folgendes geschrieben:
bezüglich der Knebelketten hätte ich da schon bedenken. Gerade in Sachen Folter. Es ist unwahrscheinlicher Gefangene in zu engen Fesseln herumlaufen zu lassen, als sie mit einer Knebelkette zum Singen zu bringen.

Aeh, Du steckst da die Annahme rein, dass diese Regelungen irgendeinen realen, praktischen SINN haetten Rolling Eyes Laughing Wink Fakt ist doch wohl, dass ein chinesischer Gefangener froh waere, wuerde er Clejuso No. 8 statt den kantigen Chinateilen bekommen Wink Nur unserem Gewissen taete es eben schlecht wenn rauskommt "deutsche Fussschellen im chinesischen Folterknast".

Das ist (bezogen auf iirc. Guantanamo) der Grund warum England da z.B. uebertrieben panisch ist - dort braucht man auch fuer einen innerhalb-EU-export eine Genehmigung bei Fussschellen und uebergrossen Handschellen, weil sie den anderen EU Laendern trotz vereinheitlichten Ausfuhrbestimmungen (die genau inner-EU-transfers ermoeglichen sollten) nicht trauen.

Und auch wenn man mit Knebelketten sicher foltern kann, in der Art kann man das auch mit allem moeglichen anderen. Fuer Messer gibt's ja auch kein Ausfuhrverbot obwohl man damit sicher foltern kann.

Was das gewerblich angeht: da bin ich auch immer unsicher. Mein Verstaendnis ist eigentlich, dass sich solche Exportverbote nur gegen Firmen richten, nicht gegen Privatpersonen die ihrer Tante ein paar Fussschellen schicken. Irgendwo hatte ich bei einer der Regelungen auch mal gelesen, dass sie sich NICHT auf Dinge bezieht, die man selber bei einem Grenzuebertritt mitfuehrt, was auch immer das fuer einen Sinn haben soll.

Generell: bei einer Fahrt in die Schweiz wird man ausreisend von deutschen Beamten wohl kaum kontrolliert werden, und die Einfuhr wird in der Schweiz auch nicht verboten sein. Interessant waer also hoechstens wie die Ausfuhrbestimmungen der Schweiz bei sowas sind. Ein grosses Schellchenrisiko sehe ich da aber auch nicht, wenn man nachvollziehbar klar machen kann dass man die selber mitgebracht hatte.

Umgekehrt prueft die EU auch nicht wenn ein Schweizer einreist um zur Boundcon zu fahren, ich bin ja auch schon mit Handschellen aus den USA an den deutschen Zoll geraten, den interessierte nur was ich neu gekauft habe um ggf. zu kassieren, nicht ob die USA da Ausfuhrverbote hat. Von denen ich eben auch glaube dass sie mich nicht betreffen wenn ich da was kaufe und mitnehme.

Unimuc
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