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Adventskalender 2010

Urheberrechte und Bilder...
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unimuc



Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 4298
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Do Dez 06, 2007 10:53 am    Titel: Re: Urheberrecht Antworten mit Zitat

Hi,

also erstmal ein Lob dafuer, dass Du trotz Deiner unrealistisch laxen Rechtsauffassung das einzig korrekte getan hast und um Erlaubnis gebeten hast. Natuerlich schade, dass das nicht erfolgreich war, aber wirklich wundern tut es mich nicht, der Aufwand zu recherchieren was das Prisoncamp ueberhaupt ist und ob das evtl. Xaviar nicht passt oder dem Image schaden wuerde u.s.w. ist wahrscheinlich fuer die mehr als ein paar EUR. Oder sie haben es getan und entschieden dass sie damit nichts zu tun haben wollen.

cbtskin hat folgendes geschrieben:
Wenn ich Dateien im Internet veröffentliche, muss ich mich nicht wundern, dass ich sie außer auf meiner Homepage auch woanders wieder finde.

Das hatten wir doch wirklich schon diskutiert. Wundern muss man sich evtl. nicht, aber dagegen vorgehen kann man eben trotzdem. Das ist eine voellig klare, nicht wegzudiskutierende Rechtslage. Ich koennte auch jeden verklagen der z.B. meine Bilder aus dem Adventskalender in seinen ebay-Auktionen verwendet, obwohl der Kalender fuer jeden zugaenglich ist.

Magst Du richtig oder falsch finden, aber wie faendest Du es wenn z.B. ein anderer Prison-Event-Veranstalter mit Deinen Bildern fuer seine Events werben wuerde? Und auch wenns Dir egal waere, darf er nicht ohne zu fragen, "und das ist auch gut so".

Einen seltsamen Kontrast zur rechtlichen Realitaet bietet da natuerlich die "YouTube Wirklichkeit", denn dort finden sich 1000e von Videos die sicher ohne Genehmigung irgendwelche Musikstuecke verwenden, und in den meisten Faellen passiert dort wohl auch nichts, entweder weil es den Rechteinhabern egal ist, weil YouTube einigen Geld zahlt, oder weil manchen der Aufwand einfach zu gross ist das zu verfolgen.

Fuer den Laien machen solche Agreements von YouTube mit Labels (bei welchem ist ueberhaupt Xaviar?) die Sache noch undurchschaubarer, es kann naemlich durchaus sein, dass es legal ist ein Video mit Musik bei YouTube einzustellen, gleichzeitig jedoch verboten, es auf die eigene Homepage zu stellen ohne YouTube zu verwenden... Ich glaube kaum dass jeder der da was zusammenmischt vorher prueft ob die verwendete Musik von einem Label kommt, das da ein Abkommen hat, alle sehen nur "die anderen machen es ja auch, also kanns nicht verboten sein". Nur muss man da eben nur einmal an eine Firma geraten die konkret was dagegen hat und schon gibt's Aerger.

Vergleiche Segufix damals: kaum ein Hersteller geht dagegen vor, wenn Haendler Produktbilder von seiner Homepage zum Verkauf der Produkte verwenden, ist ja auch etwas komisch, ein Hersteller macht die ja um zu Verkaufen. Rechtlich OK ist es dennoch nur mit Genehmigung, und als Segufix sich entschied mit den ganzen "Fetisch" Verkaeufern nichts zu tun haben zu wollen, gab es Aerger und das Geschrei war gross, denn Segufix war im Recht Rolling Eyes

Unimuc
P.S.: Ich habe mal die veroeffentlichten emails etwas gekuerzt. Malti hat im Prinzip Recht, dass da Persoenlichkeitsrechte greifen, allerdings wohl nur bei Inhalten die auch der "persoenlichen sphaere" zuzuordnen sind. Die reine Information, dass die Lizenz nicht erteilt wurde, unterliegt keiner Geheimhaltung (das braeuchte eine Vereinbarung vorher), und die 3 Saetze mit denen sie das geschrieben hat sind wohl auch keine schoepferische Hoehe fuer ein Urheberrecht. Persoenliche Mailadressen anderer hier zu veroeffentlichen ist jedoch unfein, daher habe ich auch diese entfernt.
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Gast






BeitragVerfasst am: Sa Dez 08, 2007 10:49 pm    Titel: AG, LG, OLG, BGH, BVG danach gibt es noch den Europäischen G Antworten mit Zitat

gelöscht!

Zuletzt bearbeitet von Gast am So Dez 09, 2007 1:21 am, insgesamt einmal bearbeitet
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Malti



Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 895
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Sa Dez 08, 2007 11:21 pm    Titel: Re: AG, LG, OLG, BGH, BVG danach gibt es noch den Europäisch Antworten mit Zitat

cbtskin hat folgendes geschrieben:
Die nationalen Gerichte interessieren mich nicht. Die sind für mich Dreck.
Das muss man wohl kaum näher kommentieren.

cbtskin hat folgendes geschrieben:
Allerdings glaube ich nicht, dass er die Vorbehalte wie Xavier Naidoo hat - was macht der überhaupt (Xavier Naidoo) aus welchen Gründen hier in Deutschland?
Wenn ich so etwas lese bekomme ich nur noch kalten Brechreiz!
Xavier Kurt Naidoo wurde am 02.10.1971 in Mannheim, Baden-Württemberg geboren und ist ein deutscher Sänger. Mit der Scheiße die du hier von dir gibst magst du vielleicht in deinem Ferienlager ankommen aber hier gibt es auch Menschen denen es vollkommen egal ist woher ein Mensch kommt. Inzwischen wundert mich deine Biografie nicht mehr im geringsten.

Malti cop
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"Ich verachte die kleinlichen Seelen, die, weil sie die Wirkung der Dinge zu weit voraussehen, nichts zu unternehmen wagen."
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Gast






BeitragVerfasst am: Sa Dez 08, 2007 11:44 pm    Titel: Gerichte Antworten mit Zitat

gelöscht.

Zuletzt bearbeitet von Gast am So Dez 09, 2007 1:19 am, insgesamt einmal bearbeitet
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steelfan



Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 361
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Sa Dez 08, 2007 11:49 pm    Titel: Xavier etc. Antworten mit Zitat

Hi cbtskin,

ich mische mich da ungern ein, weil das nicht meine Art ist, mich einzumischen. Muß jetzt auch nicht auf Deinem Feindradar auftauchen, alle sind möglich, und erlaubt ist, was geht. Weiß ich auch.

Was ist los? Eben war Xavier noch Klasse und der ideale Song für Dein Ding, und auf einmal hörts auf, da will eine Firma nicht mitmachen (aus Gründen, die sie selber vertritt, und für sich gesehen wohl berechtigt), und schon wird auf Attacke gegangen. Das kommt nicht gut rüber.

Dein Prisoncamp ist Deine Sache, ist Deins und bleibt Deins. Aber hör mal auf, Leute zu verurteilen, die nicht so denken wie Du.

Grüße, Steelfan
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Nur einer könnte, was ich nicht darf:
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Malti



Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 895
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Sa Dez 08, 2007 11:52 pm    Titel: Re: Gerichte Antworten mit Zitat

cbtskin hat folgendes geschrieben:
X... ein deutsch Sänger - auch ein deutscher Staatsangehöriger?

Ja, er ist deutscher Staatsangehöriger. Und selbst wenn er es nicht wäre, bist du noch lange keine Instanz, über ihn zu urteilen.
Ich schiebe dich auch in keine Ecke.
Ich spreche einfach nur aus, dass mir deine Art der Selbstdarstellung hier missfällt. Aber wahrscheinlich ist dir nicht mal bewusst, in welche Position du ich selber hier begeben hast.

Malti cop
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Gast






BeitragVerfasst am: So Dez 09, 2007 12:44 am    Titel: Antworten mit Zitat

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Gast






BeitragVerfasst am: So Dez 09, 2007 1:24 am    Titel: Re: Urheberrecht Antworten mit Zitat

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Doc Brown



Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 2384
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: So Dez 09, 2007 2:06 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo allseits!

Obwohl nun einige Beiträge gelöscht sind, nun doch ein paar metaphysische Gedanken meinerseits, im Allgemeinen und im Besonderen.

Bislang habe ich hier nicht mitgemischt, weil ich nicht zu jedem Thema etwas beitragen muß.

Generell hielte ich es aber doch für günstig, sich in Foren so zu verhalten, sprich: zu posten, wie ich auch mit Menschen Gesicht zu Gesicht unterschiedliche Meinungen vertreten würde, aber nicht so wie im Streit in der Eckkneipe nach dem siebten Bier. Crying or Very sad

Ich muß das nicht unbedingt in einer fast-schon-Fäkalsprache machen und ich muß den anderen - egal wer wen - auch nicht beleidigen.
Ich kann durchaus sachlich bleiben und wenn mich ich etwas in Rage bringt, kann ich durchaus mal eine Nacht drüber schlafen und dann erst posten.


Was das Copyright an Xaviers Song betrifft: Wenn der Rechteinhaber einer Nutzung in dieser Form widerspricht, ist das so zu akzeptieren.
Ich habe mit der Rechtssprechung, die häufig auch widersprüchlich und uneinheitlich ist, auch mitunter meine Schwierigkeiten.
Wenn ich aber im Geltungsbereich dieser Gesetze bin, gelten diese für mich oder ich muß die Konsequenzen tragen.
Wenn ich beispielsweise der Meinung bin, daß ich innerorts generell 100 km/h fahren darf, komme ich mit dem Gesetz in Konflikt. Punkt aus.

Man kann sicher im Einzelfall diskutieren, inwieweit Gesetze im Bereich des www überzogen sind, das kann andererseits aber nicht heißen, daß alles erlaubt ist, nur weil es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Auch Beiträge aus Büchern, Zeitschriften oder Hörfunk- und TV-Beiträge etc. sind, obwohl öffentlich, nicht Allgemeingut, mit dem jeder anstellen kann was er will. Das ist mit Bildern etc., die im web veröffentlicht werden nicht anders.
Wer selbst Arbeit, Zeit und Energie in eigene (web-) Projekte steckt, wird Urheberschutzgesetze auch anders bewerten, als der, der anderer Leute Arbeit für eigene Zwecke nutzen will.

Und wenn es darüber unterschiedliche Meinung gibt, kann dies auch sachlich diskutiert werden.


Viele Grüße,
Doc Emmet Brown
_________________
Game over.
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Gast






BeitragVerfasst am: So Dez 09, 2007 2:58 am    Titel: Antworten mit Zitat

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